Rechtsprechung
   LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9743
LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05 (https://dejure.org/2005,9743)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05 (https://dejure.org/2005,9743)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2005 - 3 TaBV 1069/05 (https://dejure.org/2005,9743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Aufstellung einer Kleiderordnung für die Mitarbeiter eines Spielcasinos; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Regelung der sich aus der Kleiderordnung für die Arbeitnehmer ergebenden Kostenfolgen; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kleiderordnung in Spielcasino und Kostentragung - keine Annexkompetenz des Betriebsrates zur Kostenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Kleiderordnung, keine Annexkompetenz des Betriebsrates für die Kostentragung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    c) Zu Recht leitet die Arbeitgeberin aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - (NZA 93, 711) die Ansicht her, der Betriebsrat habe im Streitfall kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Regelung der Kosten hinsichtlich derjenigen Kleidung, die nicht vom Arbeitgeber gestellt wird (vgl. Ziff. 3 des Spruchs), die vielmehr vom Arbeitnehmer selbst einzubringen ist.

    Sie besteht hier darin, ob in Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - im Rahmen einer zu errichtenden Kleiderordnung eine Annexkompetenz des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zur Regelung einer Kostentragung zu Lasten des Arbeitgebers auch dann besteht, wenn individualrechtlich kein Anspruch gegeben ist.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    Gegen diese Auffassung des Betriebsrats spricht, dass die Rechtsunwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle im Verfahren gemäß § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG nur festgestellt werden kann, wenn sich die von der Einigungsstelle getroffene Regelung nicht als angemessener Ausgleich der Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer erweist; es ist dagegen ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind sowie eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (vgl. BAG - 1 ABR 46/01 - vom 11. Juni 2002, NZA 02, 1299).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    An der Klärung dieser Frage haben die Betriebsparteien ein rechtliches Interesse (vgl. etwa BAG - 1 ABR 4/03 - vom 8. Juni 2004, NZA 05, 227; BAG - 1 ABR 1/04 - vom 26. April 2005, NZA 05, 886).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    Die Grenze des Ermessens ist dann überschritten, wenn der Spruch deutlich erkennbar keine sachgerechte Interessenabwägung enthält, die Einigungsstelle vielmehr die Belange der einen Seite völlig übergangen hat (vgl. BAG - 1 ABR 4/95 - vom 30. August 1995, NZA 96, 218).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    An der Klärung dieser Frage haben die Betriebsparteien ein rechtliches Interesse (vgl. etwa BAG - 1 ABR 4/03 - vom 8. Juni 2004, NZA 05, 227; BAG - 1 ABR 1/04 - vom 26. April 2005, NZA 05, 886).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01

    Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2005 - 3 TaBV 1069/05
    Denn es handelt sich insoweit nicht um Kleidungsstücke, die als berufstypische Arbeitskleidung vom Arbeitnehmer einzubringen ist, sondern um Kleidungsstücke, die der Arbeitnehmer in rein dienstlichem Interesse zur Kenntlichmachung seiner Betriebszugehörigkeit und seiner von ihm auszuübenden Funktion im Spielbetrieb der Arbeitgeberin zu tragen hat und wofür er außerhalb des Dienstes keine sinnvolle private Verwendungsmöglichkeit hat (vgl. BAG - 6 AZR 536/01 - vom 13. Februar 2003, NZA 03, 1196).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2005 - 3 TaBV 1069/05 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht