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   LAG Schleswig-Holstein, 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99   

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https://dejure.org/1999,5583
LAG Schleswig-Holstein, 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99 (https://dejure.org/1999,5583)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99 (https://dejure.org/1999,5583)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 (https://dejure.org/1999,5583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Betriebsrates sich anwaltlich vertreten zulassen, wenn noch kein konkreter Rechtsstreit droht; Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten; Qualifizierung der Rechtsanwaltstätigkeit als Sachverständigentätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 40 80 Abs. 3
    Betriebsrat: Freistellung von Kosten für eingeschalteten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Lübeck, 21.01.1999 - 1 BV 87/98

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von Kosten die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99
    den Beschluß des Arbeitsgerichts Lübeck vom 21.01.1999 - 1 BV 87/98 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

    Maßgeblich ist für die Erforderlichkeit der außergerichtlichen Vertretung lediglich, dass der Betriebsrat im einzelnen Fall davon ausgehen konnte, dass sich durch die Hinzuziehung des Rechtsanwaltes eine friedliche Beilegung erreichen ließe (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 TaBV 18/23

    Kostentragungspflicht von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Des Weiteren sei Voraussetzung für einen Anspruch, dass sich gerade durch die Hinzuziehung eines Anwalts der Streit friedlich regeln lasse (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein vom 20.07.1999 - AiB 2000, 162).

    Der Arbeitgeber kann nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet sein, wenn ein Rechtsanwalt vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich geltend macht oder im Rahmen eines konkreten Konfliktes erwägt, dies zu tun, und die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (BAG 14.12.2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 11 mwN.; LAG Schleswig-Holstein 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99 - Rn. 21, juris).

  • LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines

    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st.Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 21 TaBV 769/14

    Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs - Aktivlegitimierung - Antragsbefugnis

    Hierzu gehören auch die Kosten für eine rechtsanwaltliche Vertretung zur Vorbereitung und Durchführung oder auch Vermeidung eines Beschlussverfahrens zur Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte des Betriebsrats (vgl. Fitting, § 40 Rn. 14; LAG Schleswig-Holstein vom 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99 - Rn. 21 zitiert nach juris, LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63a) sowie die Kosten für einen vom Betriebsrat nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogene sachverständige Person (BAG vom 13.05.1998 - 7 ABR 65/96 - Rn. 13 zitiert nach juris, AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 17.06.2004 - 9 TaBV 4/04

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme anwaltlicher Kosten für die vom

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  • LAG Hessen, 17.06.2004 - 9/4/2 TaBV 4/04
    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st. Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999-3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.2001 - 5 TaBV 8/01
    Das Beschwerdegericht folgt insoweit dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99 -.
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