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   LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04   

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https://dejure.org/2004,6838
LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04 (https://dejure.org/2004,6838)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2004 - 3 Ta 88/04 (https://dejure.org/2004,6838)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 (https://dejure.org/2004,6838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertmäßige Bewertung des Streits über das Bestehen oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses sowie über eine Kündigung; Zulässigkeit der pauschalen Bewertung eines Beschäftigungsantrages mit einem Monatsgehalt; Wertmäßige Bewertung eines Beschäftigungsantrages; ...

  • Judicialis

    GKG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 19 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 2; ; KSchG § 4; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Kündigungsschutzklage mit Feststellungs- Beschäftigungs- und Leistungsanträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04
    Maßgeblich ist für die Bewertung nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG das auf den Kündigungstermin folgende Vierteljahr (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91

    Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04
    Der Wortlaut der letztgenannten Bestimmung erfährt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine teleologische Reduktion (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698): Eine Zusammenrechnung findet lediglich statt, wenn und soweit mit den unterschiedlichen Verfahrensgegenständen (§§ 2, 253 ZPO) auch wirtschaftlich Verschiedenes gewollt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

    b) Das Arbeitsgericht hat auf Grundlage der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (aus jüngerer Zeit statt vieler LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zu II 3 der Gründe; 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe) den nach vorstehenden Grundsätzen zu bewertenden Weiterbeschäftigungsantrag nicht werterhöhend berücksichtigt.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 5 Ta 130/09

    Streitwert - Bemessung des Gebührenstreitwerts im Falle des Zusammentreffens von

    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 -3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen

    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Insoweit kann auf den Beschluss der Kammer vom 21. Mai 2004 (3 Ta 88/04 - www.lagbw.de/Ta/3ta8804.htm) Bezug genommen werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

    Wertmäßig setzt er sich aber wegen wirtschaftlicher Teilidentität mit den Bestandsschutzanträgen nur durch, wenn er höher ist als der Wert der Feststellungsklagen (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zu II 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 5 Ta 135/11

    Streitwert; Annahmeverzug und Bestandsschutz

    Dies steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der auch zuvor für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - Juris; 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - JurBüro 1991, 1479).
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