Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 06.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29281
OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2012,29281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2012,29281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2012,29281)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen zu hoher Raumtemperaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Kündigung bei Mangelkenntnis und vorbehaltloser Verlängerung eines Zeitmietvertrages mit Verlängerungsklausel

  • RA Kotz

    Gewerberaummietvertrag - Mietvertragskündigung wegen Hitze in den Mieträumlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen zu hoher Raumtemperaturen

  • rechtsportal.de

    BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen zu hoher Raumtemperaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine ausdrückliche Vereinbarung zum Wärmeschutz: Was gilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der nächste Sommer kommt bestimmt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Hitzebelastung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei fehlender dauerhafter Erkrankung begründet die sommerliche Aufheizung der Gewerbemieträume kein Sonderkündigungsrecht - Keine Gesundheitsgefahr bei vorübergehendem Unbehagen durch Hitzebelastung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine ausdrückliche Vereinbarung zum Wärmeschutz: Was gilt? (IMR 2012, 505)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 76
  • NZM 2013, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Anders als im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess nach § 4 KSchG (vgl. dazu BAG NJW 1994, 2780, 2782) ist bei dem Streit wegen der Kündigung eines Mietverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO nur dessen (Fort-)Bestand Gegenstand der begehrten Feststellung, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Soweit ein Feststellungsantrag sich seinem Wortlaut nach auf die Unwirksamkeit einer bestimmten Kündigung beschränkt, ist er in diesem Sinne umzudeuten (vgl. BGH, NJW 2000, 354, Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    20 Die unzureichende Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauches ist gegeben, wenn sich die Mietsache nicht in vertraglich vereinbartem Zustand befindet, sondern mängelbehaftet ist (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2005 - XII ZR 254/01, juris-Textziffer 26 = NJW 2005, 2152).
  • BGH, 17.06.2009 - VIII ZR 131/08

    Ungenügender Trittschallschutz in einer Wohnung als Mietmangel; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2009 - VIII ZR 131/08, juris Textziffer 10, 11 = NZM 2009, 580).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 24 U 194/96

    Tropische Hitze im Innenraum - fristlose Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Schon auf der tatsächlichen Ebene ist der vorliegende Fall nicht mit demjenigen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1307) zu vergleichen.
  • RG, 18.04.1902 - III 3/02

    Eigenes Verschulden des Mieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Ebenso wenig reicht ein bloßes vorübergehendes Unbehagen aus (RGZ 51, 210, 211 f; RG WarnR 1911 Nr. 323, S 360; JW 1912, 288 Nr. 9; LG Lübeck aaO; Staudinger/Volker Emmerich (2006), § 569 BGB Rn. 7).
  • RG, 21.03.1916 - III 408/15

    40. BGB. § 544.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
    Die so verstandene Gesundheitsgefährdung muss außerdem konkret, also naheliegend sein, während die bloße entfernte Möglichkeit einer Gesundheitsbeschädigung keine Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB rechtfertigt (RGZ 88, 168; RG WarnR 1911 Nr. 323 S 360; KG JW 1930, 2975).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZR 15/12

    Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der

    aa) Die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung geht allerdings - wie das Berufungsgericht - davon aus, dass § 536 b BGB auch dann eingreift, wenn der Mieter in Kenntnis des Mietmangelseine Verlängerungsoption ausübt, ohne sich seine Rechte vorzubehalten(vgl. etwa OLG Koblenz Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 U 901/13 - juris Rn. 6; OLG Rostock Urteil vom 12. März 2007 - 3 U 67/06 - juris Rn. 27; BeckOK BGB/Ehlert [Stand: 1. Mai 2014] § 536 b Rn. 2 im Widerspruch zu Rn. 9; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 536 b BGB Rn. 7; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.B Rn. 3395; FA-MietRWEG/Harting 4. Aufl. Kap. 9 Rn. 276; Feldhahn in Elzer/Riecke Mietrechtskommentar § 536 b BGB Rn. 1; Hübner/Griesbach/Fuerst in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 3. Aufl. Kap. 14 Rn. 362; jurisPK-BGB/Münch [Stand: 1. Oktober 2014] § 536 b Rn. 4; Lammel Wohnraummietrecht 3. Aufl. § 536 b BGB Rn. 23; Palandt/Weidenkaff BGB 73. Aufl. § 536 b Rn. 1; Soergel/Heintzmann BGB 13. Aufl. § 536 b Rn. 7; Spielbauer in Müller/Walther Miet- und Pachtrecht [Stand: August 2011] § 536 b BGB Rn. 10 und 14; Staudinger/Emmerich BGB [2014] § 536 b Rn. 7; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 364; vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2013, 76 f. zur Vertragsverlängerung mangels Mieterwiderspruchs; zweifelnd MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 b Rn. 15: nur bei Änderung, die Neuabschluss gleichsteht).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2017 - 6 U 169/14

    Mietverhältnis: Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund bestehender

    Demnach ist ein Kündigungsrecht eröffnet, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft ernsthaft, das heißt unter Anlegung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass mit der Benutzung der Räume in absehbarer Zeit für die geschützten Personen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung im Sinne der Beeinträchtigung ihres körperlichen Wohlbefindens verbunden ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 12.09.2012 - 3 U 100/09, NJW-RR 2013, 76; Staudinger/Emmerich a.a.O. Rn. 7; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Aufl., § 569 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung bei

    § 536 b BGB ist indes auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 364 m.w.N.; Senat in: NJW-RR 2013, 76).
  • AG Hamburg-Altona, 12.02.2019 - 316 C 279/18

    Rückzahlung der Kaution bindet auch den Erwerber!

    Der (Fort-)Bestand eines Mietverhältnisses infolge einer unwirksamen Kündigung kann zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemacht werden (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 12.9. 2012 - 3 U 100/09).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43582
OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2013,43582)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.06.2013 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2013,43582)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 3 U 100/09 (https://dejure.org/2013,43582)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Berufung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz i.R.e. Entscheidung durch Endurteil; Anspruch eines Eigentümers auf Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums vom Störer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
    Hat ein Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, wie hier die Klägerin, die Möglichkeit, einen Anspruch gegenüber einem Störer auf Unterlassung, Vornahme einer Handlung oder Kostenersatz sowohl im Verwaltungsrechtweg durchzusetzen oder aber als Eigentümer einen gleichartigen Anspruch zivilrechtlich zu verfolgen, ist der Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, der einen zivilrechtlichen Anspruch nach § 1004 BGB geltend macht, nachdem der Zivilrechtsweg beschritten wurde, nicht darauf zu verweisen, dass er den Anspruch bei vollständiger Durchsetzung eines rechtskräftigen Verwaltungstitels und dessen Vollstreckung ebenso erreichen könnte (vgl. BGH, Urteil v. 12.03.1964 - II ZR 243/62 , NJW 1964, 1365 und BGH, Urteil v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - NJW 1976, 748, jeweils zitiert nach [...]).
  • OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05

    Rechtswirkungen der Eintragung der Unternehmensverschmelzung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
    Der Eintragung einer Spaltung, ob nun in Form der Abspaltung ( § 123 Abs. 2 UmwG ) oder Ausgliederung ( § 123 Abs. 3 UmwG ), im Handelsregister kommt gemäß § 131 Abs. 1 UmwG konstitutive Wirkung zu, der auch Mängel der Spaltung gemäß § 131 Abs. 2 UmwG nicht entgegen stehen (zur vergleichbaren Regelung der Verschmelzung in § 20 UmwG vgl. etwa OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.2007, 11 U 277/05 , DNotZ 2009, 227).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
    Dementsprechend sieht sich der Senat nicht gehindert, in der für entscheidungsreif gehaltenen Sache selbst zu entscheiden, denn ein klageabweisendes Prozessurteil erster Instanz kann in der Berufungsinstanz durch ein klageabweisendes Sachurteil ersetzt werden ( BGH, Urt. v. 20.12.1956, III ZR 97/55 , NJW 1957, 539; BGH, Urt. v. 21.04.1988, VII ZR 372/86 , NJW 1988, 1982).
  • BGH, 12.03.1964 - II ZR 243/62

    Wahrschau und Kennzeichnung eines gesunkenen Schiffes durch die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
    Hat ein Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, wie hier die Klägerin, die Möglichkeit, einen Anspruch gegenüber einem Störer auf Unterlassung, Vornahme einer Handlung oder Kostenersatz sowohl im Verwaltungsrechtweg durchzusetzen oder aber als Eigentümer einen gleichartigen Anspruch zivilrechtlich zu verfolgen, ist der Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten, der einen zivilrechtlichen Anspruch nach § 1004 BGB geltend macht, nachdem der Zivilrechtsweg beschritten wurde, nicht darauf zu verweisen, dass er den Anspruch bei vollständiger Durchsetzung eines rechtskräftigen Verwaltungstitels und dessen Vollstreckung ebenso erreichen könnte (vgl. BGH, Urteil v. 12.03.1964 - II ZR 243/62 , NJW 1964, 1365 und BGH, Urteil v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - NJW 1976, 748, jeweils zitiert nach [...]).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
    Dementsprechend sieht sich der Senat nicht gehindert, in der für entscheidungsreif gehaltenen Sache selbst zu entscheiden, denn ein klageabweisendes Prozessurteil erster Instanz kann in der Berufungsinstanz durch ein klageabweisendes Sachurteil ersetzt werden ( BGH, Urt. v. 20.12.1956, III ZR 97/55 , NJW 1957, 539; BGH, Urt. v. 21.04.1988, VII ZR 372/86 , NJW 1988, 1982).
  • OLG Koblenz, 12.09.2019 - 1 U 350/19

    Muss der Voreigentümer eingemauerten Bauschutt beseitigen?

    Der Verlust von Eigentum und Besitz beendet im Übrigen jedenfalls auch eine zuvor vorhanden gewesene Störereigenschaft (vgl. Baldus, a.a.O. Rn. 162; OLG Rostock, Urteil vom 06.06.- - 3 U 100/09 = BeckRS 2014, 1699).
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