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   OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12   

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OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12 (https://dejure.org/2014,42583)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2014 - 3 U 108/12 (https://dejure.org/2014,42583)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 3 U 108/12 (https://dejure.org/2014,42583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Anson's/ASOS

    Art 9 Abs 1 Buchst b EGV 40/94, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG
    Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der Unternehmenskennzeichen bzw. Markenzeichen "Anson´s" und "ASOS" bzw. "asos"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwischen den Marken "Anson's" und "ASOS" besteht keine Verwechslungsgefahr

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Anson"s" vs "ASOS"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "Anson´s" und den Zeichen "ASOS" bzw. "asos"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "Anson´s" und den Zeichen "ASOS" bzw. "asos"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Zwar ist bei bestehender Branchenidentität bzw. -nähe und gesteigerter Kennzeichnungskraft des Klagezeichens bei der Verwechslungsprüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/ TISSERAND).

    Die Aufmerksamkeit des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, auf den abzustellen ist, kann je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/TISSERAND).

    Insoweit verkennt der Senat nicht, dass angesichts der Branchenidentität bzw. -nähe und der gesteigerten Kennzeichnungskraft des Klagezeichens bei der Verwechslungsprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/ TISSERAND).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn durch besondere Umstände, etwa einen rein firmenmäßigen Gebrauch (vgl. BGH GRUR 2008, 254, Rn. 20 ff. - THE HOME STORE), ausgeschlossen ist, daß der unbefangene Durchschnittsbetrachter in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht oder umgekehrt (vgl. BGH GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II).

    Die Benutzung eines Zeichens kann aufgrund einer Gemeinschaftsmarke nur dann verboten werden, wenn sie die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, was dann der Fall ist, wenn das angegriffene Zeichen in der Weise benutzt wird, dass die Verbraucher es als Ursprungsbezeichnung für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen auffassen (BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE unter Verweis auf EuGH GRUR 2007, 971 - Céline).

    Nur wenn die firmenmäßige Benutzung eines Zeichens die Funktionen der Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, ist sie jedenfalls auch markenmäßig (EuGH GRUR 2007, 971 - Celiné; BGH GRUR 2008, 254, Rn. 28 - THE HOME STORE).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    In die Beurteilung einzubeziehen sind naheliegende und nicht nur theoretische Ausweitungen der Tätigkeitsbereiche der Parteien (BGH GRUR 2009, 484, Rn. 73 - METROBUS).

    Allerdings gilt, dass dann, wenn neben der Marke vom Markeninhaber auch ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen verwendet wird, der Marke jedenfalls im Bereich von Dienstleistungen regelmäßig auch die Bekanntheit des Unternehmenskennzeichens zugute und umgekehrt, weil das Publikum in der Erinnerung nicht nach der Art der Kennzeichen differenziert (vgl. BGH GRUR 2009, 484 Rn. 29 - METROBUS).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Die Benutzung eines Zeichens kann aufgrund einer Gemeinschaftsmarke nur dann verboten werden, wenn sie die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, was dann der Fall ist, wenn das angegriffene Zeichen in der Weise benutzt wird, dass die Verbraucher es als Ursprungsbezeichnung für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen auffassen (BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE unter Verweis auf EuGH GRUR 2007, 971 - Céline).

    Nur wenn die firmenmäßige Benutzung eines Zeichens die Funktionen der Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, ist sie jedenfalls auch markenmäßig (EuGH GRUR 2007, 971 - Celiné; BGH GRUR 2008, 254, Rn. 28 - THE HOME STORE).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei von einer Wechselwirkung zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen, der Kennzeichnungskraft des prioritätsälteren Zeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien auszugehen ist und ein größerer Abstand der Tätigkeitsgebiete durch einen höheren Grad der Zeichenähnlichkeit oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st.Rspr.; vgl. etwa BGH GRUR 2008, 803 - HEITEC).

    Die kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr ist nach dem Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen im Klang, (Schrift-) Bild und Bedeutungsgehalt zu ermitteln, wobei für die Annahme der Verwechslungsgefahr regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (BGH GRUR 2008, 803 Rn. 21 - HEITEC).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    (3) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens nach § 15 Abs. 2, § 5 Abs. 2 MarkenG setzt eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Bezeichnung voraus (BGH GRUR 2009, 685, Rn. 20 - ahd.de; 2009, 500, Rn. 13 - Beta Layout; 2005, 419, 422 - Räucherkate), und zwar unter Einbeziehung des markenmäßigen Gebrauchs für Waren und Dienstleistungen als Unterfall des kennzeichenmäßigen Gebrauchs (BGH aaO. - ahd.de; GRUR 2007, 65, Rn. 15 - Impuls; GRUR 2005, 871 - Seicom; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 15 MarkenG, Rn. 31 f. m. w. N.).

    Allein die Anzahl der Drittzeichen reicht zur Darlegung einer Schwächung der Kennzeichnungskraft nicht aus (BGH GRUR 2009, 685-690 - adh.de).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Vielmehr liegt auch im nicht namensmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens als Marke regelmäßig eine Benutzung zugleich als Unternehmenskennzeichen, weil die Marke eine bestimmte betriebliche Herkunft des gekennzeichneten Produkts anzeigt (BGH GRUR 2012, 635, Rn. 11 - METRO/ROLLER´s Metro; BGH aaO., Rn. 20 - Seicom; GRUR 2004, 512, 514 - Leysieffer Ströbele/Hacker, MarkenG, § 15 Rn. 18).

    Für die Annahme einer Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen (vgl. zur Branchenähnlichkeit nach § 15 Abs. 2 MarkenG BGH GRUR 2012, 635 Rn. 16 - METRO/ROLLER"s Metro).

  • LG Hamburg, 01.06.2012 - 312 O 409/10

    Markenrechtverletzung: Unterlassungsanspruch aus einem Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 1. Juni 2012 (Az. 312 O 409/10), berichtigt gemäß Beschluss vom 12. Juli 2012, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 01. Juni 2012, Az. 312 O 409/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 206/10

    Stofffähnchen II

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Vorliegend ist zu sehen, dass der Verkehr gerade im Bereich des Bekleidungssektors an Neben- oder Sublabels gewöhnt ist (BGH WRP 2012, 326 - Stofffähnchen II).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
    Es ist ferner davon auszugehen, dass der Verkehr die in Rede stehenden Zeichen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt; in diesem Eindruck treten aber regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor als die Unterschiede, so dass es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als vielmehr auf die Übereinstimmung der Zeichen ankommt (BGH GRUR 1994, 844, 845 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

  • BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
  • BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 137/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "DUX (Wort-Bild-Marke)/DOC"S" - Wort-Bild-Marke

  • BPatG, 20.02.2013 - 29 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "A1 A-One Consult (Wort-Bild-Marke)/A1" -

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05

    Rechtliches Gehör im Marken-Widerspruchsverfahren

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98

    Windsurfing Chiemsee; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Auch das OLG Hamburg habe entschieden, dass weder die Bekanntheit in 17 Städten Deutschlands (Urt. v. 11. Dezember 2014, - 3 U 108/12 Rdnr. 136 - Anson´s/ASOS) noch eine lokale Bekanntheit in der Region Berlin-Brandenburg (Urt. v. 5. Mai 2004, - 5 U 143/03 - BB Radio) für eine bundesweite Bekanntheit ausreichten.

    Die Kennzeichnungskraft muss in einem wesentlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland vorliegen; eine lediglich lokal erhöhte Bekanntheit reicht nicht aus (EuGH GRUR 2009, 1158 Rdnr. 27 - PAGO/Tirolmilch [PAGO]; GRUR 2008, 70 Rdnr. 17 f. - Nuño/Franquet [FINCAS TARRAGONA]; GRUR Int. 2000, 73 Rdnr. 28 - General Motors/Yplon [Chevy]; BPatG 29 W (pat) 559/18 - BURGERMEISTER/BURGERMEISTER; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX Alles, nur nicht teuer!/MÖBELIX; OLG Hamburg WRP 2015, 477 Rdnr. 136 - Anson's/ASOS; GRUR-RR 2004, 299, 303 - BB Radio; OLG Köln GRUR-RR 2011, 459, 460 - DUMONT/Dumont Kölsch).

    Die Bekanntheit muss in einem wesentlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland vorliegen; eine lediglich lokale Bekanntheit kann keinen bundesweiten, aber auch keinen lokalen Bekanntheitsschutz vermitteln (EuGH GRUR 2009, 1158 Rdnr. 27 - PAGO/Tirolmilch [PAGO]; GRUR Int. 2000, 73 Rdnr. 28 - - General Motors/Yplon [Chevy]; GRUR 2008, 70 Rdnr. 17 f. - Nuño/Franquet [FINCAS TARRAGONA]; BPatG 29 W (pat) 559/18 - BURGERMEISTER/BURGERMEISTER; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX Alles, nur nicht teuer!/MÖBELIX; OLG Hamburg WRP 2015, 477 Rdnr. 136 - Anson's/ASOS; GRUR-RR 2004, 299, Juris-Tz. 61 - BB Radio; OLG Köln GRUR-RR 2011, 459, 460 - DUMONT/Dumont Kölsch).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 6 U 136/16

    Kennzeichnungskraft eines Firmenschlagworts; Verwechslungsgefahr aufgrund

    aa) Soweit die Klägerin "Intercontrol" nicht nur als Element der Beklagtenfirma, sondern auch als Bestandteil der Beklagtenlogos angreift, genießt ein Unternehmenskennzeichen gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG Schutz gegen jede kennzeichenmäßige Verwendung unter Einschluss eines markenmäßigen Gebrauchs (vgl. z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 11.12.2014 - 3 U 108/22, GRUR-RR 2015, 373, 375 Tz. 86 - Ansons's/ASOS).
  • LG Köln, 24.05.2016 - 33 O 51/16

    Anspruch auf Bestätigung einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der

    Der Entscheidung des OLG HH vom 11.12.2014 (3 U 108/12) lag maßgeblich die Frage nach der Ähnlichkeit von Anson's/Asos zugrunde.
  • LG Hamburg, 19.05.2015 - 312 O 268/14

    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr bei der Verwendung von

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Urteil vom 11.12.2014, 3 U 108/12, WRP 2015, S. 477).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 19.12.2013 - S 3 U 108/12   

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https://dejure.org/2013,110650
SG Lüneburg, 19.12.2013 - S 3 U 108/12 (https://dejure.org/2013,110650)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - S 3 U 108/12 (https://dejure.org/2013,110650)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 U 108/12 B   

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https://dejure.org/2012,128383
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 U 108/12 B (https://dejure.org/2012,128383)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.07.2012 - L 3 U 108/12 B (https://dejure.org/2012,128383)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - L 3 U 108/12 B (https://dejure.org/2012,128383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2012 - L 6 U 124/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 U 108/12
    Vielmehr folgt auch der erkennende Senat der Einschätzung des 6. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 19. Januar 2012 - L 6 U 124/08 -.
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