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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 3 Ta 88/09   

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https://dejure.org/2009,15708
LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 3 Ta 88/09 (https://dejure.org/2009,15708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.04.2009 - 3 Ta 88/09 (https://dejure.org/2009,15708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. April 2009 - 3 Ta 88/09 (https://dejure.org/2009,15708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungspflicht für Nichtabhilfeentscheidung im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 572 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1 S. 1 HS 1; ; ZPO § 572 Abs. 1 S. 1 HS 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflicht für Nichtabhilfeentscheidung im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 WF 194/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 3 Ta 88/09
    Das Abhilfeprüfungsverfahren ist auch dann durchzuführen, wenn die Prozesskostenhilfeentscheidung in die Zuständigkeit des Rechtspflegers fällt (wie hier gemäß § 20 Nr. 4 c) RPflG in Verbindung mit § 120 Abs. 4 ZPO; vgl. OLG Köln vom 13.01.1999 - 14 WF 194/98 - ).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 3 Ta 88/09
    Nach OLG Koblenz Rechtspfleger 1978, 104 und 1974, 260 muss über die Abhilfe durch Beschluss entschieden werden, so dass eine bloße Übersendungsverfügung ungenügend ist (OLG Stuttgart MDR 2003, 110).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 9 Ta 109/09

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur Begründung von Nichtabhilfebeschlüssen im

    Ferner besteht der Sinn des Abhilfe-/Prüfungsverfahrens darin, über eine Selbstkontrolle des Ausgangsgericht für eine Entlastung des Beschwerdegerichts zu sorgen und gleichzeitig dem Beschwerdeführer die Instanz zu erhalten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.04.2009 - 3 Ta 88/09 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2009 - 1 Ta 267/09

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Bindung an Anerkennung bestimmter

    Auf die Beschwerde des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz durch Beschluss vom 17.04.2009 (3 Ta 88/09) die (faktische) Nichtabhilfeentscheidung und die Vorlageverfügung der Rechtspflegerin aufgehoben und hat das Beschwerdeverfahren zur ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2010 - 3 Wx 51/10

    Unzureichende Begründung der gerichtlichen Nichtabhilfe

    In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich das Registergericht substantiell mit dem Beschwerdevorbringen auseinander zu setzen hat (vgl. Keidel/Sternal a.a.O.), und zwar nicht nur zum Zwecke der notwendigen Selbstkontrolle, sondern auch zur Entlastung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Rhld-Pfalz -3 Ta 88/09 - vom 17.04.2009 bei Juris).
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