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   LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03   

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https://dejure.org/2003,6681
LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03 (https://dejure.org/2003,6681)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2003 - 3 Ta 942/03 (https://dejure.org/2003,6681)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 3 Ta 942/03 (https://dejure.org/2003,6681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Zustellung der Klageschrift und der Terminsbestimmung nach § 46 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) i.V.m. §§ 271, 216 Zivilprozessordnung (ZPO); Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde ; Rechtserheblicher Mangel der Klageschrift; Ordnungsgemäße Unterzeichnung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § 216; ; ZPO § 271; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Unterschrift hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03
    Deshalb muss sich aus dem äußeren Erscheinungsbild der Unterschrift ergeben, dass der Verfasser mit vollem Namen und nicht nur mit einer Abkürzung hat unterschreiben wollen (vgl. BGH NJW 99, 60), wobei auch insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (vgl. BAG 5 AZB 17/00 vom 30. August 2000, NZA 00, 1248).

    Dies ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Hinweis auf das Gebot des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG NJW 88, 2787) nunmehr allgemein anerkannt (vgl. BAG 4 AZR 710/95 vom 18. Juni 1997, NZA 97, 1234; BGH NJW 99, 60; Zöller-Greger ZPO § 130 Rnr. 17).

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03
    Eine Paraphe, bei der offen bleibt, ob eine endgültige Erklärung gewollt ist, reicht nicht aus (vgl. BAG 5 AZR 576/94 vom 27. März 1996, NZA 96, 1115; KR-Friedrich KSchG 6. Aufl. § 4 Rnr. 165 m.w.N.).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03
    Dies ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Hinweis auf das Gebot des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG NJW 88, 2787) nunmehr allgemein anerkannt (vgl. BAG 4 AZR 710/95 vom 18. Juni 1997, NZA 97, 1234; BGH NJW 99, 60; Zöller-Greger ZPO § 130 Rnr. 17).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03
    Deshalb muss sich aus dem äußeren Erscheinungsbild der Unterschrift ergeben, dass der Verfasser mit vollem Namen und nicht nur mit einer Abkürzung hat unterschreiben wollen (vgl. BGH NJW 99, 60), wobei auch insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (vgl. BAG 5 AZB 17/00 vom 30. August 2000, NZA 00, 1248).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03
    Dies ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Hinweis auf das Gebot des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG NJW 88, 2787) nunmehr allgemein anerkannt (vgl. BAG 4 AZR 710/95 vom 18. Juni 1997, NZA 97, 1234; BGH NJW 99, 60; Zöller-Greger ZPO § 130 Rnr. 17).
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