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   LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12   

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LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,43260)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,43260)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,43260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Minderheitenschutz, Bevorzugungsverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung von Beauftragten des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung zur Regelung der Kommunikationsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung von Beauftragten des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung zur Regelung der Kommunikationsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beauftragte des Betriebsrats

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Solche Beauftragte des Betriebsrats, die nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind, stellen weder eine "andere Arbeitnehmervertretungsstruktur" im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG noch eine "zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer" nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG dar (wie LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2010 - 20 TaBV 3/09).

    Die Arbeitgeberin hat im Wesentlichen auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26.07.2010 (20 TaBV 3/09) verwiesen, der zu einer beinahe wortgleich abgeschlossenen Betriebsvereinbarung im Betrieb S. der Arbeitgeberin erging und in dem das Landesarbeitsgericht darauf erkannte, dass die Bestellung der Beauftragten weder an sich rechtswidrig und wirkungslos sei noch deren Bestimmung durch Mehrheitsbeschluss ohne Einhaltung von Quoten zu Gunsten bestimmter Personen oder Gruppen unwirksam sei.

    Die Einrichtung der Beauftragten als solche verstoße nicht gegen betriebsverfassungsrechtliche Organisationsvorschriften, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 26.07.2010 (20 TaBV 3/09) im Einzelnen ausgeführt habe.

    Der Betriebsrat verweist im Wesentlichen auf die seines Erachtens zutreffende Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26.07.2010 (20 TaBV 3/09).

    Denn die rechtswidrig zusätzlich geschaffene Einrichtung kann in die Betätigungsfelder der rechtsmäßigen Gremien hineinwirken und damit auch die effektive Betätigungsmöglichkeit von deren Mitgliedern einschränken (LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2010 - 20 TaBV 3/09 - juris).

    Zur Frage der Vereinbarkeit inhaltsgleicher Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, die für den Betrieb S. der hier beteiligten Arbeitgeberin abgeschlossen wurde, mit den in § 3 BetrVG getroffenen Regelungen hat die 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in ihrem Beschluss vom 26.07.2010 (20 TaBV 3/09 - juris) auszugsweise ausgeführt:.

    Auch der Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG steht der Benennung der Beauftragten durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats nach § 33 Abs. 1 BetrVG nicht entgegen, wie die 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in ihrem insoweit parallel gelagerten Beschluss vom 26.07.2010 (- 20 TaBV 3/09 - juris) überzeugend ausgeführt hat:.

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Dies ist regelmäßig nur der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - BAGE 111, 269).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Benennung der Beauftragten durch Betriebsratsbeschluss vom 09.06.2011 wirksam erfolgt ist, ist als Vorfrage die Frage der Rechtswirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses zu klären (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - BAGE 111, 269).

    Zwar ist auf die Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen § 19 BetrVG entsprechend anwendbar (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - aaO) und somit auch die zweiwöchige Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).

    Auch der Wortlaut der BVen 1997 und 1998, in denen eine "Benennung" von Beauftragten geregelt ist und der Begriff "Wahl" nicht verwendet wird, spricht für die Benennung für Beauftragten durch Mehrheitsbeschluss nach § 33 BetrVG und gegen eine Wahl (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - aaO).

    Der durch die genannten Normen vermittelte Listenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach die Auswahl von Personen für Funktionen in betriebsverfassungsrechtlichen Zusammenhängen stets durch Verhältniswahl erfolgen müsste (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - NZA 1997, 1301; 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - BAGE 111, 269; 25. Mai 2005 - 7 ABR 10/04 - NZA 2006, 215).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 7 TaBV 764/11

    Kein Anspruch einer Minderheitsgruppe im Betriebsrat auf Bereitstellung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Selbst wenn ungeachtet der ausdrücklichen Benennung des Arbeitgebers in § 83 Abs. 3 ArbGG dennoch zusätzlich erforderlich wäre, dass der Arbeitgeber in seiner betriebsverfassungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen ist (offen gelassen von BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291; verneinend BAG 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 - BAGE 27, 33; LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - juris), wäre die Arbeitgeberin hier als Beteiligte zu behandeln.

    Die Norm kann nicht erweiternd auf Streitigkeiten innerhalb des Betriebsrats ausgelegt werden (LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - AiB 2012, 474).

    Diese Vorgänge sind nicht auf eine Gleichbehandlung von Betriebsratsmitgliedern sondern auf die effektive Ausführung von Betriebsratsarbeit ausgerichtet (LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - AiB 2012, 474).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Ein Antrag ist jedoch möglichst so auszulegen, dass er eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19).

    Ein Feststellungsinteresse muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    "(1) Zwingend einzuhaltende betriebsverfassungsrechtliche Organisationsvorschriften sind unter anderem die Regelungen des § 3 BetrVG (vgl. Fitting BetrVG 25. Aufl. 2010 § 3 Rn. 2; vgl. auch BAG 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4: Dort wird der zwingende Charakter jedenfalls für die Regelungen des § 3 Abs. 1 BetrVG über "Arbeitnehmervertretungen" bejaht.).

    Aus den genannten Gründen sind die Beauftragten auch nicht als zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche oder Errichtung einer anderen Arbeitnehmervertretung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG in der vom 01.01.1989 bis 27.07.2001 geltenden Fassung anzusehen, die nur durch Tarifvertrag bestimmt werden konnten (hierzu BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG 1972 = EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 1).

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07

    Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Die Amtstätigkeit der Betriebsratsmitglieder könnte den Beauftragten auch nicht übertragen werden, da diese den Betriebsratsmitgliedern als unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG) obliegt und allein die gewählten Betriebsratsmitglieder auf Grund der demokratischen Wahl über das Mandat zur Ausübung von Amtstätigkeiten verfügen (LAG Hessen 19. Februar 2008 - 4 TaBV 147/07 - juris).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob sie vom bislang wenig geklärten Begriff des Büropersonals (hierzu LAG Hessen 19. Februar 2008 - 4 TaBV 147/07 - juris) erfasst werden oder ob der Rechtsgedanke des § 40 Abs. 2 BetrVG Anwendung findet.

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76

    Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Jedenfalls haben solche gelegentlichen Fehlgriffe keine hier relevante Organstruktur geschaffen (vgl. auch BAG 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG 1972 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 41).

    Der Betriebsrat ist nicht auf den in § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausdrücklich geregelten Tätigkeitsbericht in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung und das ihm nach einhelliger Meinung bereitzustellende "Schwarze Brett" beschränkt, sondern darf auch andere Informationsmittel benutzen (BAG 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG 1972 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 41).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte ist ohne einen Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26).
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Soweit die Beschwerdeführer die in den BVen 1997 und 1998 vereinbarten Stundenkontingente als unzulässige Pauschalierung rügen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass solche Absprachen, die organisatorische Fragen der Betriebsverfassung regeln, grundsätzlich in rechtlich zulässiger Weise erfolgen können (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325; Becker jurisPR-ArbR 41/2005 Anm. 2).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
    Nicht die gesetzlich vorgesehene, sondern eine "andere" Arbeitnehmervertretungsstruktur im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist gegeben, wenn gesetzliche Strukturen verändert und gesetzliche Kompetenzen verschoben werden (vgl. BAG 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - NZA 2005, 371, zu B I 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08

    Bestimmung von Beauftragten des Betriebsrats

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

  • LAG München, 11.08.2011 - 2 TaBV 5/11

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13

    Wirksamkeit - Betriebsratsbeschluss - Kommunikationsbeauftragter - Stimmabgabe

    In einem weiteren diesmal den auch vorliegend auch streitgegenständlichen Betrieb 1 betreffenden Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, wie wiederum auch die Vorinstanz, ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Bestellung der Kommunikationsbeauftragten durch Betriebsratsbeschluss vom 9. Juni 2011 rechtmäßig erfolgt sei (LAG Baden-Württemberg 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - juris).

    Was die Vereinbarkeit der Bestellung von Kommunikationsbeauftragten mit materiellem Recht anbelange, schließe es sich uneingeschränkt den Auffassungen der 20. Kammer und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in deren Entscheidungen vom 26. Juli 2010 (20 TaBV 3/09) und vom 6. September 2012 (3 TaBV 2/12) an.

    Da vorliegend aber keine Wahl der Kommunikationsbeauftragten im engen Sinne stattfand, diese vielmehr durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsratsgremiums bestellt wurden, verbietet sich eine Analogie, da es bereits an einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte fehlt (ebenso LAG Baden-Württemberg 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - juris).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - wird zurückgewiesen.
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   LAG Thüringen, 14.06.2012 - 3 TaBV 2/12   

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https://dejure.org/2012,61946
LAG Thüringen, 14.06.2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,61946)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 14.06.2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,61946)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 3 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,61946)
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