Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2696
OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TierschutzG § 1 S. 2; ; TierschutzG § 1; ; BGB § 823; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 817 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 812; BGB § 823
    Grenzen der Haftung des Tierarztes bei einer aus kosmetischen Gründen erfolglos vorgenommenen Stiftzahn- und Implantatversorgung eines Pudelzuchtrüden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierarzthaftung - Stiftzahn- oder Implantatversorgung bei Hunden - tierärztlicher Standart - Tierschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1172
  • VersR 2003, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen

    Im Rahmen des Behandlungsvertrages schuldet der Tierarzt insbesondere die Einhaltung des tiermedizinischen Standards und hat dabei auch die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 1904; 1982, 1327; NJW-RR 1986, 899; OLG Celle, NJW-RR 1989, 539; OLG Stuttgart VersR 1996, 1029; Senat, OLG-Report 2000, 173; NJW-RR 2001, 1172).
  • LG Paderborn, 07.07.2011 - 4 O 87/10

    Schadensersatzansprüche eines Hundezüchters infolge von ihm angeregter rein

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Tierarzt bei der Behandlung auch die rechtlichen und sittlichen Gebote des Tierschutzes zu berücksichtigen hat (OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2001, Az. 3 U 117/00).

    Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 1 BGB stehen dem Kläger aus den vorgenannten Gründen ebenso wenig zu (s.a. OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2011, Az. 3 U 117/00).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5086
OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2003,5086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2003 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2003,5086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2003,5086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Markenrechtsverletzung ; Parallelimport von Arzneimitteln aus der Europäischen Union ohne Vorabinformation; Vertrieb unter Weiterverwendung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung; Umkonfektionierung durch Überkleben ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 14 § 19
    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch Parallelimportmarken rechtlich geschützter Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00

    Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, P-D-GmbH)./. k GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallel Importe zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) sowie im Urteil vom 13. März 2003 (3 U 228/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Der Bundesgerichtshof hat, wie ausgeführt, die Revision gegen jene Senatsentscheidung (OLG Hamburg 3 U 40/00) nicht angenommen.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band m.w. Nw.).

    Deswegen ist die Auskunft zeitlich ab dem Zeitpunkt zu beschränken, für den eine Verletzungshandlung als geschehen erstmals schlüssig vorgetragen ist (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Bestimmung des Auskunftsumfanges insoweit maßgeblich, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb genaue Informationen über Kosten nur im Ausnahmefall eines ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruhenden Verletzergewinns benötigt würden (BGH GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica, GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, 38. Kap., Rz. 14 m. w. Nw.).

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 13. März 2003 - 3 U 228/00; zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, stellt die Rechtsprechung zum rechtmäßigen Alternativverhalten des Arztes, der mit dem Einwand gehört wird, der Patient hätte auch bei ausreichender Information in den Eingriff eingewilligt, keine Parallele dar, weil eine Einwilligung der Klägerin gerade nicht in Betracht kommt.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) sowie im Urteil vom 13. März 2003 (3 U 228/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Der Senat allerdings in der bereits zitierten Entscheidung (Urteil vom 13. März 2003, 3 U 228/00) hinsichtlich dieser Punkte den dort geltend gemachten Auskunftsanspruch als begründet angesehen.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).

    Hierdurch soll der Hersteller in die Lage versetzt werden nachzuprüfen, ob die vom EuGH im Übrigen aufgestellten Voraussetzungen einer Erschöpfung vorliegen oder nicht (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

    In beiden Fällen ist das Vertreiben solcher Packungen (wie das Feilhalten) ohne Vorabinformation unbefugt (BGH WRP 2001, 549, 551 - ZOCOR).

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Bestimmung des Auskunftsumfanges insoweit maßgeblich, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb genaue Informationen über Kosten nur im Ausnahmefall eines ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruhenden Verletzergewinns benötigt würden (BGH GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica, GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, 38. Kap., Rz. 14 m. w. Nw.).

    Bei Kennzeichenverletzungen gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Rechnungslegung (BGH GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica, GRUR 1991, 153 - Pizza & Pasta; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, vor §§ 14-19 MarkenG Rz. 85 m.w. Nw.; Großkomm./Teplitzky § 16 UWG Rz. 515).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Anders als beim Unterlassungsantrag kann der Auskunftsantrag nur verallgemeinert werden, soweit Wiederholungsgefahr gemäß der konkreten Verletzungsform anzunehmen ist, aber nicht, soweit der entsprechende Unterlassungsantrag nur aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein kann (BGH GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler, GRUR 2001, 849 - Remailing-Angebot).

    Weitere Verstöße, die dem verwirklichten Verletzungsfall bloß ähnlich sind, können nicht über den Auskunftsanspruch auf Grund der ersten Verletzungshandlung ausgeforscht werden (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola, GRUR 2000, 907-Filialleiterfehler).

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Anders als beim Unterlassungsantrag kann der Auskunftsantrag nur verallgemeinert werden, soweit Wiederholungsgefahr gemäß der konkreten Verletzungsform anzunehmen ist, aber nicht, soweit der entsprechende Unterlassungsantrag nur aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein kann (BGH GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler, GRUR 2001, 849 - Remailing-Angebot).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Die Haftung nach § 13 Abs. 4 UWG und die sog. Störerhaftung betreffen allerdings nicht den Anspruch auf Schadensersatz und demgemäß auch nicht auf Auskunftserteilung, sondern nur Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung (BGH GRUR 1998, 167 - Restaurantführer, WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    So haftet der gesetzliche Vertreter als Organ der GmbH für die in seinem Unternehmen begangenen Kennzeichenverletzungen persönlich, wenn er an der Verletzungshandlung teilgenommen hat (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, vor §§ 14-19 MarkenG, Rz. 10; BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen m.w. Nw.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
    Weitere Verstöße, die dem verwirklichten Verletzungsfall bloß ähnlich sind, können nicht über den Auskunftsanspruch auf Grund der ersten Verletzungshandlung ausgeforscht werden (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola, GRUR 2000, 907-Filialleiterfehler).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 121/99
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

    (ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    (c) Der Senat hat hierzu früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003 3 U 117/00).

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).

  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03

    Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport

    (aa) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz ein solcher Anspruch nicht gegeben ist.

  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03

    Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche

    (ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz ein solcher Anspruch nicht gegeben ist.

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen

    (c) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Die Kammer vermag dabei der bisherigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Verletzergewinn bei Parallelimporten von markenrechtlich geschützten Arzneimitteln beruhe keineswegs nur auf der Rechtsverletzung (HansOLG NJOZ 2004, 858 ff. (865)), die auch in neueren Entscheidungen nicht explizit aufgegeben worden ist (Urt. v. 19.8.2004 - 3 U 94/03 - Auskunft über Verletzergewinn wegen jedenfalls teilweiser Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn), nicht uneingeschränkt zu folgen.

    Gleiches gilt für den Umstand, dass kein vernünftiger Parallelimporteur dem Markeninhaber Lizenzgebühren zahlt, weil er - nach Herstellung der Erschöpfungsvoraussetzungen - die Arzneimittel ohnehin rechtmäßig vertreiben kann (vgl. Schickert, a.a.O., m.w.N.; zuletzt HansOLG NJOZ 2004, 858 ff.).

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    (e) Der Senat hat allerdings in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,97013
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 117/00 (https://dejure.org/2005,97013)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2005 - L 9/3 U 117/00 (https://dejure.org/2005,97013)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2005 - L 9/3 U 117/00 (https://dejure.org/2005,97013)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 117/00
    Der Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen (langjähriges schweres Heben und Tragen bzw. langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung) kommt nämlich insoweit keine indizielle Beweiskraft zu (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39-41, zuletzt auch BSG, Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 34/03 R -).

    Hierzu bedarf es vielmehr des Vorliegens von Gesichtspunkten, die in Abgrenzung zu anderen möglichen Schadensursachen, wie insbesondere zu schicksalhaft degenerativen Prozessen, für eine Verursachung gerade durch die langjährige rückenbelastende Tätigkeit sprechen und in diesem Sinne als "Positiv-Kriterien" bei der gebotenen Gesamtwürdigung die etwa vorliegenden "Negativ-Kriterien" überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 und vom 07. September 2004, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 117/00
    Der Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen (langjähriges schweres Heben und Tragen bzw. langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung) kommt nämlich insoweit keine indizielle Beweiskraft zu (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39-41, zuletzt auch BSG, Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 34/03 R -).
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