Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 12.10.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00   

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OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2001,2078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2001 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2001,2078)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2001,2078)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern; Beweislast im Arzthaftungsrecht ; Behandlungsfehler bei einer Brustkrebsoperation; Aufbewahrungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § ... 823; ; BGB § 831; ; EGInsO Art. 103 S. 1; ; KO § 4 Abs. 2; ; KO § 6 Abs. 2; ; KO § 47; ; VVG § 157; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 108; ; ZPO § 138; ; ZPO § 147; ; ZPO § 288; ; ZPO § 308; ; ZPO § 403; ; ZPO § 427; ; ZPO § 444; ; ZPO § 446; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rewis.io
  • streit-fem.de PDF

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler (Brustamputation)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 807
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594).

    Nur ausnahmsweise kann auch bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers eine Beweislastumkehr ausgeschlossen sein, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457).

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).

    Verletzt der Arzt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern, kann dieser Verstoß beweiserleichternde Bedeutung haben (BGH NJW 1996, 779; 1589).

  • OLG Hamm, 24.01.2001 - 3 U 107/00

    Schmerzensgeld nach Zahnextraktionen - jugendlicher Patient - Erhaltungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Dabei weist der Senat darauf hin, daß die Gerichte nicht gemäß § 308 ZPO an die Begehrensvorstellungen der klagenden Partei gebunden sind, sondern diese bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag auch deutlich überschreiten dürfen (BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; von Gerlach, VersR 2000, 525, Senat Urteil vom 24.01, 2001, NJW 2001, 3417).
  • OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99

    Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Dabei weist der Senat darauf hin, daß die Gerichte nicht gemäß § 308 ZPO an die Begehrensvorstellungen der klagenden Partei gebunden sind, sondern diese bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag auch deutlich überschreiten dürfen (BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; von Gerlach, VersR 2000, 525, Senat Urteil vom 24.01, 2001, NJW 2001, 3417).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362).
  • OLG Hamm, 23.02.2000 - 3 U 133/99

    Produkthaftung eines Medizinunternehmens für einen fehlerhaften Katheter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Es entspricht der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, daß derjenige, der den Verlust eines erheblichen Beweismittels zu verantworten hat, sich die etwaige Vereitelung der Beweisführung vorhalten lassen muß (BGH ZIP 1985, 312, 314 m.w.N., Senat Urteil vom 23.02.2000 - 3 U 133/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.07.2001, VIZR 183/00, NJW-RR 2001, 1539).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Es entspricht der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, daß derjenige, der den Verlust eines erheblichen Beweismittels zu verantworten hat, sich die etwaige Vereitelung der Beweisführung vorhalten lassen muß (BGH ZIP 1985, 312, 314 m.w.N., Senat Urteil vom 23.02.2000 - 3 U 133/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.07.2001, VIZR 183/00, NJW-RR 2001, 1539).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 3 U 100/99

    Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
    Zur Beantwortung einer medizinischen Beweisfrage ist auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen (zuletzt Senat, Urteil vom 26.01.2000 - 3 U 100/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.10.2000 - VI ZR 129/00 - VersR 2001, 249).
  • OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie

    So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR.
  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 74/03

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

    Die beweisrechtlichen Folgen sowohl des gänzlichen Fehlens als auch der Unvollständigkeit einer medizinisch gebotenen ärztlichen Dokumentation sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Senatsurteile BGHZ 129, 6, 10; vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - VersR 1989, 80; vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 - VersR 1993, 836; vom 27. September 1994 - VI ZR 284/93 - VersR 1995, 195; vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330; vom 13. Februar 1996 - VI ZR 402/94 - VersR 1996, 633 und vom 6. Juli 1999 - VI ZR 290/98 - VersR 1999, 1282; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 1993 - 7 U 95/89 - mit NA-Beschluß des BGH vom 18. Oktober 1994 - VI ZR 350/93 - AHRS 6445/101; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2001 mit NA-Beschluß des BGH vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 41/02 - NJW-RR 2003, 807).
  • LG Coburg, 14.04.2009 - 14 O 402/05

    Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter

    Die Kammer orientiert sich insofern auch an der Entscheidung des OLG Hamm vom 12.12.2001, Gz. 3 U 119/00.
  • AG Köln, 09.01.2014 - 130 C 65/13

    Freistellungsanspruch von der Forderung eines Rechtsanwalts aus dem

    Im Hinblick auf vergleichbare Fälle, in denen den Geschädigten ähnlich hohe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen wurden (vgl. LG Coburg, BeckRS 2010, 26 934, 130.000,00 EUR nach Brustamputation aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers und OLG Hamm NJW-RR 2003, 807, 128.000,00 EUR nach Brustamputation aufgrund ärztlicher Fehldiagnose) überschreitet der Ansatz von 150.000,00 EUR nicht den Beurteilungsspielraum des Anwalts.
  • OLG Hamm, 24.09.2003 - 3 U 80/02

    Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund

    Zum anderen ist zur Beantwortung einer medizinsichen Beweisfrage auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen (Senat, Urteil vom 26.01.2000 - 3 U 100/99 - Nichtannahme-Beschluß des BGH 24.10.2000 - VI ZR 129/00 - Versicherungrecht 2001, 249; Senat Urteil vom 12.12.2001 - 3 U 119/00).
  • LG Kiel, 29.01.2010 - 8 O 42/07

    Haftung des Arztes wegen fehlerhaftem Wechsel einer Hüftprothese

    Selbst bei dem Verlust von aus therapeutischen Gründen aufzubewahrenden Befunden wird im Übrigen nach der Rechtsprechung eine Umkehr der Beweislast bezüglich des Vorliegens eines Behandlungsfehlers nur dann angenommen, wenn zugleich eine Wahrscheinlichkeit für einen Fehler spricht (BGHZ 132, 47 ff.; BGH, NJW 1996, S. 21; OLG Hamm, NJW-RR 2003, S. 807 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7896
OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 392/99
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 51
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • afp 2001, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Da es sich hierbei bereits um Ausnahmevorschriften handelt, ist für eine analoge Anwendung grundsätzlich kein Raum (Schricker-Melichar UrhG , 2. Aufl. 1999, Vor §§ 45 ff, Rdn. 15,- Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., Vor §§ 45 ff, Rdn. 3, differenzierend BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst -, der im Rahmen von § 53 UrhG eine Lückenschließung durch rechtsanaloge Anwendung vornimmt, um den Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung zu gewährleisten).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

    Durch die elektronische Eingabe und Speicherung der Presseartikel ergeben sich für den Nutzer Verwendungsmöglichkeiten in einem grundlegend anderen Ausmaß, denen entsprechende Gefahren der Rechtsbeeinträchtigung auf Seiten des Urhebers gegenüberstehen, Die Digitalisierung ermöglicht einen nahezu unbeschränkten problemlosen Zugriff auf die erfassten Texte, insbesondere deren selektive Übernahme in andere Zusammenhänge und Speicherung für künftige Verwendungen durch eine Vielzahl von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz (BGH CR 1999; 213,216 - Elektronische Pressearchive - vgl. hierzu auch BGH NJW 1999, 1953, 1956 - Kopienversanddienst).

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    In einem Parallelverfahren hatte das OLG Köln der auf einen gleichgerichteten Verfügungsantrag der S AG, der S. Zeitung GmbH sowie der Verlagsgruppe F GmbH der Beklagten mit Urteil vom 30.12.1999 (6 U 151/99, Anlage K15) den Abschluss der streitigen Vergütungsverträge bezogen auf die im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Presseorgane untersagt.

    Der landgerichtliche Rechtsstandpunkt wird unterstützt durch die ebenfalls ausführlich und zur Oberzeugung des Senats zutreffend begründete Entscheidung des OLG Köln in einem Parallelverfahren (AfP 2000, 94), in dem drei andere Verlage mit einem entsprechenden Verbotsantrag gegen die Beklagte vorgegangen waren.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen zur Begründung auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg sowie auf die von der Klägerin als Anlage K15 eingereichte, beiden Parteien bekannten Entscheidung des OLG Köln vom 30.12.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 151/99 Bezug.

  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Bereits in dem vorangegangen Verfügungsverfahren hatte der Senat mit Urteil vom 06. April 2000 (3 U 211/99 eine landgerichtliche Entscheidung vom 07. September 1999 (308 O 258/98) bestätigt, mit dem der Beklagten das auch in diesem Rechtsstreit von der Klägerin verfolgte Verbot auferlegt worden war.

    An diesen Ausführungen des Urteils vom 06. April 2000 in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 3 U 211/99 hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage fest.

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH GRUR 99, 152, 154 - Spielbankaffäre) geltend macht, dass selbst die Verfügung über ein fremdes Urheberrecht als Nichtberechtigter nicht als rechtsverletzende Werknutzung angesehen wird, ist dieser Standpunkt zwar zutreffend, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aber nicht ergiebig.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings jüngst zum Verständnis der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts im Zusammenhang mit einer für § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG geforderten erweiterten Auslegung ausgeführt, dass einer ergebnisorientiert in die Zukunft gerichteten Sichtweise der Art, "zur Lösung der Probleme der Informationsgesellschaft müsse schon jetzt sichergestellt werden, dass - auch elektronisch gespeicherte - Informationen den interessierten Benutzern zugänglich gemacht werden können, ohne auf die Zustimmung des Urhebers zurückgreifen zu müssen" aus Sicht des an Gesetz und Recht gebundenen Richters nicht beigetreten werden könne (BGH GRUR 1997, 464, 466 - CB-Infobank II).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der mit einer Ausnahmebestimmung verfolgte Zweck kann daher "nur aus der tatsächlichen und rechtlichen Lage, die der Gesetzgeber bei Erlass dieser Bestimmung vorfand", entnommen werden (BGHZ 17 266 - Grundia-Revorter).
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Dies bedeutet, dass auch neue technische Möglichkeiten und Entwicklungen nicht zu einer Ausweitung der Ausnahmebestimmungen führen können (Schricker-Melichar, a. a. O. unter Hinweis auf RGZ 153, 1; Loewenheim GRUR 1996, 636,64 1).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß im Unterlassungsgebot beispielhaft auf den Vertrag mit der Goldman oHG Bezug genommen wird (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 = AfP 2001, 224).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Denn das begehrte und ausgesprochene Verbot richtet sich gegen das Gesamtsystem "elektronischer Pressespiegel", wie es hier nach dem Zuschnitt des Gewerbebetriebes der Beklagten zu 1. pauschal für die Übermittlung von Artikeln aus dem "H" per E-Mail gegeben war (vgl. schon OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 51, 52; vom BGH insoweit rechtlich gebilligt, a.a.O., Elektronischer Pressespiegel).
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01

    Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines

    Ausreichend ist, dass aufgrund der Konzeption des elektronischen Pressespiegels feststeht, dass auch die Rechte der Klägerin hierdurch verletzt werden können (OLG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 -, AfP 2001, 224, 225).
  • LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01

    Auslesen von Datenbanken

    Für die Artikel von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern gilt im Ergebnis gleiches, da die Klägerin unter Vorlage einer Vielzahl von Anstellungsverträgen sowie unterzeichneten Willenserklärungen ihrer freien Mitarbeiter dargelegt hat, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der hier in Rede stehenden "digitalen Nutzung (Einlesen, Heraufladen und Versand in Dateiform als Anhang in einer E Mail) eingeräumt worden sind (vgl. auch schon OLG Köln GRUR 2000, 417, 420 f - Elektronischer Pressespiegel; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 ff - Goldman Kommunikationssystem).
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