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   LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03   

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LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03 (https://dejure.org/2005,6862)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03 (https://dejure.org/2005,6862)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 TaBV 11/03 (https://dejure.org/2005,6862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BetrVG § 40 BetrVG § ... 40 Abs. 1 BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG § 80 Abs. 3 BetrVG § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 BGB §§ 305 ff. n. F. BGB §§ 305 c bis 310 BGB §§ 805 ff. BGB §§ 805 c bis 810 NachwG § 2 Abs. 1 ArbGG § 66 Abs. 1 ArbGG § 72 Abs. 2 ArbGG § 83 Abs. 1 a ArbGG § 87 Abs. 1 ArbGG § 87 Abs. 2 ArbGG § 87 Abs. 3 Satz 1 ArbGG § 87 Abs. 3 Satz 2 ArbGG § 89 Abs. 1 ArbGG § 89 Abs. 2 ArbGG § 92 Abs. 1 ZPO § 80 ZPO § 81 ZPO § 88 ZPO § 89 Abs. 1 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    EBetrVG, BGB, NachwG, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts; Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsvertragsmustern ; Wirksamkeit und Umfang der Beauftragung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40; ; BetrVG § ... 40 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 3; ; BetrVG § 80 Abs. 3; ; BetrVG § 80 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB §§ 305 ff. n. F.; ; BGB §§ 305 c bis 310; ; BGB §§ 805 ff.; ; BGB §§ 805 c bis 810; ; NachwG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 1 a; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 3 Satz 1; ; ArbGG § 87 Abs. 3 Satz 2; ; ArbGG § 89 Abs. 1; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; ArbGG § 92 Abs. 1; ; ZPO § 80; ; ZPO § 81; ; ZPO § 88; ; ZPO § 89 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 § 87
    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines Beschlussverfahrens und Beauftragung eines Rechtsanwalts auch in der Berufungsinstanz - vorrangige Inanspruchnahme der vom Arbeitgeber angebotenen Fachkräfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Auch wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Beschluss des Betriebsrats nicht rückwirkend eine Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für die im erstinstanzlichen Rechtszug angefallenen Rechtsanwaltsgebühren schaffen kann (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 91), kann eine Genehmigung einer Prozessführung einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz erfolgen (aA BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4).

    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B I 2 der Gründe; 01. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; Germelmann in Germelmann/Matthies/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Auflage § 11 Rn. 52).

    Gegen eine solche nachträgliche Genehmigung eines bereits eingeleiteten Verfahrens bestehen keine rechtlichen Bedenken; die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann geheilt werden, wenn er noch vor Abschluss der ersten Instanz gefasst wird (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4 zu B I 2 b der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91; Wiese/Raab GK-BetrVG 8. Auflage § 33 Rn. 65 f.; Fitting BetrVG 21. Auflage § 33 Rn. 57).

    cc) Abweichend von der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. Februar 2003 a.a.O.; 05. April 2000 a.a.O.) würde nach Auffassung des Beschwerdegerichts auch ohne die Beschlussfassung vom 17. Juli 2003 der Mangel der nicht ordnungsgemäßen Verfahrenseinleitung wegen der Divergenz zwischen dem Betriebsratsbeschluss und der Antragsfassung und der fehlenden Erteilung einer Prozessvollmacht durch Betriebsratsbeschluss durch den Beschluss des Betriebsrats vom 13. November 2003 geheilt seien, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2003 Beschwerde beim LAG einzureichen und mit der Durchführung des Verfahrens die Rechtsanwaltskanzlei K. M.-K. zu beauftragen (Bl. 210, 211 d. A.).

    Die Beschwerdekammer teilt nicht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 18. Februar 2003, a.a.O.), dass eine Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts nur bis zum Abschluss der ersten Instanz erfolgen kann.

    Eine solche Zurückweisung kam nicht in Betracht, weil die Berücksichtigung des Vorbringens die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert hat (BAG, 18. Februar 2003 a.a.O., zu B I 3 b).

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Auch wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Beschluss des Betriebsrats nicht rückwirkend eine Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für die im erstinstanzlichen Rechtszug angefallenen Rechtsanwaltsgebühren schaffen kann (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 91), kann eine Genehmigung einer Prozessführung einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz erfolgen (aA BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4).

    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B I 2 der Gründe; 01. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; Germelmann in Germelmann/Matthies/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Auflage § 11 Rn. 52).

    Gegen eine solche nachträgliche Genehmigung eines bereits eingeleiteten Verfahrens bestehen keine rechtlichen Bedenken; die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann geheilt werden, wenn er noch vor Abschluss der ersten Instanz gefasst wird (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4 zu B I 2 b der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91; Wiese/Raab GK-BetrVG 8. Auflage § 33 Rn. 65 f.; Fitting BetrVG 21. Auflage § 33 Rn. 57).

    cc) Abweichend von der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. Februar 2003 a.a.O.; 05. April 2000 a.a.O.) würde nach Auffassung des Beschwerdegerichts auch ohne die Beschlussfassung vom 17. Juli 2003 der Mangel der nicht ordnungsgemäßen Verfahrenseinleitung wegen der Divergenz zwischen dem Betriebsratsbeschluss und der Antragsfassung und der fehlenden Erteilung einer Prozessvollmacht durch Betriebsratsbeschluss durch den Beschluss des Betriebsrats vom 13. November 2003 geheilt seien, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2003 Beschwerde beim LAG einzureichen und mit der Durchführung des Verfahrens die Rechtsanwaltskanzlei K. M.-K. zu beauftragen (Bl. 210, 211 d. A.).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Beschluss des Betriebsrats nicht rückwirkend eine Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG für die im erstinstanzlichen Rechtszug angefallenen Rechtsanwaltsgebühren schaffen kann (vgl. hierzu BAG 05. April 2000 - 7 ABR 6/99 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 91, zu B II der Gründe), kann eine Genehmigung einer Prozessführung einschl.

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Dies darf der Betriebsrat nicht von vornherein mit der pauschalen Begründung ablehnen, diese Personen besäßen nicht das Vertrauen des Betriebsrats, weil sie im Dienste des Arbeitgebers stünden und deshalb nicht als neutral oder objektiv angesehen werden könnten (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 b der Gründe, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40 = NZA 1993, 86 ff.; 04. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - zu B II 3 b der Gründe, AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Nur wenn der Nachweis einer Bevollmächtigung erst nach Erlass des ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfenden Prozessurteils mit nachträglicher Genehmigung der bisherigen Prozessführung erfolgt, die in der Bevollmächtigung zur Einlegung der Revision gesehen werden kann, kann der Mangel nicht mehr behoben werden (gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - NJW 1984, 2149 f.; BAGE 17, 32 = NJW 1965, 1041).
  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 81/90

    Pflicht zum Unterlassen der Anordnung von Überstunden - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B I 2 der Gründe; 01. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; Germelmann in Germelmann/Matthies/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Auflage § 11 Rn. 52).
  • BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Solange dagegen ein Prozessurteil in der Berufungsinstanz nicht ergangen ist, ist das Rechtsmittel, das ohne Vollmacht eingelegt worden ist, schwebend unwirksam (BFHE 90, 280, 281), weil das Gericht den vollmachtlosen Vertreter einstweilen zulassen und der Vertretene die bisherige Prozessführung genehmigen und damit wirksam machen kann.
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Nur wenn der Nachweis einer Bevollmächtigung erst nach Erlass des ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfenden Prozessurteils mit nachträglicher Genehmigung der bisherigen Prozessführung erfolgt, die in der Bevollmächtigung zur Einlegung der Revision gesehen werden kann, kann der Mangel nicht mehr behoben werden (gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - NJW 1984, 2149 f.; BAGE 17, 32 = NJW 1965, 1041).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Dies darf der Betriebsrat nicht von vornherein mit der pauschalen Begründung ablehnen, diese Personen besäßen nicht das Vertrauen des Betriebsrats, weil sie im Dienste des Arbeitgebers stünden und deshalb nicht als neutral oder objektiv angesehen werden könnten (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 b der Gründe, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40 = NZA 1993, 86 ff.; 04. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - zu B II 3 b der Gründe, AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    Der Betriebsrat hat mit dem Hilfsantrag auf Anregung des Beschwerdegerichts versucht, den Anforderungen Rechnung zu tragen, die der 7. Senat in seinem zweiten Leitsatz zu dem Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 - (EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 35 = NZA 1989, 936 f.) formuliert hat, ohne dass diese insoweit für die zu Grunde liegende Entscheidung relevant gewesen wären.
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03
    der Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz erfolgen (BGHZ 31 279, 283).
  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2005 - 3 TaBV 11/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 12.09.2008 - 10 TaBV 25/08

    Zugangsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb; Verwirkung des Zugangsrechts für einen

    a) Die Gewerkschaft verliert ihr Zugangsrecht aus § 2 Abs. 2 BetrVG lediglich dann, wenn ein Fall unzulässiger Rechtsausübung vorliegt (BAG, 18.03.1964 - AP BetrVG § 45 Nr. 1; BAG, 14.02.1967 - AP BetrVG § 45 Nr. 2; LAG Hamm, 17.11.2000 - AiB 2001, 723; LAG Hamm, 03.06.2005 - AuR 2005, 465; Fitting, a.a.O., § 2 Rn. 69; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 2 BetrVG Rn. 6; DKK/Berg, a.a.O., § 2 Rz. 38; Richardi, a.a.O., § 2 Rn. 118; GK/Kraft/Franzen, BetrVG, 8. Aufl., § 2 Rz. 76; Däubler, Gewerkschaftsrechte im Betrieb, 10. Aufl., Rn. 239 ff. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 TaBV 75/07

    Zugangsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb; Verwirkung des Zutrittsrechts für

    a) Die Gewerkschaft verliert ihr Zugangsrecht aus § 2 Abs. 2 BetrVG lediglich dann, wenn ein Fall unzulässiger Rechtsausübung vorliegt (BAG, Beschluss vom 18.03.1964 - AP BetrVG § 45 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 14.02.1967 - AP BetrVG § 45 Nr. 2; LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2000 - AiB 2001, 723; LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.2005 - AuR 2005, 465; Fitting, a.a.O., § 2 Rz. 69; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 2 BetrVG Rz. 6; DKK/Berg, a.a.O., § 2 Rz. 38; Richardi, a.a.O., § 2 Rz. 118; GK/Kraft/Franzen, BetrVG, 8. Aufl., § 2 Rz. 76; Däubler, Gewerkschaftsrechte im Betrieb, 10. Aufl., Rz. 239 ff. m.w.N.).
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