Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.06.1998

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   OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95   

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https://dejure.org/1999,6205
OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1999,6205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.1999 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1999,6205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 1999 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1999,6205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Vertragliche Haftung aus einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag und einem Arztzusatzvertrag ; Chefarzt als verfassungsmäßig berufener Vertreter des drittbeklagten Krankenhausträgers ; Haftung wegen angeblich fehlender ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Posttherapeutische Aufklärung nach einem mit Komplikationen verbundenen Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Information bei Komplikationen: Schmerzensgeld nach Koloskopie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3435
  • VersR 2001, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Dem Patienten müssen Art, Bedeutung und Folgen des Eingriffs, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in seinen Grundzügen deutlich gemacht werden (BGHZ 29, 176 ff. [180]).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Soweit die Aufwendungen notwendig waren, können sie aber auch als Prozesskosten im Wege des einfacheren Kostenerstattungsverfahrens geltend gemacht werden, so dass einer selbständigen Klage hier das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. z. B. BGHZ 75, 235 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; LAG Hamm DB 1992, 431 [LAG Hamm 28.08.1991 - 15 Sa 437/91]).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Nur so kann einem Missbrauch des Aufklärungsrechts allein für Haftungszwecke vorgebeugt werden (BGH NJW 1984, 1397, 1399).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Eine recht verstandene Aufklärung hat aber nicht "dramatisierend" zu erfolgen, sondern unter zutreffender Darstellung der meist nur geringen Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts auch die Aufgabe, Furcht und Hemmungen vor einer ärztlich gebotenen Therapie zu nehmen (vgl. auch BGH VersR 1987, 200 und 1984, 583 Sp. 1).
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83

    Aufklärung über das Risiko einer Operation

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Allgemein ausreichend ist eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" (BGH NJW 1985, 2192 ).
  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Diese Vertragsgestaltung entspricht beim selbstzahlenden Krankenhauspatienten, der zusätzlich die Chefarztbehandlung wählt, dem Regelfall (BGHZ 95, 63, 68 ff.; BGHZ 121, 107, 112; BGHZ 138, 91, 96).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Der Beklagte zu 1. als Chefarzt der Abteilung Innere Medizin und Gastroenterologie war insoweit ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des drittbeklagten Krankenhausträgers (BGHZ 77, 78; BGHZ 101, 215, 218).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86

    Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Geht es wie hier darum, in einem dritten Blutstillungsversuch eine weitere möglicherweise lebensbedrohliche Komplikation von einem Patienten abzuwenden, so kann ein solches Vorgehen ausnahmsweise als nicht behandlungsfehlerhaft anerkannt werden, weil es in den besonderen Sachzwängen des konkreten Falles eine medizinische Rechtfertigung findet (vgl. auch BGH VersR 1988, 82).
  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    An diesen Nachweis sind auch grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, damit das Aufklärungsrecht des Patienten nicht unterlaufen wird (BGH NJW 1991, 2342, 2343).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
    Diese Vertragsgestaltung entspricht beim selbstzahlenden Krankenhauspatienten, der zusätzlich die Chefarztbehandlung wählt, dem Regelfall (BGHZ 95, 63, 68 ff.; BGHZ 121, 107, 112; BGHZ 138, 91, 96).
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

  • LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung

  • OLG Frankfurt, 21.09.1989 - 1 U 12/88

    Einwandfreie ältere Chirurgiegeräte sind grundsätzlich einsetzbar

  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 3 U 149/82
  • OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Kausalitätszusammenhang

  • BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85

    Schadensersatzansprüche wegen nicht wirksam erteilter Einwilligung in eine

  • OLG Jena, 04.07.2018 - 7 U 402/15

    Ärztin haftet nicht für übersehene Meningokokken-Infektion eines Kindes

    Zudem verkenne das Landgericht, dass sich eine Haftung der Beklagten bereits daraus ergebe, dass sie die Eltern des Klägers nicht darauf hingewiesen habe, dass der Kläger kontinuierlich zu beobachten ist und dies insbesondere auch nachts zu erfolgen hat (Handbuch des Fachanwalts, Medizinrecht, 3. Auflage, Kapitel 4, Rn 289 ff.; OLG Koblenz, Urteil v. 24.08.1999, Az. 3 U 1078/95; BGH, Urteil v. 08.04.2003, Az. VI ZR 265/02).
  • OLG Bamberg, 26.01.2016 - 4 U 148/15

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler

    Es sei ein Schmerzensgeld von mindestens 60.000 EUR zuzusprechen (OLG Koblenz VersR 1989, 629 und VersR 2001, 111).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95   

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https://dejure.org/1998,3982
OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1998,3982)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.1998 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1998,3982)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 3 U 1078/95 (https://dejure.org/1998,3982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 15 SF 60/14

    Hinterbliebenenversorgung, Rektumkarzinom, Befangenheitsantrag, Ablehnungsantrag,

    In einem derartigen Fall ist der Ablehnungsantrag unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch), also innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist zu stellen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Koblenz, Beschluss vom 29.06.1998, Az.: 3 U 1078/95; OLG Köln, Beschluss vom 19.08.2008, Az.: 5 W 39/08).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2008 - 12 W 9/08

    Zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit durch den

    Dabei ist dem Antragsteller eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei gemeinsamer Mitgliedschaft

    c) Die Beklagten haben ihre Ablehnungsgründe auch unverzüglich geltend gemacht, nachdem sie ihnen bekannt geworden waren (zur entsprechenden Verpflichtung OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Brandenburg, a.a.O.; Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N. 75; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., Rdnr. 27; Musielak/Huber, a.a.O., Rdnr. 14; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Rdnr. 172; Franzki in: Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 18).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Allerdings ist streitig, ob in den Fällen des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO das Ablehnungsgesuch unverzüglich, d. h. analog § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (so BayObLG MDR 1995, 412, 413; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., 2001 § 406 Rn. 11), innerhalb angemessener Überlegungsfrist (so OLG Koblenz MDR 1994, 1147; MünchKomm-Dammrau, ZPO, 2. Aufl., 2000 § 406 Rn. 7) oder unverzüglich innerhalb angemessener Überlegungsfrist (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72, 73) anzubringen ist.
  • OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

    In den vom OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72, zu entscheidenden Fall war der Antrag erst drei Monate nach Zugang des Gutachtens gestellt worden.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04

    Ablehnung des Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsantrages

    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Nach der in § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO getroffenen Regelung ist die Ablehnung eines bereits ernannten Sachverständigen nur zulässig, wenn das entsprechende Gesuch unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. OLG Köln OLGR 2001, 261 f; OLG Celle NJW-RR 1995, 128; OLG Frankfurt am Main OLGR 1995, 139 f; BayObLG MDR 1995, 412 f; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72 f; Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 406 Rdn. 11; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rdn. 2650) .
  • KG, 18.11.2004 - 26 W 48/04

    Ablehnung des Bausachverständigen: Pflicht zur unverzüglichen Anbringung des

  • LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04

    Verspätet geltend gemachte Ablehnung eines Sachverständigen

  • OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00

    Sachverständigenbeweis - Ablehnung des Gutachters - Antragstellung - Prüfungs-

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00

    Zeitliche Grenzen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2006 - L 1 B 24/06

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.02.2011 - 11 O 9707/09

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis bei über

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