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   LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08   

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LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 (https://dejure.org/2008,4999)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 (https://dejure.org/2008,4999)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2008 - 3 Ta 93/08 (https://dejure.org/2008,4999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten allgemeiner Lebenshaltung und Kfz-Kosten bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe einer nicht erwerbstägigen Antragstellerin - Kosten der Unterkunft im Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Verwalter dem Hausmeister kündigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervollmacht: "Anstellung" umfasst auch Kündigung! (IMR 2008, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Das bedeutet, dass sie wie in § 174 BGB unverzüglich zu erheben ist (BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - Juris).

    Vielmehr stellt die Verteidigung einer Kündigung im Rahmen eines Rechtsstreits eine Genehmigung iSd. § 177 BGB dar (BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - Juris).

  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 18/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom Arbeitgeber erklärte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Dem steht die Auffassung des LAG Nürnberg (10. August 1992 - 7 Sa 18/92 - LAGE § 174 BGB Nr. 5) nicht entgegen, welches lediglich angenommen hat, eine allein in der Klage erhobene Rüge sei nicht verspätet, wenn eine unmittelbare Rüge nur dazu geführt hätte, dass der Gegner einen Tag früher Kenntnis erlangt hätte.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Ein Arbeitgeber muss im Kleinbetrieb eine Kündigung nicht begründen (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - AP § 1 KSchG 1969 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 1).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    "Prozesshandlungen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen (BGH 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02 - NJW 2003, 963 mwN).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Dabei ist anerkannt, dass dem Betroffenen eine gewisse Zeit zur Überlegung und zur Einholung eines Rates durch einen Rechtskundigen darüber, ob er eine Zurückweisung erklären will, einzuräumen ist (grundlegend BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - DB 1978, 2082).
  • LAG Hamm, 21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98

    Mangelhaftigkeit einer Kündigung durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers; Soziale

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Die Vorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO gilt insoweit nicht (LAG Hamm 21. Oktober 1999 - 4 (16) Sa 285/98 - Juris).
  • OLG Köln, 31.05.1989 - 16 Wx 25/89

    Pflichtenverstoß eines Wohnungseigentumsverwalters im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 3 Ta 93/08
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Köln vom 31. Mai 1989 (- 16 Wx 25/89 - Der Wohnungseigentümer 1990, 108) beruft sie sich darauf, das einem Verwalter gemäß Teilungserklärung eingeräumte Recht zur Einstellung eines Hausmeisters schließe auch das Recht zur Kündigung desselben ein.
  • LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 629/11

    Prozesskostenhilfe; Inanspruchnahme des Unterhaltsfreibetrags durch jeden

    Die Frage, wer Mitmieter der Wohnung ist, ob der Ehegatte oder ein Lebensgefährte bzw. ein Kind mit eigenem Einkommen, spielt ebenfalls keine Rolle (vgl. LAG Düsseldorf, 18. März 2008, 3 Ta 93/08, juris; LAG Sachsen-Anhalt, 23. August 2011, 2Ta 104/11, juris; a. A. LAG Rheinland-Pfalz, 26.Februar 2008, 11 Ta 16/08, juris; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Rn. 274; Zöller/Geimer, § 115 ZPO Rn. 35).

    Nur dann, wenn keine konkreten Angaben des Antragstellers vorliegen oder es an einer nachvollziehbaren Glaubhaftmachung fehlt, sind die Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen auf die Bewohner zu verteilen (vgl. LAG Düsseldorf, 18. März 2008, 3 Ta 93/08, juris).

    (2) Bei der Ermittlung des auf die antragstellende Partei entfallenden Anteils an den Unterkunftskosten ist grundsätzlich von dem "unbereinigten" Nettoeinkommen auszugehen, also den Einkünften jedes einzelnen Bewohners ohne den Abzug von Erwerbstätigen Freibetrag, Werbungskosten, Unterhaltsfreibeträgen und sonstigen persönlichen besonderen Belastungen der Beteiligten im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO (vgl. LAG Düsseldorf, 18. März 2008, 3 Ta 93/08, juris).

  • LAG Köln, 28.03.2018 - 9 Ta 13/18

    Berücksichtigung der Kfz-Steuer, der Kontoführungsgebühren, der Kosten eines

    aa) Zwar ist bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen iSd. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO grundsätzlich auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23. November 2010 - 1 Ta 304/10 -, Rn. 11, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 Ta 12/14 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2008 - 3 Ta 93/08 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 4 Ta 121/14 -, Rn. 14, juris).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 12 K 4571/10

    Klage auf Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten abgewiesen

    71 vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer gemeinsamen Wohnung (mit z.T. noch weiter gehender Tendenz zur Aufteilung nach Kopfteilen): LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2008 (3 Ta 93/08); LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2007 (11 Ta 79/07); OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 1999 (9 WF 760/99); jeweils in JURIS.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2014 - 3 Ta 12/14

    Umfang der Berücksichtigung der Wohnkosten einer von mehreren Personen gemeinsam

    Ebenso wie bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO ist auch bei den Kosten der gemeinsamen Unterkunft für die Berechnung der Prozesskostenhilfe auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08; Beschluss v. 28.05.2009 - 3 Ta 311/09; vgl. bereits LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.02.1991 - 14 Ta 2/91; vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1394; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.12.1999, MDR 2000, 728; vgl. Schoreit/Groß, BerH und PKH, 11. Aufl., § 115 ZPO Rz. 59 m. w. N.).
  • LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10

    Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe

    An den abzugsfähigen Wohnkosten hat sich der Kläger anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner zu beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 bei juris - OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.).
  • LAG Köln, 23.11.2010 - 1 Ta 304/10

    Berücksichtigung anteiliger Kosten für Unterkunft und Heizung bei der

    An den anrechnungsfähigen Wohnkosten i. H. v. 500, 00 monatlich muss sich die Klägerin - auch mit Rücksicht auf ihre Unterhaltspflicht gemäß §§ 1360, 1360 a BGB - anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 - bei juris; OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 3 Ta 163/10

    Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Prozesskostenhilfe

    Ebenso wie bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen i.S. von § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO ist auch bei den Kosten der gemeinsamen Unterkunft für die Berechnung der Prozesskostenhilfe auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (vgl. bereits LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.1991 - 14 Ta 2/91 - Beschluss vom 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 - Beschluss vom 24.03.2009 - 3 Ta 154/09 - Schoreit/Groß, BerH und PKH, 9. Aufl., § 115 ZPO Rz. 60 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17

    Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem

    Für diesen Fall erscheint dem Senat die quotale Aufteilung der Wohn- und Heizungskosten (insgesamt monatlich 870, 00 EUR + 126, 00 EUR = 996, 00 EUR) nach dem Verhältnis der Nettoeinkünfte (925 zu 2.569) als angemessen (ebenso LAG Düsseldorf, Beschl. v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08, unveröffentlicht; LAG Köln, Beschl. v. 23.11.2010 - 1 Ta 304/10, unveröffentlicht; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.05.2011 - 1 Ta 72 b/11, unveröffentlicht).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 1 Ta 72b/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung des Einkommens im Beschwerdeverfahren zur

    In Betracht kommt daher allenfalls, bei den Kosten der Unterkunft auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (LAG Düsseldorf vom 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 - zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - L 10 R 2129/18
    Nämliches gilt hinsichtlich der Aufwendungen (vgl. Bl. 24 PKH-Beiheft) für den Telefon- und Internetanschluss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.12.2015, 4 WF 174/15 in juris Rn. 7; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.06.2009, 3 Ta 122/09 in juris Rn. 17; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2008, 3 Ta 93/08 in juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.09.2007, 19 C 07.1530 in juris Rn. 5; Gottschalk, a.a.O., Rn. 313).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 1 Ta 76c/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Wohnkosten, Eheleute, Kostenteilung,

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