Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 3 U 110/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35768
OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,35768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,35768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,35768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • RA Kotz

    Kaufpreisminderung - Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenparkplatzes als Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • rechtsportal.de

    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Pkw-Stellplatzes als Mangel einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf den Stellplatz einer hochwertigen Wohnung muss man ohne weiteres einparken können!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mühsames Einparken - Ungünstiger Stellplatz fürs Auto kann den Wert einer Eigentumswohnung mindern

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Auf den Stellplatz einer hochwertigen Wohnung muss man ohne weiteres einparken können!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellplatz einer hochwertigen Wohnung muss ohne erhöhten Aufwand nutzbar sein! (IBR 2015, 76)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 23.08.1993 - 2 U 100/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 3 U 110/13
    Dass ein Teil der erstinstanzlichen Beweisaufnahme durch die Dezernatsvorgängerin und nicht durch diejenige Richterin erfolgte, die das Urteil erlassen hat, ist mit dem Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 309 ZPO) genauso zu vereinbaren wie der Umstand, dass auch der Senat allein aufgrund der protokollierten Beweisergebnisse entscheidet und nicht aufgrund eines persönlichen Eindrucks (OLG Hamm MDR 1993, 1235).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.01.2014 - 3 U 110/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37296
OLG Frankfurt, 08.01.2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,37296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,37296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,37296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 433
    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Tiefgaragenplatzes als Mangel (auch) der dazugehörigen Wohnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Eingeschränkte Nutzbarkeit eines Pkw-Stellplatzes als Mangel einer Eigentumswohnung

  • ibr-online

    Auf den Stellplatz einer hochwertigen Wohnung muss man ohne weiteres einparken können!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lutzabel.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46413
OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2013,46413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2013 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2013,46413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2013 - 3 U 110/13 (https://dejure.org/2013,46413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsprivilegierung eines "Wie-Beschäftigten" bei Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Haftungsprivilegs nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII bei Verletzung eines Prüfingenieurs i.R.d. Abnahme eines Fahrzeugs in der Hauptuntersuchung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 SGB 7, § 105 Abs 1 S 1 SGB 7
    Haftungsprivilegierung eines Wie-Beschäftigten bei Arbeitsunfall: Verletzung eines TÜV-Mitarbeiters durch den zur Mithilfe aufgeforderten nicht betriebsangehörigen Fahrer eines vorzuführenden Pkws

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1
    Haftung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung vorführenden Fahrers für Verletzungen des Prüfingenieurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 9 U 67/03

    Arbeitsunfall: Reichweite der Haftungsprivilegierung bei Kfz-Unfall in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13
    Erst wenn die Tätigkeit nicht mehr als Wahrnehmung einer Aufgabe seines Unternehmens bewertet werden kann, kann sie dem fremden Unternehmen zugerechnet werden (BGH MDR 2013, 841, juris-Rn. 13; MDR 2004, 878, juris-Rn. 10 f., OLG Stuttgart VersR 2004, 68, juris-Rn 29).

    Das gilt dann auch für den damit zusammenhängenden Ausschluss des Schadensausgleichs gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart VersR 2004, 68, juris-Rn 21 und 23).

  • OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13
    Insofern unterscheidet sich der Fall vom Fall, den das Oberlandesgericht München am 19.03.2009 - 24 U 346/08 - entschieden hat (ZfSch 2009, 381).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13
    Erst wenn die Tätigkeit nicht mehr als Wahrnehmung einer Aufgabe seines Unternehmens bewertet werden kann, kann sie dem fremden Unternehmen zugerechnet werden (BGH MDR 2013, 841, juris-Rn. 13; MDR 2004, 878, juris-Rn. 10 f., OLG Stuttgart VersR 2004, 68, juris-Rn 29).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2013 - 3 U 110/13
    Erst wenn die Tätigkeit nicht mehr als Wahrnehmung einer Aufgabe seines Unternehmens bewertet werden kann, kann sie dem fremden Unternehmen zugerechnet werden (BGH MDR 2013, 841, juris-Rn. 13; MDR 2004, 878, juris-Rn. 10 f., OLG Stuttgart VersR 2004, 68, juris-Rn 29).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    In die gleiche Richtung geht auch der vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedene Sachverhalt (Urteil vom 13.11.2013 - 3 U 110/13), in dem die dortige Zeugin auf Anweisung eines TÜV-Mitarbeiters bei einer Kfz-Untersuchung Hilfstätigkeiten vorgenommen hatte.
  • LG Münster, 29.03.2018 - 16 O 213/17

    Haftungsausschluss des Anspruchs auf Schadensersatz und Zahlung von

    Entscheidend für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit und das Eingreifen des Haftungsausschlusses i. S. d. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII ist die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb, in dem sich der Unfall ereignet hat, übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse erbracht wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. November 2013 - 3 U 110/13 -, Rdnr. 7, juris).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2014 - L 3 U 110/13   

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https://dejure.org/2014,104861
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2014 - L 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,104861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.03.2014 - L 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,104861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. März 2014 - L 3 U 110/13 (https://dejure.org/2014,104861)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 3 U 61/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2014 - L 3 U 110/13
    Nachdem beim Kläger in beiden Handgelenken außerdem eine Arthrose diagnostiziert worden war (Bericht des Klinikums E. vom 26. März 2009), machte er diese Gesundheitsstörung bei der Beklagten als weitere BK Nr. 2103 (Erkrankungen durch Erschütterungen bei der Arbeit mit Druckluftwerkzeugen) geltend (Schreiben vom 22. November 2009 in der Verwaltungsakte des Parallelverfahrens L 3 U 61/12).
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