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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17 (https://dejure.org/2017,34129)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17 (https://dejure.org/2017,34129)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 3 TaBV 3/17 (https://dejure.org/2017,34129)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 209 Abs 1 Nr 3 InsO, § 76a Abs 3 BetrVG, § 76 BetrVG
    Insolvenzverfahren - Honorarforderung - Einigungsstellenvorsitzender

  • IWW

    § 240 ZPO, § ... 123 Abs. 2 InsO, § 87 Abs. 1, 2, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 210 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, §55 InsO, § 55 Abs. 1 InsO, §§ 111 - 113 BetrVG, § 76 Abs. 3 - 5 BetrVG, §§ 111, 112 BetrVG, § 76 a Abs. 3 BetrVG, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, §§ 111 bis 113 BetrVG, § 280 Abs. 1, 2 BGB, § 286 Abs. 1 BGB, § 76 a Abs. 1 BetrVG, § 76 a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BetrVG, §§ 315, 316 BGB, § 76 a Abs. 4 Satz 3 und 5 BetrVG, § 83 Abs. 1 a ArbGG, § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 76 a BetrVG, § 286 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 4 BGB, §§ 249 ff. BGB, Nr. 7003 RVG, Nr. 7005 RVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 76 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraransprüche des Vorsitzenden einer Einigungsstelle in der Insolvenz der Arbeitgeberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 a; InsO §§ 209 ff.
    Altmasseverbindlichkeit; Einigungsstellenvorsitzender; Honorarforderung; Insolvenz; Neumasseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de

    Honoraransprüche des Vorsitzenden einer Einigungsstelle in der Insolvenz der Arbeitgeberin

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Honorarforderung eines Einigungsstellenvorsitzenden als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2320
  • NZI 2018, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
    Dagegen sind die Ho-norardurchsetzungskosten keine Kosten der Einigungsstelle im Sinne des § 76 a Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - AP Nr. 4 zu § 76 a BetrVG 1972).

    Wenn Mitglieder der Einigungsstelle aber einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen, entfalten sie keine Tätigkeit mehr für die Einigungsstelle, sondern nehmen ein ihnen persönlich eingeräumtes Recht wahr (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.1994, a.a.O.).

    § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist für den geltend gemachten materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ohne Bedeutung, weil diese Vorschrift auf Beschlussverfahren nicht anwendbar ist (vgl. BAG vom 27.07.1994, a.a.O.).

    Aufgrund § 76 a BetrVG bestand zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf welches die Schadensersatzanspruch begründende Normen entsprechend anwendbar sind (vgl. BAG vom 27.07.1994, a.a.O.).

  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 39/76

    Vorsitzender einer Einigungsstelle - Honoraransprüche - Masseschulden -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
    Das BAG (27.03.1979 - 6 ABR 39/76 - EZA § 76 BetrVG 1972 Nr. 22) hat insoweit zutreffend angenommen, dass die Bildung einer Einigungsstelle ein organisatorischer Akt ist, der unerlässlich ist, um den Umfang der Schuldenmasse im Konkursverfahren zu ermitteln.

    "Ein Honoraranspruch gemäß § 76 a Abs. 3 BetrVG ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Ab. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Verfahren über einen Interessenausgleich und Sozialplan nach den §§ 111, 112 BetrVG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen worden ist durch die Verabschiedung des Sozialplans (BAG, Beschluss vom 27.03.1979, a.a.O.).

    Verschließt sich der Insolvenzverwalter einer solchen Mitwirkung, so ist ein Unterlassen nach allgemein geltenden Grundsätzen eine Handlung im Sinne der genannten Norm gleichzustellen (vgl. BAG vom 27.03.1979, a.a.O.).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
    Das BAG hat zudem im Beschluss vom 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - keineswegs deutlich gemacht, an der zuvor vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten zu wollen.
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 57/12

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
    Da der anspruchsbegründende Tatbestand eines etwaigen Schadensersatzanspruchs schon vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit abschlossen gewesen ist, dürfte es sich wiederum um eine Altmasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO handeln, selbst wenn sich die Forderung daraus auch erst nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ergeben sollte (vgl. BGH 06.02.2014 - IX ZB 57/12 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
    Zwar hat das BAG (27.04.2006 - 6 AZR 364/05 - NZA 2006, 1282) darauf hingewiesen, dass Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO grundsätzlich durch eine Handlung des Insolvenzverwalters mit dessen Willen begründet werden.
  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    wird - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2017 - 3 TaBV 3/17 - teilweise aufgehoben.
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