Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 TaBV 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Zustimmungsersetzungsantrags eines Arbeitgebers hinsichtlich der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Einstellung; Bestimmung einer Frist zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens durch das Gesetz; Vorliegen der tatbestandlichen ...
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 15; ; KSchG § 15 Abs. 5; ; KSchG § 15 Abs. 5 S. 1; ; BetrVG § 78 S. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsersetzung bei Einstellung - keine Frist zur Einleitung des Verfahrens - kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes und Neueinstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.02.2007 - 10 BV 38/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 TaBV 23/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98
Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 TaBV 23/07
dd) Im Rahmen des (entscheidungsreifen) Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin ist der Betriebsrat lediglich "Antragsgegner" (- soweit es diesen Begriff in Beschlussverfahren überhaupt gibt;… vgl. dazu Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge 5. Aufl. ArbGG § 83 Rz 7 und 15; BAG v. 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 - dort unter Ziffer II.). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 TaBV 23/07
Darauf beschränken sich die Rechtsnormen und Rechtsgrundsätze, die einen Übernahmeanspruch im Sinne des § 15 Abs. 5 S. 1 KSchG und einen Anspruch auf (vorläufige) Weiterbeschäftigung im Sinne des § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG bzw. im Sinne der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84 - begründen.