Weitere Entscheidung unten: SG Aurich, 25.01.2001

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   OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98   

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OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98 (https://dejure.org/1999,1658)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1999 - 3 U 106/98 (https://dejure.org/1999,1658)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 3 U 106/98 (https://dejure.org/1999,1658)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Culpa in contrahendo; Anlagevermittler; Hochspekulative Anlage; Nachprüfungspflicht ; Ungewöhnlich hohe Renditen ; Rückfragepflicht; Mitverschulden ; Auklärungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 826; ; StGB § 263

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823; BGB § 826; StGB § 263
    Informationspflichten des Anlagevermittlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823, 826; StGB § 263
    Pflichten des Anlagevermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 99
  • VersR 2001, 242
  • NZG 2000, 51
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98
    Ihre Erfüllung nimmt dem Interessenten nicht das Risiko des Anlagegeschäfts ab, sondern gibt ihm erst die Möglichkeit, das wirklich und ohnehin bestehende Risiko zu erkennen (vgl. BGH NJW 79, 1449; 82, 1095 und 83, 1730).

    Wie der BGH in seiner Entscheidung NJW 82, 1095 ausgeführt hat, kann der Grundsatz, der Einwand des Mitverschuldens müsse bei fehlerhafter Beratung entfallen, aber nicht ausnahmslos gelten.

  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98
    Ihre Erfüllung nimmt dem Interessenten nicht das Risiko des Anlagegeschäfts ab, sondern gibt ihm erst die Möglichkeit, das wirklich und ohnehin bestehende Risiko zu erkennen (vgl. BGH NJW 79, 1449; 82, 1095 und 83, 1730).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98
    Ihre Erfüllung nimmt dem Interessenten nicht das Risiko des Anlagegeschäfts ab, sondern gibt ihm erst die Möglichkeit, das wirklich und ohnehin bestehende Risiko zu erkennen (vgl. BGH NJW 79, 1449; 82, 1095 und 83, 1730).
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 188/01

    Wettbewerbs- bzw. Markenrechtskonformität bei Import eines Arzneimittels unter

    Die dagegen gerichtete Berufung der Antragsgegnerin ist durch Urteil des Senats vom 27. April 2000 (HansOLG Hamburg 3 U 106/98) zurückgewiesen worden.

    § 10 Abs. 8 Satz 2 AMG ist erst durch das 10. Änderungsgesetz zum AMG eingefügt worden (Kloesel/Cyran, a. a. O., § 10 AMG, Vorbem. 10. Änderungsgesetz), diese am 5. Juli 2000 wirksam gewordene Gesetzesänderung war bei Verkündung der Entscheidung des Senats vom 27. April 2000 (3 U 106/98, Hauptsacheklageverfahren) noch nicht in Kraft.

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH v. 17.10.1989 -XI ZR 173/88, MDR 1990, 434 = NJW 1990, 506 [507]; BGH, NJW-RR 1993, S. 1114 ff; BGH, NJW 1998, S. 448 ff; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1997, S. 159 ff; OLG Köln, OLGR Köln 1999, S. 389 ff; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 1999, S. 73 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, S. 17 ff; OLG Köln, BB 2000, S. 374 ff).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von

    Etwas Abweichendes gilt aber dann, wenn der Anleger bei einer hochspekulativen Anlage unzuverlässige Angaben als solche erkennen kann (OLG Köln MDR 2000, 99).
  • OLG München, 03.06.2008 - 30 U 106/08

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Stillschweigendes Zustandekommen eines

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages;

    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • OLG Koblenz, 21.12.2001 - 10 U 1107/00

    Bankenrecht - Unkenntnis über die Bonität einer Anlageempfehlung

    Hierzu kann Anlass bestehen, wenn mit hohen Renditen geworben wird, die auf den hochspekulativen Charakter des Geschäfts schließen lassen (vgl. OLG Köln, MDR 2000, 99, 100 für versprochene Gewinne von 144 % pro Jahr).
  • OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken

    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • LG Bielefeld, 28.11.2008 - 4 O 135/02

    Anspruch auf Berichtigung eines Kontokorrentkontos durch valutagerechte

    Denn der Anlagewillige muss auch damit rechnen, dass auch wesentliche Tatsachen, die dem Vertriebsinteresse des zugleich für den Kapitalanleger tätigenden Anlagevermittlers entgegenstehen können, nicht herausgehoben und auffällig mitgeteilt werden (vgl. OLG Köln, VersR 2001, 242 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - 15 U 26/00
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (3 U 106/98 = 1 O 310/97 LG Aachen, GA 131 - 142), auf die sich der Beklagte beruft, befaßt sich mit einem Sachverhalt, der sich von dem hier vorliegenden unterscheidet.
  • LG München I, 25.09.2006 - 28 O 468/06

    Schadenersatz wegen Falschberatung

    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zur Aufklärungs- und Beratungspflicht, Zwar gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt (vgl. etwa OLG Köln, DStR 1999, 1825 [OLG Köln 18.06.1999 - 3 U 106/98] ).
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   SG Aurich, 25.01.2001 - S 3 U 106/98   

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SG Aurich, 25.01.2001 - S 3 U 106/98 (https://dejure.org/2001,52538)
SG Aurich, Entscheidung vom 25.01.2001 - S 3 U 106/98 (https://dejure.org/2001,52538)
SG Aurich, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - S 3 U 106/98 (https://dejure.org/2001,52538)
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