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   LAG Hamm, 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99   

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https://dejure.org/1999,8274
LAG Hamm, 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8274)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8274)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1 § 107 Abs. 1 Satz 3
    Betriebsrat: Kosten der Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 641
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 3 Sa 2016/95

    Betriebsrat: Fortzahlung des Entgelts bei Schulung als

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99
    Wie es schon das Gesetz belegt, ist die Vorschrift nur eine Sollvorschrift, die damit den BR nicht hindert, auch noch andere kenntnislose Mitglieder in den WA zu entsenden (so auch LAG Hamm, Urteil vom 08.08.1996, 3 Sa 2016/95, das rechtskräftig nach Revisionsrücknahme geworden ist; Däubler/Kittner/Klebe, Kommentar zum BetrVG , 6. Auflage, § 107 Rdn. 14; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, a.a.O., § 107 Rdn. 7), denn sonst würde die Sollvorschrift zu einer Mußvorschrift werden.
  • LAG Hamm, 05.12.2008 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

    Ein Arbeitgeber hat auch dann die Kosten für ein von einem Wirtschaftsausschussmitglied besuchtes Seminar zu zahlen, wenn dieses Grundkenntnisse für Wirtschaftsausschussmitglieder vermittelt hat und das geschulte Wirtschaftsausschussmitglied als gleichzeitiges Betriebsratsmitglied ohne solche Kenntnisse in den Wirtschaftsausschuss entsandt worden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999 - NZA-RR 2000, 641; LAG Hamm, Beschluss vom 21.06.2000 - 3 TaBV 155/99 - n.v.).

    Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme (LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999 - NZA-RR 2000, 641).

  • LAG Hamm, 22.06.2007 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

    Ein Arbeitgeber hat auch dann die Kosten für ein von einem Wirtschaftsausschussmitglied besuchtes Seminar zu zahlen, wenn dieses Grundkenntnisse für Wirtschaftsausschussmitglieder vermittelt hat und das geschulte Wirtschaftsausschussmitglied als gleichzeitiges Betriebsratsmitglied ohne solche Kenntnisse in den Wirtschaftsausschuss entsandt worden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999 - NZA-RR 2000, 641; LAG Hamm, Beschluss vom 21.06.2000 - 3 TaBV 155/99 - n.v.).

    Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme (LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999 - NZA-RR 2000, 641).

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

    Dies gilt jedenfalls für Wirtschaftsausschussmitglieder, die auch Betriebsratsmitglieder sind (BAG 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 5; LAG Hamm 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 - NZA-RR 2000, 641).

    Ein Arbeitgeber hat auch dann die Kosten für ein von einem Wirtschaftsausschussmitglied besuchtes Seminar zu zahlen, wenn dieses Grundkenntnisse für Wirtschaftsausschussmitglieder vermittelt hat und das geschulte Wirtschaftsausschussmitglied als gleichzeitiges Betriebsratsmitglied ohne solche Kenntnisse in den Wirtschaftsausschuss entsandt worden ist (LAG Hamm 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 - NZA-RR 2000, 641; LAG Hamm 21.06.2000 - 3 TaBV 155/99 - n.v.).

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 1/05

    Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder

    Ein Arbeitgeber hat auch dann die Kosten für ein von einem Wirtschaftsausschussmitglied besuchtes Seminar zu zahlen, wenn dieses Grundkenntnisse für Wirtschaftsausschussmitglieder vermittelt hat und das geschulte Wirtschaftsausschussmitglied als gleichzeitiges Betriebsratsmitglied ohne solche Kenntnisse in den Wirtschaftsausschuss entsandt worden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999 - NZA-RR 2000, 641; LAG Hamm, Beschluss vom 21.06.2000 - 3 TaBV 155/99 - n.v.).
  • LAG Köln, 01.12.2008 - 5 TaBV 45/08

    Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses

    Im Hinblick auf Abwesenheitszeiten und Vertretungsnotwendigkeiten wird man auch die Schulung eines zweiten Betriebsratsmitglieds, das zugleich Wirtschaftsausschussmitglied ist, ebenfalls für erforderlich ansehen können (ebenso LAG Hamm Beschluss vom 13.10.1999 - 3 TaBV 44/99 -, NZA - RR 2000, Seite 641).
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