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OLG Saarbrücken, 16.05.1986 - 3 U 103/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines unfallursächlichen Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall ; Abwägung beiderseitiger Verursachungsbeiträge und Verschuldensbeiträge
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 28.06.1984 - 3 O 501/82
- OLG Saarbrücken, 16.05.1986 - 3 U 103/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 984
- VersR 1987, 774
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung …
Allein die Tatsache, dass es bei Anlegen des Gurtes überwiegend nicht zu den Verletzungen, insbesondere nicht mit den schweren Folgen gekommen wäre, kann hierbei nicht (mit)haftungssteigernd berücksichtigt werden, denn dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Geschädigte überhaupt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Mai 1986 - 3 U 103/84 -, juris). - OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
Vielmehr entspricht eine Entschädigung für immaterielle Nachteile in Höhe von 150.000,00 DM den Beträgen, die von anderen Gerichten in dem Ausmaß der Beeinträchtigung in vergleichbaren Fällen zugesprochen worden sind (OLG Zweibrücken v. 28.04.1982 - VersR 1983, 935 : 150.000,00 DM bei praktisch völlig verlorenem Sehvermögen bei grob fahrlässigem Verhalten des Arztes; OLG Celle v. 25.06.1984 - VersR 1985, 994: 225.000,00 DM bei rechtsseitiger Lähmung sowie Erblindung bei Zwölfjährigem nach Organisationsmangel und deshalb schlechtem Nachtdienst; OLG Saarbrücken v. 16.05.1986 - VersR 1987, 774 : 80.000,00 DM bei Totalerblindung unter Zugrundelegung einer Haftungsquote von 50 %). - OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen; …
Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Saarbrücken vom 16. Mai 1986 (…Hacks-Ring-Böhm a.a.O. Nr. 921; NJW-RR 1987, 984) spricht bei völliger Erblindung 80.000,- DM unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 50 % zu, geht also insgesamt von 160.000,- DM aus.