Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19426
LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,19426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,19426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,19426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 623 BGB
    Rechtsweg - Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage eines GmbH-Geschäftsführers bei fehlender Vereinbarung der Geschäftsführerbestellung im Arbeitsvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Anstellungsvertrag, Dienstverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 549
  • NZG 2012, 1227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12
    Aus der schriftlichen Vereinbarung ergibt sich regelmäßig hinreichend deutlich die gleichzeitige Beendigung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses ( BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 und 12, NZA 2011, 874; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 ff., AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 ).

    Nur für diesen zusätzlichen Vertrag, nicht aber für das bisherige Arbeitsverhältnis, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ( vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 14, NZA 2011, 874 ).

  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12
    Aus der schriftlichen Vereinbarung ergibt sich regelmäßig hinreichend deutlich die gleichzeitige Beendigung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses ( BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 und 12, NZA 2011, 874; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 ff., AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 ).

    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird ( BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69 ).

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2012 - 3 Ta 72/12 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung eines formlos zum Geschäftsführer

    Für die allein in diesem Sinne zu verstehenden Feststellungsanträge des Klägers ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen -unabhängig vom Zeitpunkt seiner Abberufung als Geschäftsführer - mithin gegeben (vgl. Insoweit auch LAG Rheinland-Pfalz vom 28.6.2012 - 3 Ta 72/12).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25621
LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,25621)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.07.2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,25621)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 3 Ta 72/12 (https://dejure.org/2012,25621)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b
    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage eines GmbH-Geschäftsführers bei fehlender Vereinbarung der Geschäftsführerbestellung im Arbeitsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12
    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird (Anschluss an BAG 23.08.2011 - 10 AZB 51/10 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69).

    Aus der schriftlichen Vereinbarung ergibt sich regelmäßig hinreichend deutlich die gleichzeitige Beendigung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 und 12, NZA 2011, 874 ; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 ff., AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69).

    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69).

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12
    Aus der schriftlichen Vereinbarung ergibt sich regelmäßig hinreichend deutlich die gleichzeitige Beendigung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11 und 12, NZA 2011, 874 ; 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 ff., AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 69).

    Nur für diesen zusätzlichen Vertrag, nicht aber für das bisherige Arbeitsverhältnis, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 14, NZA 2011, 874 ).

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