Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 24.02.2011 | OLG Brandenburg, 13.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9570
OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2009,9570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2009,9570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2009,9570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Haftung des Luftfrachtführers bei Zerstörung von Transportgut durch einen Großbrand im Zolllager auf dem Flughafen Istanbul

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Luftfrachtführers für Schäden durch einen Brand im Zolllager eines ausländischen Flughafens

  • unalex.eu

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Der bloße Antrag für das vereinfachte Zollanmeldeverfahren von Waren reicht als Beweis für die Einlagerung der Waren im Zolllager aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 12.07.1977 - 5 U 188/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Aber selbst dann, wenn man grundsätzlich eine alleinige Anspruchsberechtigung des Empfängers nach Ablieferung der Waren bejahen wollte, bliebe der Absender zumindest dann, wenn der Empfänger deutlich gemacht hat, dass er Ansprüche gegen den Frachtführer nicht geltend machen will, weiterhin anspruchsberechtigt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 502 unter Verweis auf eine Entscheidung des BGH zum CMR in NJW 1974, 1614).

    Zum anderen folgt aus Art. 14 WA 1955, dass der Absender ggf. zur Schadensliquidation des Drittinteresses befugt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 502, 503; Koller, aaO, Art. 14 WA 1955, Rn.1).

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Der Beweis der Einlagerung der Waren im Zolllager des "handling agent" der Streithelferin ist daher nach § 286 ZPO erbracht, da hierfür nicht die absolute Gewissheit erforderlich ist, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935) bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Der Beweis der Einlagerung der Waren im Zolllager des "handling agent" der Streithelferin ist daher nach § 286 ZPO erbracht, da hierfür nicht die absolute Gewissheit erforderlich ist, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935) bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 10.04.1974 - I ZR 84/73

    Befugnis Ansprüche wegen Beschädigung des Guts gegen den Frachtführer geltend zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Aber selbst dann, wenn man grundsätzlich eine alleinige Anspruchsberechtigung des Empfängers nach Ablieferung der Waren bejahen wollte, bliebe der Absender zumindest dann, wenn der Empfänger deutlich gemacht hat, dass er Ansprüche gegen den Frachtführer nicht geltend machen will, weiterhin anspruchsberechtigt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 502 unter Verweis auf eine Entscheidung des BGH zum CMR in NJW 1974, 1614).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04

    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Die Überschriften legen daher die Vermutung nahe, dass die Listen erst nach der tatsächlichen Aufnahme der Güter erstellt worden sind und insoweit eine ordnungsgemäße Schnittstellenkontrolle, hier also insbesondere eine Eingangskontrolle im Lager (vgl. zum Begriff der Schnittstellenkontrolle Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.02.2006, Az. 15 U 5/04, zitiert nach juris, dort Rn. 57), vorliegt .
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09
    Aus einer solchen Bestimmung folgt - auch wenn nach dem Wortlaut von einer Vollmacht und nicht von einer Ermächtigung die Rede ist - , dass der führende Versicherer nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft berechtigt ist, die den Mitversicherern zustehenden Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. BGH TranspR 2001, 479).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5377
OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2011,5377)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2011 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2011,5377)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2011,5377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzneimittelherstellung: Erfordernis zentraler EU-Zulassung der von einem Apotheker aus einem zugelassenen Originalpräparat durch Abfüllen hergestellte Fertigspritzen; anwendbarer nationaler Ausnahmetatbestand für Rezepturarznei

  • Justiz Hamburg

    Abfüllen von Fertigspritzen

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 4 Abs 1 AMG, § 21 Abs 2 Nr 1b Buchst c AMG
    Arzneimittelherstellung: Erfordernis zentraler EU-Zulassung der von einem Apotheker aus einem zugelassenen Originalpräparat durch Abfüllen hergestellte Fertigspritzen; anwendbarer nationaler Ausnahmetatbestand für Rezepturarznei

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Herstellung eines Arzneimittels i.S.d. VO 726/2004/EG; Zulassungspflicht für ein durch Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Verfahren hergestelltes Präparat

  • rechtsportal.de

    Begriff der Herstellung eines Arzneimittels i.S. der VO (EG) 726/2004; Zulassungspflicht für ein durch Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Verfahren hergestelltes Präparat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09

    Unlauterer Wettbewerb: Zulassungspflicht für die Auseinzelung von Fertigspritzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09
    Angesichts des eingreifenden autonomen gemeinschaftsrechtlichen Zulassungsregimes der VO (EG) 726/2004 vermögen nationale Ausnahmebestimmungen - etwa § 21 Abs. 2 AMG - das Handeln des Beklagten nicht zu legitimieren (a.A. OLG München, Urteil vom 6.5.2010, Az. 29 U 4316/09, PharmaR 2010, 476; Anlage K 36).

    Die Revision ist zuzulassen, weil der erkennende Senat von dem Urteil des OLG München vom 6.5.2010, Az. 29 U 4316/09 (PharmaR 2010, 476; Anlage K 36) abweicht und folglich die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-433/00

    Aventis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09
    Dieser hat in der Rs. C-433/00 (Urteil v. 19.9.2002, GRUR 2002, 1054 [Aventis Pharma./.Kohlpharma betreffend das Präparat "Insuman Comb"]) entschieden, dass der Schutzzweck der VO 2309/93 - der Vorgängerregelung der vorliegend in Rede stehenden VO 726/2004 -, welche die Vorbeugung vor einer Irreführung der Verbraucher sowie den Schutzes der öffentlichen Gesundheit bezwecke, dem Parallelimport eines zentral zugelassenen Arzneimittels entgegenstehe, wenn die zentrale Zulassung für eine Packung mit fünf Einheiten und eine Packung mit zehn Einheiten erteilt worden sei und eine neu etikettierte Bündelpackung zu je fünf Einheiten vertrieben werden soll (s. Urteil Tz. 25).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09
    Abgesehen davon, dass dieses Argument allenfalls im umgekehrten Falle - das inkriminierte Verhalten verstößt gegen nationales Recht, ist aber gemeinschaftsrechtskonform - funktionieren dürfte (vgl. Senat, PharmaR 2009, 40), kann vorliegend schon nicht von einer Gestattung des nationalen Gesetzgebers gesprochen werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10

    Ranibizumab

    Angesichts der obigen Überlegungen kommt es nicht auf die zwischen dem OLG München (Urteil v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09) und dem Hanseatischen OLG (Urteil v. 24.02.2011 - 3 U 12/09) kontrovers diskutierte Frage, ob die Auseinzelung von Lucentis arzneimittelrechtlich zulässig ist, nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14518
OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2010,14518)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2010,14518)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 U 12/09 (https://dejure.org/2010,14518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 309 Nr. 3
    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots in einem Gewerberaummietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitlicher Mietvertrag über Gewerberaum u Dienstwohnung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einheitlicher Mietvertrag auch bei zwei Verträgen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mischmietvertrag im Gewerberaummietrecht bei getrennten Mietverträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung für die Selbstständigkeit der Rechtsverhältnisse, wenn die jeweiligen Vertragspartner eigenständige Vereinbarungen in voneinander getrennten Urkunden niederlegen (vgl. BGHZ 101, 393, 396; ferner MünchKommBGB/Emmerich, 5. Aufl., § 311 Rdn. 42, m.w.N.).

    Entscheidend ist und bleibt letztlich stets der so genannte Verknüpfungswille, also die Frage, ob die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen; selbst wenn lediglich einer der Vertragspartner einen derartigen Willen zeigt und der andere ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BGHZ 101, 393, 396; ferner Jauernig/Vollkommer aaO; MünchKommBGB/Emmerich aaO).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 80/06

    Umlage der Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung auf die Mieter.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Denn Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Kostenart bereits im Mietvertrag erwähnt wird, woran es im Streitfall fehlt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.09.2006 - VIII ZR 80/06, NZM 2006, 896 = BGH-Rp 2006, 1511; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerbliche Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 513).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Wenn die Parteien anfänglich eine sittenwidrig überhöhte Miete vereinbart hätten, wäre ihr Vertrag gemäß § 138 BGB insgesamt nichtig, so dass keinerlei Mietzinsschuld bestünde und die gegenseitigen Leistungen nach dem Bereicherungsrecht abgegolten werden müssten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21.09.2005 - XII ZR 256/03, NZM 2005, 944 = BGH-Rp 2006, 75, juris-Rdn. 17; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl., Vor § 535 Rdn. 55 a.E.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 165).
  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75

    Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Allein die formelle Aufteilung eines einheitlichen Rechtsgeschäfts in mehrere Vertragsformulare besagt aber nichts (vgl. BGHZ 67, 389, 394; ferner Jauernig/Vollkommer, BGB, 10. Aufl., § 311 Rdn. 29).
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Da sie die Wohnung ersichtlich nicht selbst nutzen, sondern Angestellten überlassen wollten, finden im Verhältnis zwischen den Prozessparteien die besonderen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Mietverhältnisse über Wohnraum keine Anwendung (vgl. dazu BGHZ 94, 11, 14 ff.).
  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Zweitens verbietet es die bekannte Intransparenz der Lage auf den meisten Märkten für Miet- und Pachtimmobilien von einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten auszugehen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob das bestehende auffällige Missverhältnis für ihn auch subjektiv erkennbar war (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.07.2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553 = BGH-Rp 2004, 1613; Urt. v. 23.07.2008 - XII ZR 134/06, WM 2008, 1980 = NJW 2008, 3210, juris-Rdn. 23; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl., Vor § 535 Rdn. 56).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Handelt es sich um einen Vertrag, der seinem äußeren Erscheinungsbild oder seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und vom Vermieter gestellt worden ist, so spricht der erste Anschein für einen von diesem verwendeten Formularvertrag, der der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. dazu BGHZ 118, 229, 238; ferner Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 305 Rdn. 24, m. w.N.).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Mit Blick auf die objektiven Seite sei deshalb hier lediglich angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat seit langem angeschlossen hat, für die Anwendung von Ertragswertverfahren - anders als möglicherweise die Beklagten meinen - keinerlei Raum bleibt; selbst wenn sich geeignete Vergleichsobjekte nicht oder nicht in ausreichender Zahl feststellen lassen, vermag ein erfahrener, mit der konkreten Marktsituation vertrauter Sachverständiger zu beurteilen, welcher Mietzins für das jeweils in Rede stehende Objekt seiner Ansicht nach erzielt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001 - XII ZR 49/99, NZM 2001, 810 = BGH-Rp 2001, 770, juris-Rdn. 19; Wolf/Eckert/Ball aaO Rdn. 166).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Zweitens verbietet es die bekannte Intransparenz der Lage auf den meisten Märkten für Miet- und Pachtimmobilien von einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten auszugehen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob das bestehende auffällige Missverhältnis für ihn auch subjektiv erkennbar war (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.07.2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553 = BGH-Rp 2004, 1613; Urt. v. 23.07.2008 - XII ZR 134/06, WM 2008, 1980 = NJW 2008, 3210, juris-Rdn. 23; Emmerich in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl., Vor § 535 Rdn. 56).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 3 U 12/09
    Denn eine solche Vermutung kommt erstens allein privaten Endverbrauchern zugute (vgl. BGHZ 128, 255; ferner Jauernig, BGB, 10. Aufl., § 138 Rdn. 16; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdn. 165).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71

    Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht