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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6924
OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten; Firmierung unter "Tchico GmbH"; Verletzung von Firmenrechten und Markenrechten der "Tchibo GmbH"; Strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im gewerblichen Rechtsschutz bzw. im Markenrecht; Erkennbares ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15
    Erforderliche Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 MarkenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens - Tchibo gegen Tchico

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    Im Gewerblichen Rechtsschutz und demgemäß gerade auch im Markenrecht werden zu Recht strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gestellt (BGH GRUR 1998, 415 - Wirtschaftsregister).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31797
OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2005,31797)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2005 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2005,31797)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2005,31797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung von Scheckzahlungen aus einer geduldeten Kontoüberziehung auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung mittelbarer Zuwendungen durch einen Insolvenzverwalter bei Ausschöpfung neuer Gelder durch den Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und direkter Zufluss an einen Gläubiger infolge seiner Rechtshandlung; Anfechtungsrechtliche ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05
    Dabei ist es unbeachtlich, ob die konkrete Zahlung auch im Wege der Pfändung hätte erwirkt werden können (OLG Stuttgart, Urteil v. 13.01.2005, 2 U 164/04).

    Der Senat schließt sich der Meinung des 2. Zivilsenats (2 U 164/04) an.

    Im Hinblick auf das nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13. Januar 2005 - Az. 2 U 164/04 - lässt der Senat nach § 543 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Revision zu.

  • OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Bezahlung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05
    Auch damit ist die Gläubigergesamtheit in dieser Höhe benachteiligt (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.2003, Az. 12 U 125/03).

    Ein Widerspruch liegt nicht vor (OLG Stuttgart, Urteil v. 11. November 2003 - Az. 12 U 125/03).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05
    Leistungen, die ein Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sind eigene Rechtshandlungen des Schuldners (BGHZ 155, 75 ff).

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 27.05.2003 (Az. IX ZR 169/02) hin.

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02) begründet das Arbeitsverhältnis als solches weder kraft Rechtsgeschäfts noch kraft eines tatsächlichen Treueverhältnisses für die Arbeitgeber die Pflicht, die Vermögensinteressen seiner Arbeitnehmer wahrzunehmen.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 101/05   

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https://dejure.org/2007,30917
LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 101/05 (https://dejure.org/2007,30917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.01.2007 - L 3 U 101/05 (https://dejure.org/2007,30917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - L 3 U 101/05 (https://dejure.org/2007,30917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit und die Gewährung von gesetzlichen Leistungen bei Vorliegen einer sogenannten "Listenkrankheit" nach der Berufskrankheitenverordnung (BKV); Feststellung einer "Listenkrankheit" durch ein Sachverständigengutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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