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   LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10 - Fingernägel   

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https://dejure.org/2010,975
LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10 - Fingernägel (https://dejure.org/2010,975)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10 - Fingernägel (https://dejure.org/2010,975)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. August 2010 - 3 TaBV 15/10 - Fingernägel (https://dejure.org/2010,975)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 75, 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
    Dienstkleidung, Fluggastkontrolle; Mitbestimmung; Persönlichkeitsrecht; Trageordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 75 BetrVG
    Dienstkleidung, Fluggastkontrolle, Mitbestimmung, Persönlichkeitsrecht, Trageordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei Regelungen zur äußerlichen Erscheinung des Kontrollpersonals für Fluggäste; Bestimmungen einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Färbung von Fingernägeln und Haaren; Zulässigkeit der generellen Untersagung der Mitnahme und Benutzung von privaten ...

  • Betriebs-Berater

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

  • rabüro.de

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wegen Regelung einer einheitlichen Dienstkleidung

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Dienstkleidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Regelungen zur äußerlichen Erscheinung des Kontrollpersonals für Fluggäste; unwirksame Bestimmungen einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Färbung von Fingernägeln und Haaren; Unwirksamkeit genereller Untersagung der Mitnahme und Benutzung von privaten ...

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei Regelungen zur äußerlichen Erscheinung des Kontrollpersonals für Fluggäste; unwirksame Bestimmungen einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Färbung von Fingernägeln und Haaren; Unwirksamkeit genereller Untersagung der Mitnahme und Benutzung von privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Mitarbeiterinnen BH vorschreiben

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kleider machen Mitarbeiter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bunte Fingernägel sind erlaubt, ein BH aber Pflicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Chef darf Unterwäsche vorschreiben

  • heise.de (Pressemeldung, 21.01.2011)

    Chef darf Mitarbeiterin das Tragen von Unterwäsche und gepflegte Haare vorschreiben

  • faz.net (Pressemeldung, 13.01.2011)

    Kleiderordnung: Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Und welche Farbe hat ihr BH?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erscheinungsbild von Arbeitnehmern nur bedingt Chefsache

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einfarbige Fingernägel und natürliche Haarfärbungen Vorschrift?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arbeitgeber das Aussehen der Mitarbeiter bestimmen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorschriften zu Fingernägeln und Unterwäsche Das Aussehen im Dienst ist nicht uneingeschränkt Privatsache

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anordnung von Arbeitgeber zum Tragen vom BH rechtswidrig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Körperschmuck und das Arbeitsrecht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Saubere Haare dürfen Praxischefs einfordern

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Dienstkleidung am Arbeitsplatz

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Hitzewelle und Arbeitsrecht - Luftige Kleidung - was der Chef verbieten kann

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Arbeitgeber darf Mitarbeiterinnen Büstenhalter verordnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.01.2011)

    Saubere Haare dürfen Praxischefs einfordern

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Bunte Fingernägel erlaubt! Tragevorschriften greifen rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bunte Fingernägel erlaubt! Tragevorschriften greifen rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleider machen Arbeitnehmer - darf mein Chef bestimmen, welche Unterwäsche ich tragen muss?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Angemessenheit einer Kleiderordnung im Beruf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LAG Köln zu zulässigen und unzulässigen Vorschriften des Arbeitgebers über Fingernägel, Haare und Unterwäsche - Vorschriften über das Tragen von Unterwäsche zum Schutz der Dienstkleidung und zur Sicherstellung eines ordentlichen Erscheinungsbildes zulässig ...

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Arbeitgeber darf Mitarbeitern das Tragen von Unterwäsche vorschreiben, jedoch nicht die Farbe der Fingernägel

  • conlegi.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das LAG Köln und der BH

  • channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kleiderordnung und Weisungsrecht - Dürfen Chefs die Unterwäsche vorschreiben?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dresscode bei der Arbeit - Wann geht der Arbeitgeber zu weit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, so kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG, Urteil vom 13.02.2003 - 6 AZR 536/01, NZA 2003, 1196; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640).

    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (vgl. BAG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, NZA 2007, 453; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (vgl. BAG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, NZA 2007, 453; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (vgl. BAG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, NZA 2007, 453; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01

    Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, so kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG, Urteil vom 13.02.2003 - 6 AZR 536/01, NZA 2003, 1196; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Nach der sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die ebenfalls vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, sind Maßnahmen, die die Mitarbeiter belasten und der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01, NZA 2003, 571; BAG, Urteil vom 10.03.2009, 1 AZR 55/08, NZA 2009, 684; GK-BetrVG/Wiese, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn 234 mit weiteren Nachw.) und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Unterlassung derartiger mitbestimmungswidriger Maßnahmen verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06, NZA 2007, 1240).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 46/01, BAGE 101, 285; Küttner/Kreitner, Personalbuch, 17. Aufl. 2010, Betriebsordnung Rn 4 mit umfassenden weiteren Nachw.).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Nach der sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die ebenfalls vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, sind Maßnahmen, die die Mitarbeiter belasten und der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01, NZA 2003, 571; BAG, Urteil vom 10.03.2009, 1 AZR 55/08, NZA 2009, 684; GK-BetrVG/Wiese, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn 234 mit weiteren Nachw.) und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Unterlassung derartiger mitbestimmungswidriger Maßnahmen verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06, NZA 2007, 1240).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
    Nach der sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die ebenfalls vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, sind Maßnahmen, die die Mitarbeiter belasten und der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01, NZA 2003, 571; BAG, Urteil vom 10.03.2009, 1 AZR 55/08, NZA 2009, 684; GK-BetrVG/Wiese, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rn 234 mit weiteren Nachw.) und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Unterlassung derartiger mitbestimmungswidriger Maßnahmen verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06, NZA 2007, 1240).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

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