Weitere Entscheidung unten: SG Aurich, 01.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08   

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https://dejure.org/2009,18745
OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08 (https://dejure.org/2009,18745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2009 - 3 U 105/08 (https://dejure.org/2009,18745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 3 U 105/08 (https://dejure.org/2009,18745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08
    Die Verwerfung nach § 341 ZPO erfolgt bei einem unzulässigen Einspruch im Grundsatz ohne jede Sachprüfung (BGH MDR 2007, 901).

    Im Übrigen wäre das rechtliche Gehör jedenfalls auch durch die Zustellung des Versäumnisurteils und die damit eröffnete Möglichkeit des Einspruchs gewährt worden (vgl. BGH MDR 2007, 901 f.).

  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08
    Zur Abwendung der bei einem solchen Urteil möglichen formellen Rechtskraft könnte ein solches Urteil erfolgreich mit dem Rechtsmittel angefochten werden, das gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil gleichen Inhalts gegeben wäre (BGH NJW-RR 2006, 565 f.).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08
    Für die Folgen vermeintlich unzureichender Angaben in einer Zustellungsurkunde hat auch der BGH (NJW 2006, 150 ff.) im Ausgangspunkt entscheidend darauf abgestellt, an welchen gesetzlich vorgesehenen Inhalten die Zustellungsurkunde zu messen ist.
  • BGH, 02.07.2008 - IV ZB 5/08

    Zustellung bei Inhaftierung des GmbH-Geschäftsführers generell in Geschäftsräumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08
    Ein Geschäftsraum ist vorhanden, wenn ein bestimmter Raum - und sei er auch nur zeitweilig besetzt - geschäftlicher Tätigkeit dient (BGH NJW-RR 2008, 1565 f.).
  • VGH Bayern, 18.11.2008 - 4 ZB 08.958

    Zuwendungsrecht; Beweiskraft einer PZU; Indizwirkung der Beurkundung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 105/08
    Das bloße Bestreiten reicht nicht aus; die Geschäftsaufgabe ist substantiiert darzustellen (BayVGH - 4 ZB 08.958 - Beschl. v. 18.11.2008; zitiert nach juris).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 49/18 B

    Disziplinarmaßnahme wegen Verletzung vertragszahnärztlicher Behandlungspflichten

    Die Zuordnung des Briefkastens zu einem Geschäftsraum oder zu einer Wohnung gehört nicht zu den notwendigen Angaben einer Postzustellungsurkunde gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (OLG Brandenburg Urteil vom 22.7.2009 - 3 U 105/08 - juris RdNr 33; VG Köln Urteil vom 13.3.2013 - 21 K 251/09 - juris RdNr 21 bis 23; Bayerischer VGH Beschluss vom 18.11.2008 - 4 ZB 08.958 - juris RdNr 14; VG des Saarlandes Beschluss vom 5.2.2016 - 3 L 11/16 - juris RdNr 7) .
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

    Nach §§ 178 Abs. 1, 180 Satz 1 ZPO erfordert eine Ersatzzustellung durch Niederlegung in den zur Wohnung bzw. zum Geschäftsraum (vgl. zur Gleichwertigkeit beider OLG Brandenburg, Urt. v. 22.07.2009 - 3 U 105/08 bei juris) gehörenden Briefkasten, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist bzw. einen Geschäftsraum unterhält (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 = BeckRS 2011, 18958 Rn. 13 = BGHZ 190, 99 = NJW 2011, 2440; MüKo/Häublein/Müller 6. Aufl. 2020 ZPO § 180 Rn. 2).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

    Nach §§ 178 Abs. 1, 180 Satz 1 ZPO erfordert eine Ersatzzustellung durch Niederlegung in den zur Wohnung bzw. zum Geschäftsraum (vgl. zur Gleichwertigkeit beider OLG Brandenburg, Urt. v. 22.07.2009 - 3 U 105/08 bei juris) gehörenden Briefkasten, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist bzw. einen Geschäftsraum unterhält (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 = BeckRS 2011, 18958 Rn. 13 = BGHZ 190, 99 = NJW 2011, 2440; MüKo/Häublein/Müller 6. Aufl. 2020 ZPO § 180 Rn. 2).
  • VG Berlin, 10.12.2009 - 4 A 112.08

    Ersatzzustellung an GmbH in Geschäftsraum

    Im Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 22. Juli 2009 - 3 U 105/08 -, zitiert nach Juris) ging es nur um die Frage, ob später aufgegebene Räume im Zeitpunkt der Zustellung noch ein Geschäftslokal waren.
  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 251/09

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage betreffend einen Beschluss der

    Erweist sich hiernach die vom Zusteller angegebene Zuordnung des Briefkastens als zur Wohnung statt zum Geschäftsraum gehörend als unschädlich, ebenso: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 ZB 08.958 -, Juris (dort Rn. 14); Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Juli 2009 - 3 U 105/08 -, Juris (dort Rn. 32 ff.), sind auch sonstige Umstände, die eine am 13. Dezember 2008 erfolgte wirksame Zustellung des angegriffenen Beschlusses ausschlössen, nicht erkennbar.
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Rechtsprechung
   SG Aurich, 01.11.2011 - S 3 U 105/08   

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https://dejure.org/2011,130827
SG Aurich, 01.11.2011 - S 3 U 105/08 (https://dejure.org/2011,130827)
SG Aurich, Entscheidung vom 01.11.2011 - S 3 U 105/08 (https://dejure.org/2011,130827)
SG Aurich, Entscheidung vom 01. November 2011 - S 3 U 105/08 (https://dejure.org/2011,130827)
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