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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03, 3 U 109/03 - 10   

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OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03, 3 U 109/03 - 10 (https://dejure.org/2003,5003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.08.2003 - 3 U 109/03, 3 U 109/03 - 10 (https://dejure.org/2003,5003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. August 2003 - 3 U 109/03, 3 U 109/03 - 10 (https://dejure.org/2003,5003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückzahlungsvorbehalt der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfallabrechnung: Unzulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage auf Unzulässigkeit einer Zahlung unter Rückzahlungsvorbehalt durch eine Haftpflichtversicherung; Auslegungsmöglichkeiten eines Rückzahlungsvorbehalts; Rückforderungsvorbehalt als Ausschlussgrund des § 814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 362; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; ZPO § 256; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlungsvorbehalt des Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigtem - rechtliches Interesse an negativer Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallhaftpflichtprozess - Negative Feststellungsklage bei Rückzahlungsvorbehalt unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03
    Der Gläubiger ist nicht berechtigt, die mit einem derartigen Vorbehalt versehene Leistung abzulehnen (BGH, NJW 1982, 2301 [2302 re. Sp.]; BGH, NJW 1984, 2826 [re. Sp.]; BGHZ 139, 357 [367 f]).

    Der Rückzahlungsvorbehalt kann deshalb in Übereinstimmung mit dem Landgericht nur in dem üblichen Sinne verstanden werden, dass die Beklagte als Schuldnerin lediglich dem Verständnis ihrer Leistung als Anerkenntnis entgegentreten und Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten wollte, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern (BGH, NJW 1984, 2826 [2827 li. Sp.]; Soergel-Zeiss, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 362 Rdnr. 15; Staudinger-Olzen, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2000, § 362 Rdnr. 27).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03
    Der Gläubiger ist nicht berechtigt, die mit einem derartigen Vorbehalt versehene Leistung abzulehnen (BGH, NJW 1982, 2301 [2302 re. Sp.]; BGH, NJW 1984, 2826 [re. Sp.]; BGHZ 139, 357 [367 f]).

    Ein Vorbehalt in diesem Sinne stellt keine Erfüllung dar (BGHZ 139, 357 [368]).

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Rückforderungsanspruch in Zukunft geltend gemacht werden könnte, reicht in der Regel nicht aus, das für eine negative Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse zu begründen (BGH, NJW 1995, 2032 [2033 re. Sp.]).
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03
    Der Gläubiger ist nicht berechtigt, die mit einem derartigen Vorbehalt versehene Leistung abzulehnen (BGH, NJW 1982, 2301 [2302 re. Sp.]; BGH, NJW 1984, 2826 [re. Sp.]; BGHZ 139, 357 [367 f]).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGHZ 83, 278, 282; 86, 267, 269 und 271; 139, 357, 367 f.; 152, 233, 244 f.; Urt. v. 27. September 2005, XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61, 62 f.; ebenso KG WuM 2006, 46; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 27, 28 und 1996, 1430; OLG Hamm NJW-RR 1987, 985, 986; OLG Naumburg OLGR 2005, 637, 639; OLG Saarbrücken MDR 2004, 329 f.; Staudinger/Olzen, BGB [2000], § 362 Rdn. 24 ff.; MünchKomm-BGB/Wenzel, 4. Aufl. § 362 Rdn. 4, 29; Soergel/Zeiss, BGB [1990], § 362 Rdn. 15; RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 362 Rdn. 35 f.; JurisPK-BGB/Kerwer, § 362 Rdn. 33, 49; AnwKomm-BGB/Avenarius, § 362 Rdn. 13 f.; Bamberger/Roth/Dennhardt, BGB, § 362 Rdn. 25; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 362 Rdn. 13, 16; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11 f.; Hk-BGB/Schulze, 4. Aufl., § 362 Rdn. 9 f.; PWW/Pfeiffer, BGB, § 362 Rdn. 13; a.A. Seibert, JR 1983, 491 f.) ist bei einer Leistung unter Vorbehalt zu unterscheiden: Will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern, so stellt dies die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage.
  • OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18

    Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

    Ob hinsichtlich des Inhalts des erklärten Vorbehalts das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942; vom 29. Januar 2016 - V ZR 97/15, NJW-RR 2016, 714, Rn. 8) und ist deshalb durch Auslegung gemäß § 133, § 157 BGB zu ermitteln (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. August 2003 - 3 U 109/03, OLGR 2003, 433; MünchKomm-BGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 6; BeckOK-BGB/Dennhardt, Stand: 1. August 2018, § 362 Rn. 47; jeweils m.w.N.).

    Da der Gläubiger nach vorstehenden Ausführungen im Falle des Vorbehalts zum Ausschluss der Wirkung des § 814 BGB keinen Anspruch auf Anerkennung des Bestehens der Forderung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1982, a.a.O. Rn. 20; Münch-Komm-BGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 5) und damit auch keinen Anspruch auf vorbehaltlose Zahlung hat, besteht in diesem Fall auch kein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Rückforderungsanspruchs (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. August 2003, a.a.O. (unter I.); jurisPK-BGB/Kerwer, Stand: 15.03.2017, § 362 Rn. 34).

    In einem solchen Fall hat der Gläubiger ein Interesse an der Beseitigung des Vorbehalts, damit klargestellt wird, ob der von ihm geltend gemachte Anspruch durch Erfüllung gemäß § 362 BGB erloschen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. August 2003, a.a.O. (unter II.)).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2004 - 4 U 163/00

    Haltbarkeitsgarantie für Gebrauchtwagen: Beweislast für unsachgemäßen Gebrauch

    Eine solche Leistung hätte der Beklagte nicht zurückweisen dürfen (BGH, NJW 1982, 2301 [2302 re. Sp.]; BGH, NJW 1984, 2826 [re. Sp.]; BGHZ 139, 357 [367 f]; Senatsurteil vom 19.08.2003, Az. 3 U 109/03 - 10 - Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 60. Aufl., § 362 Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 01.02.2017 - 19 U 117/16

    Erfüllungswirkung einer "ohne Rechtspflicht" vorgenommenen Überweisung

    Nach allgemeiner Ansicht (etwa BGH, Urteil v. 24.11.2006, LwZR 6/05, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil v. 19.08.2003, 3 U 109/03, juris Rn. 13 f.; OLG Oldenburg, Urteil v. 14.10.1989, 2 U 120/89, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.02.1989, 3 U 243/87, juris Rn. 66; MüKoBGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 5; Staudinger/Olzen [2016] BGB, § 362 Rn. 26 f; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 362 Rn. 14) ist bei einer Leistung unter Vorbehalt zu unterscheiden: Will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern, so stellt dies die Ordnungsgemäßheit der Erfüllung nicht in Frage.
  • AG Bergheim, 20.08.2012 - 23 C 189/12

    Formelle Unwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

    Trotz eines Vorbehalts im dargelegten Sinne tritt deshalb die Wirkung der Erfüllung ein (OLG Saarbrücken MDR 2004, 329).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15590
OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15590)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2004 - 3 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15590)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 3 U 109/03 (https://dejure.org/2004,15590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Wirkung von Unterlassungsanträgen; Zulässigkeit eines zweiten Verfügungsverfahrens trotz bestehenden Titels; Möglichkeit des Nebeneinanders von neuem Verfahren und Ordnungsmittelverfahren ; Inhalt des Tenors eines Unterlassungstitels

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 25; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; HWG § 3 a

  • rechtsportal.de

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Verteidigung eines Unterlassungstitels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03
    (e) Das OLG Düsseldorf kommt in der aus dem Jahre 1992 stammenden Entscheidung "Kundenzeitschrift " (GRUR 1994, 81) mit einem engeren Verständnis des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffes zu dem Ergebnis eines möglichen Nebeneinanders von erneutem Vorgehen und Ordnungsmittelverfahren .
  • OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und der Beschwer einerseits nach Abgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03
    Gleichermaßen hat das OLG Schleswig in jüngerer Zeit entschieden, dass die die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie der anschließende Verzicht des Klägers auf seine Rechte aus dem Titel der Zulässigkeit einer Berufung, die sich nicht nur gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils wendet, nicht entgegen stehen (OLG-Report Schleswig 2002, 430).".
  • OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03
    All dies hat der Senat im Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - (GRUR 1990.637) so treffend auf den Punkt gebracht, dass es dazu keiner ergänzenden Anmerkungen bedarf.
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03
    (c) Das OLG Frankfurt stellt es dem Unterlassungsgläubiger frei, bei Unsicherheit über die Tragweite des Verbots erneut vorzugehen (WRP 1997, 51) und zwar dann, wenn aus der Sicht des Gläubigers die ernsthafte Befürchtung bestehe, dass sich der Schuldner darauf berufen werde, mit der abgewandelten Verletzungshandlung der titulierten Unterlassungsverpflichtung Rechnung getragen zu haben.
  • OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03

    Kein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abstrakten Inhalts

    Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die Präklusion eines erneuten Verfahrens, und zwar auch im Hinblick auf einen Titel im Verfügungsverfahren (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl. 2002, Kap. 57 Rn. 16 a m.w.N.; vgl. auch Urt. des Senats vom 29.1.2003 - 3 U 109/03-24-Stunden wirksame Antiemese, Seite 9 ff. ).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.09.2003 - L 3 U 109/03   

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https://dejure.org/2003,22641
LSG Bayern, 17.09.2003 - L 3 U 109/03 (https://dejure.org/2003,22641)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2003 - L 3 U 109/03 (https://dejure.org/2003,22641)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2003 - L 3 U 109/03 (https://dejure.org/2003,22641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit; Beschäftigung in einem Pathologischen Institut als Laborhilfe; Beruflicher Umgang mit Formaldehyd und Xylol; Erkrankung an einer chronischen asthmatischen Bronchitis; Voraussetzungen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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