Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08   

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https://dejure.org/2008,7378
OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,7378)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.11.2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,7378)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. November 2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,7378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Werts eines Grundstücks unter Berücksichtigung eines vorbehaltenen Nießbrauchs und der Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente; Bewertung der Leibrentenverpflichtung

  • Judicialis

    BGB § 2325 Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 2 S. 2
    Ermittlung des Werts eines Grundstücks unter Berücksichtigung eines vorbehaltenen Nießbrauchs und der Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente; Bewertung der Leibrentenverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 553
  • FamRZ 2009, 649
  • FamRZ 2009, 734
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Die herrschende Meinung geht von einer Kapitalisierung nach der abstrakten Lebenserwartung des Erblassers aus, wobei eine Abzinsung nach der Anlage 9 zum Bewertungsgesetz vorzunehmen ist (jeweils zu § 2325 Frieser/Linder, 2. Aufl. 2007, Rn. 25; Soergel/Dieckmann Rn. 39; ausführlich zum Streitstand Staudinger/Olshausen Rn. 100-104; zur kapitalisierten Bewertung vertraglich vereinbarter Pflegeverpflichtungen OLG Celle, OLGR 2008, 770; Juris PK-BGB/ Birkenheier Rn. 114 f.).

    Daraus folgt dann aber auch, dass der Nießbrauch unberücksichtigt bleiben muss, denn er erlosch mit dem Tode der Erblasserin und belastete damit den Wert des Geschenks zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt nicht mehr (BGH NJW-RR 2006, 877, 878; OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771 a. E.; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 13 f.; Palandt/Edenhofer, § 2325 Rn. 20).

    Es ist nicht gerechtfertigt, ihm dies abzunehmen (OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771).

    Dementsprechend hat der Senat auch in vorangegangenen Entscheidungen, in denen wegen des Niederstwertprinzips ein Nutzungsvorbehalt des Erblassers außer Ansatz blieb, von dem Übernehmer des Grundstücks zu erbringende Leibrenten- oder Pflegeleistungen oder auch von ihm übernommene Darlehensverpflichtungen als Gegenleistungen berücksichtigt, die den Schenkungsanteil der Grundstücksübertragung verringern (Senat, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 W 85/06 - , S. 4 ff. zu allen genannten Verpflichtungen; ebenso OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771 unter 3.; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 W 50/06 -, S. 17 zu Darlehensverpflichtungen).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Dies ist bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt nicht etwa der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, sondern erst der, in dem der Nießbrauch wegfällt (BGH NJW 1994, 1791 f.; Senat, Beschluss vom 2. März 2008 S. 3 f. - 3 W 59/06 - m. w. N.).

    Vielmehr ist auch in diesem Fall das Niederstwertprinzip des § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB anzuwenden (BGH NJW 1994, 1791, 1792).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vergleich vorzunehmen, bei dem der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung inflationsbereinigt auf den Zeitpunkt des Erbfalls umgerechnet werden muss (BGH NJW 1994, 1791, 1792; BGHZ 85, 274, 282 f.; BGHZ 65, 75, 77; ebenso Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 12; Palandt/Eden-hofer, 67. Aufl. 2008, § 2325 Rn. 18; MüKo/Lange, 4. Aufl. 2004, § 2325 Rn. 35).

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vergleich vorzunehmen, bei dem der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung inflationsbereinigt auf den Zeitpunkt des Erbfalls umgerechnet werden muss (BGH NJW 1994, 1791, 1792; BGHZ 85, 274, 282 f.; BGHZ 65, 75, 77; ebenso Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 12; Palandt/Eden-hofer, 67. Aufl. 2008, § 2325 Rn. 18; MüKo/Lange, 4. Aufl. 2004, § 2325 Rn. 35).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Daraus folgt dann aber auch, dass der Nießbrauch unberücksichtigt bleiben muss, denn er erlosch mit dem Tode der Erblasserin und belastete damit den Wert des Geschenks zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt nicht mehr (BGH NJW-RR 2006, 877, 878; OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771 a. E.; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 13 f.; Palandt/Edenhofer, § 2325 Rn. 20).
  • OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 W 59/06

    Weitere sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Adoption

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Dies ist bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt nicht etwa der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, sondern erst der, in dem der Nießbrauch wegfällt (BGH NJW 1994, 1791 f.; Senat, Beschluss vom 2. März 2008 S. 3 f. - 3 W 59/06 - m. w. N.).
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vergleich vorzunehmen, bei dem der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung inflationsbereinigt auf den Zeitpunkt des Erbfalls umgerechnet werden muss (BGH NJW 1994, 1791, 1792; BGHZ 85, 274, 282 f.; BGHZ 65, 75, 77; ebenso Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 12; Palandt/Eden-hofer, 67. Aufl. 2008, § 2325 Rn. 18; MüKo/Lange, 4. Aufl. 2004, § 2325 Rn. 35).
  • OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08

    Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner

    Der Pflichtteilsergänzung unterliegt allerdings nur der Restwert der Schenkung nach Abzug des kapitalisierten Wertes des der Erblasserin vorbehaltenen Nießbrauchs (zu den maßgeblichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des BGH vgl. Blum/Melwitz, ZEV 2010, 77 f m.w.N. und Senat ZEV 2009, 81 ff).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32429
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08 (https://dejure.org/2011,32429)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 3 U 11/08 (https://dejure.org/2011,32429)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 3 U 11/08 (https://dejure.org/2011,32429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - unternehmerähnliche Handlungstendenz - nichterforderliche Mithilfe bei der Behandlung einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII
    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung einer zugelaufenen Katze beim Tierarzt

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung einer zugelaufenen Katze beim Tierarzt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Katzenbiss - Pflege einer verletzten zugelaufenen Katze - Festhalten des Tieres während der tierärztlichen Behandlung - kein UV-Schutz

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung einer zugelaufenen Katze beim Tierarzt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Eine vergleichbare Stellung kommt privaten Haftpflichtversicherungen wie der Klägerin zu 1. aber nicht zu, weil diese allein durch den Schädiger in Anspruch genommen werden können, ohne dass die damit befassten Zivilgerichte an unanfechtbare Entscheidungen über das (Nicht-)Vorliegen eines AU gebunden wären (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. August 2002 - B 2 U 33/01 R - juris) .
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz ( vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 6, mwN ).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Hierdurch soll aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen ( stRspr; vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 ).
  • BSG, 30.08.1984 - 2 RU 42/83

    Beendigung eines Unglücksfalls

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Insbesondere kann die Mithilfe der Beigeladenen bei der tierärztlichen Behandlung der Klägerin zu 2. nicht (mehr) als "Hilfeleistung bei einem Unglücksfall" iS der Vorschrift angesehen werden, weil im Zeitpunkt der Behandlung die Schädigung bzw Verletzung des Tieres und damit der Unglücksfall bereits abgeschlossen gewesen ist (vgl zu dem strukturell gleichgelagerten Fall der Hilfestellung in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis bei der ärztlichen Behandlung eines unruhigen verletzten Kindes BSG, Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 42/83 = BSGE 57, 134 = SozR 2200 § 539 Nr. 103) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 467/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellungsberechtigung gem § 109 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Daher können Unternehmer, die sich - wie hier - auf eine solche Haftungsbeschränkung berufen, am sozialgerichtlichen Verfahren nicht selbst als Versicherte oder Leistungsempfänger iS von § 183 S 1 SGG beteiligt sein (aA offenbar LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - L 31 U 467/08 - juris) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.1990 - L 3 U 104/89

    Kein UV-Schutz (§ 539 Abs. 2 RVO) des Tierhalters beim Festhalten einer Katze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    a) Die sozial- und zivilgerichtliche Rechtsprechung ist zu der Frage, ob ein Tierhalter (iS von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, der einen Tierarzt bei der Behandlung seines Tieres unterstützt, uneinheitlich (dagegen ua Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. März 1990 - L 3 U 104/89 - juris; dafür ua Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 12 U 105/01 - juris mwN) .
  • OLG Oldenburg, 11.12.2001 - 12 U 105/01

    Schmerzensgeld; Arbeitsunfall; Tierarzt; Tierhalter; Tierarztpraxis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    a) Die sozial- und zivilgerichtliche Rechtsprechung ist zu der Frage, ob ein Tierhalter (iS von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, der einen Tierarzt bei der Behandlung seines Tieres unterstützt, uneinheitlich (dagegen ua Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. März 1990 - L 3 U 104/89 - juris; dafür ua Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 12 U 105/01 - juris mwN) .
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89

    Versicherungsschutz für Tierhüter bei Katzenbiß beim Tierarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Die Klägerinnen zu 1. und 2. haben am 26. Mai 2003 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg erhoben und zur Begründung vorgetragen, die Beigeladene sei hier - wie sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 7. Juni 1990 (Az: 8 U 89/89) ergebe - als Tierhalterin im Interesse der Tierarztpraxis tätig geworden und als eine Wie-Beschäftigte einzustufen.
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Zur Abgrenzung kommt nach der Rechtsprechung des BSG der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist ( vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - juris ), eine ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08
    Vor diesem Hintergrund hat das BSG in strukturell vergleichbaren Fällen ebenfalls aus den Besitz- und Eigentumsverhältnissen auf die sich daraus ergebende objektive Handlungstendenz rückgeschlossen (vgl zur Handlungstendenz eines mithelfenden Eigenbauherrn BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 2 U 21/97 R - juris mwN) .
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

  • OLG Hamm, 30.04.1992 - 9 U 39/92
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2023 - L 14 U 117/22

    Todespfleger Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

    In der Rechtsmittelinstanz kann deshalb eine fehlerhafte Kostenentscheidung (z.B. irrtümliches Ausgehen von einem Anwendungsfall der §§ 183, 193 SGG) auch für die Vorinstanz korrigiert werden (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - Az.: B 11 AL 6/09 R - Rn. 24 und BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - Az.: B 10 LW 5/05 R - Rn. 23 - jeweils zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 15. April 2013 - Az.: L 3 U 40/10 und vom 29. Juni 2011 - Az.: L 3 U 11/08 und 23. Juli 2020 - Az.: L 12 R 143/19 - veröffentlicht unter sozialgerichtsbarkeit.de; Evers in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, § 197a - Rn. 38 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 02.12.2014 - L 3 U 10/13

    Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall

    In Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil und der darin zitierten Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. Juni 2011, L 3 U 11/08 - juris) kommt eine Kostenprivilegierung des Klägers nach § 183 SGG nicht in Betracht, da die von ihm geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach den §§ 104 ff. SGB VII nicht als Sozialleistung an den Unternehmer als Leistungsempfänger angesehen werden kann.
  • SG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - S 23 U 6/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Hinsichtlich der mangelnden Kostenprivilegierung des Klägers führt dabei das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29.06.2011, L 3 U 11/08) zutreffend aus:.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2012 - L 8 U 39/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die Kostenentscheidung zu Lasten der Klägerin, die sich als Unternehmerin auf eine Haftungsbeschränkung nach den §§ 104 ff. SGB VII beruft und daher am sozialgerichtlichen Verfahren nicht als Versicherte oder Leistungsempfängerin im Sinne von § 183 Satz 1 SGG beteiligt ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 3 U 11/08 -, recherchiert bei juris), folgt aus § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 154 Abs. 1 und 3, 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wobei der Senat die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der mit seiner Berufung einen eigenständigen Antrag gestellt hat, als erstattungsfähig ansieht.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.09.2008 - 3 U 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,57191
OLG Oldenburg, 19.09.2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,57191)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.09.2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,57191)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. September 2008 - 3 U 11/08 (https://dejure.org/2008,57191)
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