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   OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14   

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OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14 (https://dejure.org/2003,22153)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14 (https://dejure.org/2003,22153)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 3 U 103/02 - 14 (https://dejure.org/2003,22153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entkräftung des gegen den Linksabbieger sprechenden Anscheinsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug des Gegenverkehrs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 12.10.1979 - 2 U 91/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
    Im Wege des Anscheinsbeweises wird zwar allgemein auf ein Verschulden des Linksabbiegers geschlossen, wenn er - wie hier - mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug, das gegenüber dem Linksabbieger bevorrechtigt ist (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO), in dessen Fahrbahn zusammenstößt (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 1135 (re. Sp.); OLG Köln, VRS 73, 176 (179); OLG Stuttgart, VersR 1980, 363 (re. Sp. m. w. N.)).
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 141/82

    Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
    Den gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis haben die Beklagten jedoch durch den Nachweis von Umständen entkräftet, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt (BGH, VersR 1984, 44 (45)).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
    Angesichts der auf 115 m begrenzten Sichtweite der Beklagten zu 1) kommt deshalb die ernsthafte und reale Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs in Betracht, dass nämlich der streitgegenständliche Unfall nicht auf ein Fehlverhalten der Beklagten zu 1), sondern auf die übersetzte Geschwindigkeit des Klägers zurückzuführen ist (BGH, NJW-RR 1986, 323 (324 m. w. N.); Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37, Rdnr. 39).
  • OLG Köln, 29.07.1986 - 22 U 49/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
    Im Wege des Anscheinsbeweises wird zwar allgemein auf ein Verschulden des Linksabbiegers geschlossen, wenn er - wie hier - mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug, das gegenüber dem Linksabbieger bevorrechtigt ist (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO), in dessen Fahrbahn zusammenstößt (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 1135 (re. Sp.); OLG Köln, VRS 73, 176 (179); OLG Stuttgart, VersR 1980, 363 (re. Sp. m. w. N.)).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17

    Verkehrsunfallhaftung: Wartepflichtverletzung beim Linksabbiegen;

    Insoweit hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass eine Wartepflicht gemäß § 9 Abs. 3 StVO überhaupt nur besteht, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist (BGH NJW 1984, 1962, 1963; NJW-RR 1994, 1303, 1304, zu § 8 StVO; OLG Hamm VRS 76, 253, 255; SaarlOLG ZfS 2003, 537; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 282; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 9 StVO Rn. 39 [S. 624]).

    Diese Voraussetzung ist im Bestreitensfall nachzuweisen (vgl. SaarlOLG ZfS 2003, 537), was den für einen Pflichtverstoß des Klägers darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht gelungen ist.

  • AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

    aa) Aufgrund des unstreitigen Umstandes, dass der Unfall sich während eines Linksabbiegevorganges des Beklagten zu 1) auf der Fahrbahn des entgegen kommenden klägerischen Fahrzeuges ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Alleinverschulden des Beklagten zu 1), da in dieser Kollisionskonstellation typischerweise davon auszugehen ist, dass der Linksabbieger entweder unaufmerksam oder unvorsichtig gefahren ist und dadurch den Unfall alleine verschuldet hat (vgl. LG Madgeburg, Urteil vom 03.09.1996 - 2 S 154/96, Schaden- Praxis, 404 f., zitiert nach JURIS, LG Potsdam, Urteil vom 10.01.2003 - 4 O 213/01, Schaden-Praxis 2003, 193, zitiert nach JURIS; Saarländisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14, DAR 2004, 93 f., zitiert nach JURIS).
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   LSG Bayern, 23.07.2002 - L 3 U 103/02   

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LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2002 - L 3 U 103/02 (https://dejure.org/2002,22790)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - L 3 U 103/02 (https://dejure.org/2002,22790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung einer Verletzung als Arbeitsunfall und Gewährung von Verletztenrente; Ausschluss einer Bursektomie am rechten Kniegelenk als Folge eines Arbeitsunfalls mangels Wahrscheinlichkeit; Nichteignung von medizinischen Unterlagen zur Widerlegung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Volltextveröffentlichung

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