Weitere Entscheidung unten: LAG München, 31.08.2007

Rechtsprechung
   LAG München, 06.07.2007 - 3 TaBV 84/07   

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https://dejure.org/2007,16552
LAG München, 06.07.2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,16552)
LAG München, Entscheidung vom 06.07.2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,16552)
LAG München, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,16552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats in einem betriebsratslosen Unternehmen; Genereller Ausschluss des Verfahrens der einstweiligen Verfügung bei der Geltendmachung von Gestaltungsrechten; Möglichkeit eines Eilverfahrens zur Regelung eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 3; ; BetrVG § 18; ; BetrVG § 19; ; ArbGG § 87; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 3 Abs. 3 § 18 Abs. 1; ZPO § 935 § 940
    Unbegründeter Eilantrag auf Ersetzung des Wahlvorstandes bei Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats in betriebsratslosem Unternehmen - keine Untätigkeit bei fehlerhaftem Wahlausschreiben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Rechtsprechung
   LAG München, 31.08.2007 - 3 TaBV 84/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31047
LAG München, 31.08.2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,31047)
LAG München, Entscheidung vom 31.08.2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,31047)
LAG München, Entscheidung vom 31. August 2007 - 3 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,31047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ersetzung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl; Erlass einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile durch das Abwarten des Ergebnisses einer unternehmensweiten Abstimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl

    Die Gegenauffassung (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 31. August 2007 - 3 TaBV 84/07 -, Rn. 5, juris; Richardi, BetrVG 15.A., § 3 Rdnr. 87; Gemeinschaftskommentar zum BetrVG -GK-/Franzen, 14. A. § 3 Rdnr. 4) berücksichtigt nicht hinreichend den Sinn und Zweck der Einführung des § 3 Abs. 3 BetrVG durch das BetrVG-Reformgesetz (s.o.) und verkennt darüber hinaus, dass der Gesetzgeber eben nicht formuliert hat "wenn bereits ein Betriebsrat gewählt ist", sondern eine in der Diktion des BetrVG offene Formulierung gewählt hat.
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