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   LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97   

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https://dejure.org/1998,12487
LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97 (https://dejure.org/1998,12487)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97 (https://dejure.org/1998,12487)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 3 TaBV 100/97 (https://dejure.org/1998,12487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle; Übernahme von Betriebsteilen, Institute und Arbeitnehmern des TÜV Reeinland e.V. ; Anwendung der beim TÜV Rheinland e.V. geltenden Betriebsvereinbarungen auf die übernommenen Arbeitnehmer; Wirksamkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Landesarbeitsgericht Köln - 3 TaBV 100/97 - Beschluß vom 27. Juli 1998.

    1 ABR 66/98 3 TaBV 100/97 Köln.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juli 1998 - 3 TaBV 100/97 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 26. August 1997 - 12 BV 237/96 - stattgegeben hat.

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juli 1998 - 3 TaBV 100/97 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Köln, 16.03.1999 - 13 TaBV 27/98

    Tarifautonomie; Regelungssperre, Mitbestimmungsrecht, Lohnhöhe, Lohngestaltung;

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  • LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02

    freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze,

    Das Bundesarbeitsgericht hat sodann auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats durch Beschluss vom 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27.07.1998 - 3 TaBv 100/97 - aufgehoben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts wiederhergestellt.
  • LAG Köln, 20.12.2002 - 4 (13) Sa 804/02

    Verpflichtung zu einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ; Nachwirkung einer

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