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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15   

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https://dejure.org/2015,20852
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15 (https://dejure.org/2015,20852)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.07.2015 - 3 Ta 6/15 (https://dejure.org/2015,20852)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 3 Ta 6/15 (https://dejure.org/2015,20852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 84 Abs 1 HGB, § 407 Abs 1 HGB, § 407 Abs 2 HGB, § 418 HGB
    Rechtswegzuständigkeit - Arbeitnehmereigenschaft eines Paketzustellers

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, § 84 Abs. 1 Satz 2 Abs. 2 HGB, § 418 HGB, § 407 HGB, §§ 407 ff HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines DHL-Paketzustellers und Kurierfahrers mit eigenem Zustellfahrzeug; Arbeitnehmereigenschaft eines Auslieferungsfahrers bei vergleichsweise stärkerer Einbindung in betriebliche Organisation und Abläufe der Auftraggeberin

  • rabüro.de

    Tätigkeit eines Paketzustellers als Subunternehmer kann Arbeitsverhältnis sein

  • ra.de
  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Volltext)

    Paketzusteller ist in der Regel Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines DHL-Paketzustellers und Kurierfahrers mit eigenem Zustellfahrzeug

  • rechtsportal.de

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines DHL-Paketzustellers und Kurierfahrers mit eigenem Zustellfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zahlungsklage des Paketzustellers - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frachtführer kann ausnahmsweise Arbeitnehmer sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frachtführer kann ausnahmsweise Arbeitnehmer sein

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswegzuständigkeit für die Zahlungsklage eines Paketzustellers/ Kurierfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15
    Als Arbeitnehmer im Sinne der genannten Norm ist unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung nach § 84 Abs. 1 Satz 2 Abs. 2 HGB insbesondere derjenige anzusehen, der auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und seine Arbeitszeit nicht selbst bestimmen kann (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09 - juris, Rn. 13).

    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt (BAG vom 20.01.2010, a. a. O.).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15
    Entscheidend ist vielmehr, welche Gestaltungsspielräume den Beschäftigen in dem System noch verbleiben und ob seine persönliche Abhängigkeit das für Arbeitsverhältnisse typische Maß erreicht (BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 - NZA 2008, Seite 878).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - 10 Ta 10/10

    Frachtführer - Arbeitnehmerstatus - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15
    Er ist allenfalls darin frei, den angebotenen Beförderungsauftrag anzunehmen oder nicht anzunehmen, um gegebenenfalls einen lukrativeren Fuhrauftrag zu realisieren (LAG Rheinland-Pfalz vom 05.03.2010 - 10 Ta 10/10 -, juris Rn. 16, 17).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2015 - 3 Ta 6/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die persönliche Leistungserbringung die Regel ist und - wie hier - eine (theoretische) Leistungserbringung durch Dritte tatsächlich während der Vertragslaufzeit zu keinen Zeitpunkt erfolgt ist (vgl. insoweit auch BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 -, juris Rn. 125).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Auch Transportfahrer können jedenfalls dann sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigte einzuordnen sein, wenn sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nicht auf die jeden Frachtführer treffenden gesetzlichen Bindungen beschränken, sondern wenn Vereinbarungen getroffen und praktiziert werden, welche die Tätigkeit engeren Bindungen unterwerfen (vgl. zu diesem Maßstab im Anschluss an BAGE 87, 129, 137; 90, 36, 48; 98, 146, 149, auch BSG, Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, juris Rn. 30 ff., und vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, juris Rn. 16; siehe zur Abgrenzung von unselbständiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bei Transportfahrern ferner LSG Bayern, Urteil vom 3. Mai 2018 - L 16 R 5144/16, juris Rn. 30 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 8 R 862/15, juris Rn. 98 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14, juris Rn. 104 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2018 - L 1 KR 490/15, juris Rn. 22 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 1554/16, juris Rn. 58 ff.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 3 Ta 6/15, juris Rn. 13 ff.).
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