Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.10.2013 - I-3 U 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Operative Entfernung der Gebärmutter, Aufklärung, Behandlungsalternativen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Operative Entfernung der Gebärmutter, Aufklärung, Behandlungsalternativen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor operativer Entfernung der Gebärmutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 823 BGB
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor operativer Entfernung der Gebärmutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arzt muss den Patienten über echte Behandlungsalternativen aufklären
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arzt muss den Patienten über echte Behandlungsalternativen aufklären
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei Infektion nach Entfernung der Gebärmutter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Folgeoperationen nach Entfernung der Gebärmutter begründen keinen Schadensersatzanspruch - Sachverständigengutachten lässt keine Rückschlüsse auf Behandlungsfehler erkennen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 30.03.2011 - 4 O 144/09
- OLG Hamm, 07.10.2013 - I-3 U 109/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2013 - 3 U 109/11
Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, NJW 2005, 1718 m.w.N.). - BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99
Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2013 - 3 U 109/11
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Operation durch eine konservative Behandlung vermieden werden kann (BGH, NJW 2000, 1788/1789).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Abweisung der (Wider-)Klage des Verfügungsberechtigten auf Ersatz von Aufwendungen, da Aufwendungen nicht hinreichend dargelegt sind oder der Nachweis, dass sie erst nach dem 02.10.1990 geleistet wurden, nicht erbracht ist
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Restitutionsrecht; Ausschlussfrist bei einem Kostenerstattungsanspruch
- rechtsportal.de
Abweisung der (Wider-)Klage des Verfügungsberechtigten auf Ersatz von Aufwendungen, da Aufwendungen nicht hinreichend dargelegt sind oder der Nachweis, dass sie erst nach dem 02.10.1990 geleistet wurden, nicht erbracht ist
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
VermG § 3 Abs. 3 S. 4
Abweisung der (Wider-)Klage des Verfügungsberechtigten auf Ersatz von Aufwendungen, da Aufwendungen nicht hinreichend dargelegt sind oder der Nachweis, dass sie erst nach dem 02.10.1990 geleistet wurden, nicht erbracht ist - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.06.2011 - 1 O 184/10
- OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86
Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11
Ist der Gläubiger des Anspruches selbst Mitglied der Erbengemeinschaft, kann er vor der Teilung gegen die übrigen Miterben Gesamtschuldklage erheben, vermindert um den Anteil, der seiner eigenen Erbquote entspricht (Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn. 14, vgl. auch BGH, NJW-RR 1988, 710 f). - BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99
Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11
Der Erstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG berührt den Wertausgleich nach § 7 VermG nicht, sondern steht selbständig neben den nach dieser Vorschrift bestehenden Ansprüchen (vgl. BGH, VIZ 2000, 673). - BGH, 04.04.2002 - III ZR 4/01
Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Begriff der gewöhnlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.04.2002 (NJW 2002, 2242) sind Maßnahmen, mit denen eine aufgrund von Mängeln unvermietbare Wohnung wieder der Vermietung zugeführt wird, als zulässige Verwaltungsmaßnahme anzusehen.
Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 25.02.2011 - S 7 U 104/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht [BSG] in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (…vgl. BSG aaO.). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht [BSG] in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (…vgl. BSG aaO.). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 6 U 2016/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
Langfristig kommt es jedoch nicht zu einer weiteren Verschlechterung, sondern grundsätzlich zu einer weitestgehenden Rückbildung der klinischen und neurologischen Symptomatik (…vgl. das Merkblatt zur BK 1317, aaO., unter III. Krankheitsbild und Diagnose), wobei im Einzelfall Reststörungen insbesondere bei anfangs schwer Erkrankten auch dauerhaft persistieren können (vgl. BK-Report 2/2007, Nr. 3.4 S. 138;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO., Kap. 5.8.2 S. 241, Mehrtens/Brandenburg, aaO., M 1317 Randnr. 2.1; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2007 - L 6 U 2016/03 -, in juris). - SG Lüneburg, 28.01.2009 - S 2 U 45/05
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
2005 H.3 S. 49 abstellt(vgl. das Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 45/05 R -, zitiert nach juris Randnr. 18).
Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 SGB 7, § 9 SGB 7, § 56 SGB 7
Voraussetzungen für das Vorliegen der Berufskrankheit BK 1317 - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 SGB 7, § 9 SGB 7, § 56 SGB 7
BK 1317 - Polyneuropathie - Ursachenzusammenhang - Kristallöl 60 - Latenzzeit - Krankheitsverlauf - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 25.02.2011 - S 7 U 104/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 3 U 109/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (…vgl. BSG a. a. O.). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (…vgl. BSG a. a. O.). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 6 U 2016/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
Langfristig kommt es jedoch nicht zu einer weiteren Verschlechterung, sondern grundsätzlich zu einer weitestgehenden Rückbildung der klinischen und neurologischen Symptomatik (…vgl. das Merkblatt zur BK 1317, a. a. O., unter III. Krankheitsbild und Diagnose), wobei im Einzelfall Reststörungen insbesondere bei anfangs schwer Erkrankten auch dauerhaft persistieren können (vgl. BK-Report 2/2007, Nr. 3.4 S. 138;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., Kap. 5.8.2 S. 241, Mehrtens/Brandenburg, a. a. O., M 1317 Randnr. 2.1; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2007 - L 6 U 2016/03 -, in juris). - SG Lüneburg, 28.01.2009 - S 2 U 45/05
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 3 U 109/11
2005 H.3 S. 49 abstellt(vgl. das Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 45/05 R -, zitiert nach juris Randnr. 18).