Rechtsprechung
LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
BetrVG § 34 Abs. 3
BetrVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Jederzeitiges Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in elektronische Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse; Beschränkung des Einsichtsrechts durch Verweis auf Einsichtnahme an einem "gehärteten PC" im Vorraum des Sitzungssaales
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
BetrVG § 34 Abs. 3
Betriebsrat, elektronisches Leserecht, Erfüllung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Jederzeitiges Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in elektronische Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse; rechtwidrige Beschränkung des Einsichtsrechts durch Verweis auf Einsichtnahme an einem "gehärteten PC" im Vorraum des Sitzungssaales
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Jurion (Kurzinformation)
Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in Unterlagen des Betriebsrates
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Streit im Betriebsrat: Wer darf welche Daten einsehen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einsicht in Betriebsunterlagen: Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Unterlageneinsicht
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.05.2013 - 33 BV 386/12
- LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
- BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12;… Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15;… Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14).Dabei ist es ausreichend, wenn der Antrag in einer dem Bestimmtheitserfordernis genügenden Weise ausgelegt werden kann (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 12).
Denn die Ausgestaltung der Art und Weise der Einsichtsmöglichkeit darf der Betriebsrat im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen und des technisch Möglichen selbst treffen (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 13 und 27).
"Ob die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen wurden, um die Einsichtnahme aller Betriebsratsmitglieder zu ermöglichen, ist (deshalb) gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen." (so BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 13) bb).
Zu den Unterlagen i. S. d. § 34 Abs. 3 BetrVG zählt insbesondere auch das E-Mail-Konto des Betriebsrats, unter dem er seine Korrespondenz führt (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 16).
Für elektronische Unterlagen ist damit zu verlangen, dass sie "auf elektronischem Weg sofort zur Verfügung gestellt werden" (so BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 18).
Es soll ausschließen, dass Mitglieder aufgrund ihres Status oder aufgrund übertragener Sonderaufgaben (z. B. als Vorsitzender oder dessen Stellvertreter, als Ausschussmitglied, Systemadministrator oder als freigestelltes Betriebsratsmitglied) gegenüber Betriebsratsmitgliedern ohne besondere Funktionen über einen Informationsvorsprung verfügen (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 19).
§ 34 Abs. 3 BetrVG dient solchermaßen dem Minderheitenschutz (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 21; ebenso schon LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 -, NZA-RR 2001, 249;… zustimmend Fitting u. a., BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 33 m. w. N.;… ErfK/Koch, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 34 Rn. 2;… GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 34 Rn. 32 f.).
Dieser Informationsvorsprung kommt in besonderem Maße zum Tragen, wenn nur bestimmte Mitglieder des Betriebsrats das jederzeitige Leserecht des EMail-Verkehrs haben, weil sich die Kommunikation über E-Mails durch ihre Unmittelbarkeit auszeichnet (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 20).
Der Betriebsrat hat vielmehr Maßnahmen zu treffen, die den Datenmissbrauch innerhalb seines Verantwortungsbereichs begrenzen, ohne das Leserecht für einzelne Betriebsratsmitglieder inhaltlich zu beschränken (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 26 und 27 a. E.).
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12;… Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15; Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14).Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (vgl. BAG, Beschl. v. 09.07.2013, aaO, Rn. 15).
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12; Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15;… Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14). - LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss …
Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
§ 34 Abs. 3 BetrVG dient solchermaßen dem Minderheitenschutz (…vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 21; ebenso schon LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 -, NZA-RR 2001, 249;… zustimmend Fitting u. a., BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 33 m. w. N.;… ErfK/Koch, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 34 Rn. 2;… GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 34 Rn. 32 f.).
- BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2014 - 3 TaBV 92/13 - aufgehoben.