Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kanzlei-Werbung "Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einem Rechtsschutzversicherer auf Unterlassung einer Werbung; Vorliegen einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung; Begriff der Sachaussage i.S.d. § 5 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Fehlen einer konkreten ...
- Judicialis
UWG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Werbeangabe eines Rechtsschutzversicherers "Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND" als Sachaussage im Sinne des § 5 Abs. 2 UWG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
"Niemand kämpft wie Roland” keine unlautere Werbung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.04.2006 - 315 O 243/06
- OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94
Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch das verallgemeinert beantragte Verbot auch die Verwendung einer zur Akte gereichten Anzeige miterfasst sein soll oder nicht (BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
Die Antragstellerin hat sich allerdings zur Begründung ihres Verfügungsantrages u. a. auf die Werbung gemäß Anlage ASt 4 gestützt, insoweit bestimmt das den Streitgegenstand mit (BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe). - BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch das verallgemeinert beantragte Verbot auch die Verwendung einer zur Akte gereichten Anzeige miterfasst sein soll oder nicht (BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2006 - 3 U 110/06
Die Antragstellerin hat sich allerdings zur Begründung ihres Verfügungsantrages u. a. auf die Werbung gemäß Anlage ASt 4 gestützt, insoweit bestimmt das den Streitgegenstand mit (BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).