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   OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06   

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https://dejure.org/2006,6185
OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06 (https://dejure.org/2006,6185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 3 U 110/06 (https://dejure.org/2006,6185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 3 U 110/06 (https://dejure.org/2006,6185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kanzlei-Werbung "Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einem Rechtsschutzversicherer auf Unterlassung einer Werbung; Vorliegen einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung; Begriff der Sachaussage i.S.d. § 5 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Fehlen einer konkreten ...

  • Judicialis

    UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Werbeangabe eines Rechtsschutzversicherers "Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND" als Sachaussage im Sinne des § 5 Abs. 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Niemand kämpft wie Roland” keine unlautere Werbung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
    Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch das verallgemeinert beantragte Verbot auch die Verwendung einer zur Akte gereichten Anzeige miterfasst sein soll oder nicht (BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
    Die Antragstellerin hat sich allerdings zur Begründung ihres Verfügungsantrages u. a. auf die Werbung gemäß Anlage ASt 4 gestützt, insoweit bestimmt das den Streitgegenstand mit (BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
    Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch das verallgemeinert beantragte Verbot auch die Verwendung einer zur Akte gereichten Anzeige miterfasst sein soll oder nicht (BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
    Die Antragstellerin hat sich allerdings zur Begründung ihres Verfügungsantrages u. a. auf die Werbung gemäß Anlage ASt 4 gestützt, insoweit bestimmt das den Streitgegenstand mit (BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).
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