Rechtsprechung
   LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16570
LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13 (https://dejure.org/2014,16570)
LAG München, Entscheidung vom 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13 (https://dejure.org/2014,16570)
LAG München, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 3 TaBV 92/13 (https://dejure.org/2014,16570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BetrVG § 34 Abs. 3
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jederzeitiges Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in elektronische Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse; Beschränkung des Einsichtsrechts durch Verweis auf Einsichtnahme an einem "gehärteten PC" im Vorraum des Sitzungssaales

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 34 Abs. 3
    Betriebsrat, elektronisches Leserecht, Erfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jederzeitiges Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in elektronische Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse; rechtwidrige Beschränkung des Einsichtsrechts durch Verweis auf Einsichtnahme an einem "gehärteten PC" im Vorraum des Sitzungssaales

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in Unterlagen des Betriebsrates

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Streit im Betriebsrat: Wer darf welche Daten einsehen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsicht in Betriebsunterlagen: Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Unterlageneinsicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
    Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12; Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15; Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14).

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Antrag in einer dem Bestimmtheitserfordernis genügenden Weise ausgelegt werden kann (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 12).

    Denn die Ausgestaltung der Art und Weise der Einsichtsmöglichkeit darf der Betriebsrat im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen und des technisch Möglichen selbst treffen (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 13 und 27).

    "Ob die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen wurden, um die Einsichtnahme aller Betriebsratsmitglieder zu ermöglichen, ist (deshalb) gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen." (so BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 13) bb).

    Zu den Unterlagen i. S. d. § 34 Abs. 3 BetrVG zählt insbesondere auch das E-Mail-Konto des Betriebsrats, unter dem er seine Korrespondenz führt (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 16).

    Für elektronische Unterlagen ist damit zu verlangen, dass sie "auf elektronischem Weg sofort zur Verfügung gestellt werden" (so BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 18).

    Es soll ausschließen, dass Mitglieder aufgrund ihres Status oder aufgrund übertragener Sonderaufgaben (z. B. als Vorsitzender oder dessen Stellvertreter, als Ausschussmitglied, Systemadministrator oder als freigestelltes Betriebsratsmitglied) gegenüber Betriebsratsmitgliedern ohne besondere Funktionen über einen Informationsvorsprung verfügen (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 19).

    § 34 Abs. 3 BetrVG dient solchermaßen dem Minderheitenschutz (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 21; ebenso schon LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 -, NZA-RR 2001, 249; zustimmend Fitting u. a., BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 33 m. w. N.; ErfK/Koch, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 34 Rn. 2; GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 34 Rn. 32 f.).

    Dieser Informationsvorsprung kommt in besonderem Maße zum Tragen, wenn nur bestimmte Mitglieder des Betriebsrats das jederzeitige Leserecht des EMail-Verkehrs haben, weil sich die Kommunikation über E-Mails durch ihre Unmittelbarkeit auszeichnet (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 20).

    Der Betriebsrat hat vielmehr Maßnahmen zu treffen, die den Datenmissbrauch innerhalb seines Verantwortungsbereichs begrenzen, ohne das Leserecht für einzelne Betriebsratsmitglieder inhaltlich zu beschränken (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 26 und 27 a. E.).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
    Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12; Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15; Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14).

    Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (vgl. BAG, Beschl. v. 09.07.2013, aaO, Rn. 15).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
    Die Prüfung, welche Maßnahme vom Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen ist, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 -, NZA 2009, 1218 Rn. 12; Beschl. v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 -, NZA 2012, 1176 Rn. 15; Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 -, NZA 2013, 1166 Rn. 14).
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss

    Auszug aus LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13
    § 34 Abs. 3 BetrVG dient solchermaßen dem Minderheitenschutz (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 21; ebenso schon LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 -, NZA-RR 2001, 249; zustimmend Fitting u. a., BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 33 m. w. N.; ErfK/Koch, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 34 Rn. 2; GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 34 Rn. 32 f.).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2014 - 3 TaBV 92/13 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht