Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 11.03.2003

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12485
LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,12485)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,12485)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,12485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Mitbestimmungspflicht bei kurzfristiger Versetzung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BVG § 95 Abs. 3; ; BVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 95 Abs. 3; BVG § 99
    Versetzung des Arbeitnehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Betriebsrat die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne des § 99 Abs. 1 BVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen kann, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. etwa BAG 1 ABR 40/98 vom 21.9.1999, NZA 00, 781; BAG 1 ABR 34/01 vom 16.4.2002; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 81 Rdnr. 23).

    Dies hat zur Folge, dass der Antrag schon dann nicht begründet ist, wenn es eine denkbare Fallgestaltung gibt, die vom Antrag ergriffen ist, bei der aber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht gegeben ist (vgl. BAG vom 21.9.1999, a.a.O.; vgl. zum Unterlassungsantrag: BAG 1 ABR 40/01 vom 28.5.2002; ErfK-Eisemann 3. Aufl. ArbGG § 81 Rdnr. 3 am Ende; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG § 81 Rdnr. 9); In diesem Fall besteht für das Gericht nicht die Möglichkeit, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben (zur Abgrenzung dazu: BAG 7 ABR 60/94 vom 19.7.1995, NZA 96, 332).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Dabei fällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats des abgebenden Betriebes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in den Fällen weg, in denen der Arbeitnehmer die Versetzung selber gewünscht hat oder sie seinem Wunsch und seiner freien Entscheidung entspricht (vgl. BAG 1 ABR 37/90 vom 20.9.1990, NZA 91, 195).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Dies hat zur Folge, dass der Antrag schon dann nicht begründet ist, wenn es eine denkbare Fallgestaltung gibt, die vom Antrag ergriffen ist, bei der aber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht gegeben ist (vgl. BAG vom 21.9.1999, a.a.O.; vgl. zum Unterlassungsantrag: BAG 1 ABR 40/01 vom 28.5.2002; ErfK-Eisemann 3. Aufl. ArbGG § 81 Rdnr. 3 am Ende; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG § 81 Rdnr. 9); In diesem Fall besteht für das Gericht nicht die Möglichkeit, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben (zur Abgrenzung dazu: BAG 7 ABR 60/94 vom 19.7.1995, NZA 96, 332).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Dies hat zur Folge, dass der Antrag schon dann nicht begründet ist, wenn es eine denkbare Fallgestaltung gibt, die vom Antrag ergriffen ist, bei der aber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht gegeben ist (vgl. BAG vom 21.9.1999, a.a.O.; vgl. zum Unterlassungsantrag: BAG 1 ABR 40/01 vom 28.5.2002; ErfK-Eisemann 3. Aufl. ArbGG § 81 Rdnr. 3 am Ende; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG § 81 Rdnr. 9); In diesem Fall besteht für das Gericht nicht die Möglichkeit, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben (zur Abgrenzung dazu: BAG 7 ABR 60/94 vom 19.7.1995, NZA 96, 332).
  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Die Arbeitgeberin hat aber darauf hingewiesen, dass sie im Stadtgebiet neun Krankenhausbetriebe betreibt, die nicht so voneinander weit entfernt gelegen seien, dass kein Fall denkbar wäre, in dem es keine wesentliche Verlängerung des Anfahrtswegs für den betroffenen Arzt geben würde (vgl. für einen Wechsel in eine andere Filiale innerhalb Berlins, die aber für eine längere Dauer als einen Monat vorgesehen war: LAG Berlin NZA RR 98, 76; vgl. weiter Hess-Schlochauer-Glaubitz BVG 5. Aufl. § 99 Rdnr. 54: Ein zehn bis 15 km längerer Weg ist noch nicht erheblich; vgl. auch BAG NZA 90, 402: Dies gilt auch hinsichtlich einer um eine Stunde längere Wegstrecke).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Betriebsrat die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne des § 99 Abs. 1 BVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen kann, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. etwa BAG 1 ABR 40/98 vom 21.9.1999, NZA 00, 781; BAG 1 ABR 34/01 vom 16.4.2002; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 81 Rdnr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26877
LAG Berlin, 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,26877)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,26877)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. März 2003 - 3 TaBV 1959/02 (https://dejure.org/2003,26877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Versetzung eines Arbeitnehmers; Kurzfristige Versetzung eines Arztes in ein anderes Klinikum des Arbeitgebers; Zulässigkeit des sogenannten Globalantrags; Merkmal der erheblichen Änderung des Arbeitsbereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht