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   LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11   

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https://dejure.org/2011,35383
LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,35383)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,35383)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 3 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,35383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von der Beschlussfassung bei interner Stellenbesetzung - Interessenkollision durch eigene Betroffenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision bei einer Stellenbesetzung; Umfang der Prüfung durch den Betriebsrat bei mehreren internen Bewerbern auf eine zu besetzende Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2
    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision bei einer Stellenbesetzung; Umfang der Prüfung durch den Betriebsrat bei mehreren internen Bewerbern auf eine zu besetzende Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds bei einer Stellenbesetzung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsmitglied bei Interessenkonflikt von Entscheidung ausgeschlossen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    Streiten die Betriebspartner darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme bereits als erteilt gilt oder vom Arbeitsgericht noch ersetzt werden muss, kann der Arbeitgeber die Feststellung begehren, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 = NZA 2000, 440).

    Wirkt ein unmittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied trotz des Bestehens einer derartigen Interessenkollision an der Beschlussfassung des Betriebsrats mit, leidet der Beschluss des Betriebsrats an einem erheblichen Mangel und ist deshalb nichtig (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 = NZA 2000, 440).

    Eine individuelle und unmittelbare Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn ein Betriebsratsmitglied selbst Adressat der personellen Maßnahme ist, wie z. B. einer Kündigung (vgl. BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 = NZA 1985, 254) oder einer Herabgruppierung (vgl. BAG 3. August 1999 aaO).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Versetzung - Verletzung einer Beförderungschance

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist ein Betriebsratsmitglied bei Maßnahmen und Regelungen, die es in seiner Stellung als Arbeitnehmer individuell und unmittelbar betreffen, grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 = NZA - RR 2010, 416).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall einer zusammen mit einer Versetzung beabsichtigten unveränderten Eingruppierung einer Arbeitnehmerin, von deren Vergütungshöhe auch die eines freigestellten Betriebsratsmitglieds abhing (vgl. BAG 10. November 2009 aaO), konnte sich vorliegend die Entscheidung des Betriebsrats über das Zustimmungsbegehren der Arbeitgeberin unmittelbar vorteilhaft oder nachteilhaft für Herrn B. auswirken.

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    In diesem Zusammenhang ist es nicht entscheidend, ob der Widerspruch des Betriebsrats, soweit sich dieser auf Herrn B. bezogen hat, gem. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG begründet war, weil Herr B. einen Rechtsanspruch oder eine rechterhebliche Anwartschaft auf die zu besetzende Beförderungsstelle gehabt hätte (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 56/01 = NZA 2003, 622; BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 = NZA 2005, 535) und deshalb bei einer Besetzung der Beförderungsstelle mit Herrn S. sonstige Nachteile im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG für Herrn B. zu besorgen gewesen wären.
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    Eine individuelle und unmittelbare Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn ein Betriebsratsmitglied selbst Adressat der personellen Maßnahme ist, wie z. B. einer Kündigung (vgl. BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 = NZA 1985, 254) oder einer Herabgruppierung (vgl. BAG 3. August 1999 aaO).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    BAG 7 ABR 82/11.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
    In diesem Zusammenhang ist es nicht entscheidend, ob der Widerspruch des Betriebsrats, soweit sich dieser auf Herrn B. bezogen hat, gem. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG begründet war, weil Herr B. einen Rechtsanspruch oder eine rechterhebliche Anwartschaft auf die zu besetzende Beförderungsstelle gehabt hätte (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 56/01 = NZA 2003, 622; BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 = NZA 2005, 535) und deshalb bei einer Besetzung der Beförderungsstelle mit Herrn S. sonstige Nachteile im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG für Herrn B. zu besorgen gewesen wären.
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2011 - 3 TaBV 4/11 - aufgehoben.
  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    (b) Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der Entscheidung vom 20. Oktober 2011 (- 3 TaBV 4/11 -, Rechtsbeschwerde beim BAG anhängig unter 7 ABR 82/11) angenommen, dass bei mehreren internen Bewerbern auf eine zu besetzende Stelle der Betriebsrat bei der Prüfung, ob eine mögliche Benachteiligung von Mitbewerbern im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gegeben sein könnte, stets deren Interessen und Ansprüche denen des vom Arbeitgeber ausgewählten Bewerbers gegenüber zu stellen hat; eine Mitwirkung des mit anderen Bewerbern um die Stelle konkurrierenden Betriebsratsmitglieds an dieser Entscheidung sei deshalb auch dann ausgeschlossen, wenn das Zustimmungsbegehren den vom Arbeitgeber ausgewählten Konkurrenten betrifft, das Betriebsratsmitglied sei hier Richter in eigener Sache.
  • ArbG Köln, 24.01.2023 - 4 BV 246/21
    Wirkt ein unmittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied trotz des Bestehens einer derartigen Interessenkollision an der Beschlussfassung des Betriebsrats mit, leidet der Beschluss des Betriebsrats an einem erheblichen Mangel und ist deshalb nichtig (vgl. BAG, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 ABR 64/08, Rn. 22; juris; LAG Baden Würtemberg, Beschluss vom 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11, Rn. 26; Fitting, BetrVG § 25, Rn. 18).
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