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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 3 TaBV 62/95   

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https://dejure.org/1996,22864
LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 3 TaBV 62/95 (https://dejure.org/1996,22864)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.1996 - 3 TaBV 62/95 (https://dejure.org/1996,22864)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 3 TaBV 62/95 (https://dejure.org/1996,22864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auflösungsantrag; Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden; Berufsausbildungsverhältnis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 3 TaBV 62/95
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses keine feien, ausbildungsgerechten Arbeitsplätze vorhanden sind (im Anschluß an BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl BAG, Beschluß vom 24.07.91, 7 ABR 68/90, EzA § 78a BetrVG 1972 Nr. 21).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    bb) Mehrere Landesarbeitsgerichte (LAG Niedersachen 10. April 1997 - 14 TaBV 89/96 - LAGE BetrVG 1972 § 78a Nr. 15, zu II der Gründe; 26. April 1996 - 16 TaBV 107/95 - LAGE BetrVG 1972 § 78a Nr. 9, zu II der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 5. Juli 1996 - 3 TaBV 62/95 - LAGE BetrVG 1972 § 78a Nr. 12, zu II 4 der Gründe) sowie Teile des Schrifttums (Fitting BetrVG 23. Aufl. § 78a Rn. 54; Richardi/Thüsing BetrVG 10. Aufl. § 78a Rn. 39; HWK/Schrader 2. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 49; ErfK/Kania 7. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 9; DKK/Kittner/Bachner BetrVG 10. Aufl. § 78a Rn. 32a; Gross/Thon/Ahmad/Woitaschek BetrVG 1. Aufl. § 78a Rn. 19) halten demgegenüber den Arbeitgeber für verpflichtet, den Auszubildenden auch auf verfügbaren ausbildungsgerechten Dauerarbeitsplätzen in anderen Betrieben des Unternehmens weiterzubeschäftigen.
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