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   OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02   

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https://dejure.org/2003,23029
OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02 (https://dejure.org/2003,23029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 U 1076/02 (https://dejure.org/2003,23029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 U 1076/02 (https://dejure.org/2003,23029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über das Ergebnis einer Ankaufsuntersuchung eines Reitpferdes; Feststellung von Veränderungen an den Zehen des Pferdes aufgrund einer röntgenologischen Untersuchung; Vereinbarung einer Verjährungsfrist von sechs Monaten ab dem ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BGB § 675 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02
    Dass er sich durch diese Empfehlung über seine Gutachtertätigkeit hinaus rechtsgeschäftlich gegenüber der Klägerin verpflichten wollte, kann allein aus der Abgabe dieser Erklärung nicht geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080).
  • OLG Koblenz, 28.01.1986 - 3 U 1528/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02
    An die Voraussetzungen einer derartigen selbständigen Gewährleistung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Koblenz NJW 1986, 2511), weil sie selten dem Willen des Herstellers entspricht.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02
    Ein derartiger selbständiger Beratungsvertrag kann zwar auch im Rahmen einer bestehenden vertraglichen Beziehung geschlossen werden (vgl. BGHZ 140, 111, 115).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02
    Dass er sich durch diese Empfehlung über seine Gutachtertätigkeit hinaus rechtsgeschäftlich gegenüber der Klägerin verpflichten wollte, kann allein aus der Abgabe dieser Erklärung nicht geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080).
  • OLG München, 06.12.1994 - 25 U 4042/94

    Schadensersatzansprüche; Mangelfolgeschäden; Verjährung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 1076/02
    Im Rahmen des § 9 AGBG ist es deshalb unbedenklich, die Verjährungsfrist für konkurrierende oder korrespondierende vertragliche Ansprüche zu vereinheitlichen und die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 638 BGB auf Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung zu erstrecken (vgl. OLG München VersR 1996, 731 ff).
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