Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; StGB § 263; StGB § 264a
Deliktische Haftung des Vorstands einer Kapitalanlagegesellschaft wegen eines Prospektfehlers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Deliktische Haftung des Vorstands einer Kapitalanlagegesellschaft wegen eines Prospektfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Deliktische Haftung des Vorstands wegen eines Prospektfehlers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Deliktische Haftung des Vorstands einer Kapitalanlagegesellschaft
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Denn es ist nicht ersichtlich, dass sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die in einer bestimmten Vielzahl von Fällen auftreten könnte (BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 68).Es ist auch nicht ersichtlich, dass andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des Revisionsgerichts erforderlich machen (vgl. BGH 01.10.2002 aaO).
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Zwar entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH vom 14. Juli 2003 - II ZR 202/02; vom 01.03.2004 - II ZR 88/02; vom 19.07.2004, - II - ZR 354/02 und vom 21.03.2005 - II ZR 149/03).Vielmehr bedarf es der positiven Feststellung, dass der Prospekt dem Vertriebskonzept entsprechend auch wirklich im Einzelfall die Grundlage des Beratungsgesprächs gebildet hat (BGH vom 07.12.2009 - II ZR 122/08 und vom 14.07.2003 - II ZR 202/02).
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 260/09
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einen Filmfonds: …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Dieser Vorsatz müsste sich als Wissen und Wollen auf die tatsächliche Unrichtigkeit der Angaben im Prospekt zur Kostenstruktur sowie auf den unterbliebenen Hinweis beziehen, dass das Anlagesystem auf Dauer aus konzeptionellen Gründen angesichts des zu erwartenden Stornoaufkommens nicht tragfähig sei (vgl. zu den Anforderungen insoweit BGH vom 24.11.2010 - III ZR 260/09).Diese wäre nur dann relevant, wenn es - wie in der Entscheidung des BGH vom 24.11.2010 (III ZR 260/09) - um die subjektive Vorstellung des Beklagten zu der Rechtsfrage einer Prospektpflichtigkeit der zugrunde liegenden Tatsachen ginge.
- BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Indem die Kläger behaupten, von den Anlegergeldern bei der G. AG sei planmäßig nur ein so geringer Teil investiert worden, dass ein Gewinn von vornherein unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich sei, haben sie deshalb einen relevanten Prospektfehler dargelegt (s. BGH vom 26.09.2005 - II ZR 314/03).c) Soweit die Kläger, wie unter b) aa) dargestellt, mit ihrer Behauptung einer im Prospekt wesentlich zu gering ausgewiesenen Emissionskostenquote, die zum zwangsläufigen Scheitern des Beteiligungsmodells habe führen müssen, das Vorliegen eines Prospektfehlers schlüssig dargetan haben, wäre für dessen Nachweis angesichts des Bestreitens des Beklagten die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, weil dem Senat insoweit die erforderliche Sachkunde fehlt (vgl. BGH vom 26.09.2005 - II ZR 314/03).
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Für die Annahme einer Verwendung des betreffenden Prospekts reicht es vielmehr aus, dass sein Inhalt dem Anleger als alleinige Arbeitsgrundlage bei dem Beratungsgespräch von Vermittlern, die auf der Basis dieses Prospekts geschult und auf ihn festgelegt sind, vorgestellt wird (BGH, Urteil vom 03.12.2007, II ZR 21/06, juris, Rn 18; Senatsurteil vom 15.02.2012 - 3 U 88/11). - BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Zwar entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH vom 14. Juli 2003 - II ZR 202/02; vom 01.03.2004 - II ZR 88/02; vom 19.07.2004, - II - ZR 354/02 und vom 21.03.2005 - II ZR 149/03). - BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81
Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Hierdurch ist nicht gegen die vom BGH in seinem Urteil vom 12.07.1982 - II ZR 175/81) aufgestellten Grundsätze verstoßen worden. - BGH, 07.12.2009 - II ZR 122/08
Haftung eines hinter einer Gesellschaft stehenden sog. Hintermannes als …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Vielmehr bedarf es der positiven Feststellung, dass der Prospekt dem Vertriebskonzept entsprechend auch wirklich im Einzelfall die Grundlage des Beratungsgesprächs gebildet hat (BGH vom 07.12.2009 - II ZR 122/08 und vom 14.07.2003 - II ZR 202/02). - BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08
Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Maßgeblich sind insoweit die späteren Vollstreckungsaussichten des Gläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und erteilter Restschuldbefreiung (vgl. BGH vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08). - OLG Celle, 15.05.1996 - 9 U 41/95
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.05.2012 - 3 U 120/08
Zum selben Ergebnis sind das M-Gutachten vom 14.02.1996 sowie das OLG Celle in seinem Urteil vom 15.05.1996 (9 U 41/95) gelangt. - BGH, 18.04.2005 - II ZR 197/04
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft; Aufhebungspflichten einer …
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
- OLG Celle, 12.05.2004 - 9 U 189/03
Erfüllung der Stammeinlagepflicht eines Gesellschafters; Aufrechnung des …
- BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 8/10
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einen Filmfonds: …
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
- OLG Celle, 30.01.2008 - 3 U 149/07
- OLG Braunschweig, 11.04.2014 - 6 SchH 1/13
Ansprüche auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei Geltendmachung …
Sie bestimmte vielmehr im April 2008 nur in den exemplarisch ausgewählten Verfahren LG Göttingen 2 O 583/07 (= OLG Braunschweig, Urteil vom 02.05.2012, 3 U 120/08, juris), LG Göttingen 2 O 655/07 (= OLG Braunschweig 3 U 121/08), LG Göttingen 2 O 407/07 (= OLG Braunschweig 3 U 123/08), LG Göttingen 2 O 616/07 (= OLG Braunschweig 3 U 124/08), LG Göttingen 2 O 798/07 (= OLG Braunschweig 3 U 125/08), LG Göttingen 2 O 427/07 (= OLG Braunschweig 3 U 126/08), LG Göttingen 2 O 1651/07 sowie LG Göttingen 2 O 1878/07 Termin zur mündlichen Verhandlung.Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig wies die Kläger des Ausgangsverfahrens LG Göttingen 2 O 583/07 (= OLG Braunschweig 3 U 120/08, Urteil vom 02.05.2012, juris) am 20. August 2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hin, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg biete.
Der 3. Senat habe im Verfahren 3 U 120/08 (Urteil vom 02.05.2012, juris) zutreffend entschieden, dass eine Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten zu unterbleiben habe.
Dabei bezog sich der Kammervorsitzende auf den vorangegangenen Hinweisbeschluss des 3. Senats (§ 522 Abs. 2 ZPO) in der Sache 3 U 120/08, den sich die Kammer zu eigen machte, und erteilte weitere eigene Hinweise zur Sach- und Rechtslage.
- LG Düsseldorf, 21.03.2016 - 9 O 376/13 Dies ergebe sich aus einem Urteil des OLG Braunschweig vom 02.05.2012, 3 U 120/08.
Denn auch soweit das OLG Braunschweig in seinem Urteil vom 02.05.2012 - 3 U 120/08 - Zweifel in Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale angemeldet haben mag, bedeutet das im Ergebnis nicht, dass die Ausführungen in den Stichentscheiden offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweichen.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen Straßenverhältnissen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281 Abs. 2; BGB § 282; BGB § 398 ff.; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 287
Schätzung des Haushaltsführungsschadens anhand des Tabellenwerks von Schulz-Borck/Hofmann unter Beachtung der Anzahl zum Haushalt gehörender Personen - rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen Straßenverhältnissen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.07.2008 - 3 O 277/07
- OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1046
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.01.1987 - VI ZR 114/86
Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Unabhängig von dieser öffentlich-rechtlich konstituierten Verkehrssicherungspflicht trafen die Beklagte als Ladeninhaberin ohnedies gesteigerte Verkehrssicherungspflichten, da sie durch ihr Warenangebot im verstärkten Maße einen Kundenstrom in ihre Räumlichkeiten und aus diesem heraus veranlasst hat (vgl. BGH NJW 1987, 2671 ). - BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Den Teil der unfallbedingten Behinderung in der Haushaltsführung, der der eigenen Versorgung der Verletzten dient, ermittelt der Senat im Rahmen der nach § 287 ZPO gebotenen Schätzung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1984 - VI ZR 117/83 = NJW 1985, 735 ) anhand der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, da eine derartige Aufteilung nicht nur aus Gründen der Praktikabilität nahe liegt, sondern dem nicht exakt zu erfassenden Aufwand für das einzelne Familienmitglied insgesamt am ehesten entsprechend wird, zumal besondere Umstände für eine andere Gewichtung im Streitfall nicht feststellbar sind. - BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
Schätzung des Haushaltsführungsschadens
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO orientiert sich der Senat in Ermangelung konkreter Gesichtspunkte an dem Tabellenwerk von Schulz-Bork/Hofmann (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 ). - OLG Hamm, 14.01.2005 - 9 U 116/03
Haltestelle, Linienbus, Glatteis, Glattstelle
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Steht damit eine schuldhafte Verletzung der Streupflicht fest, so begründet dies den Anscheinsbeweis dafür, dass die Pflichtwidrigkeit für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 526 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11
Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines …
Das Landgericht hat sich in nicht zu beanstandender Weise an dem Tabellenwerk von Schultz-Borck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Aufl., Tabelle 8, orientiert (vgl. BGH, NJW 2009, 2060 f., Tz. 5; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 787, 788; OLG München, NJOZ 2010, 1820, 1821). - LG Düsseldorf, 28.03.2012 - 13 O 304/08
Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen psychischer Erkrankung in Form einer …
Für die Dauer der Krankenhausaufenthalte der Klägerin erfolgt wegen weggefallener Hausarbeit für die eigene Versorgung ebenfalls ein Abzug nach Kopfteilen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2009, 3 U 120/08, zitiert nach Juris).