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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.01.2015 - 3 U 1209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3355
OLG Koblenz, 29.01.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Mieters von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Bar hinsichtlich der Farbgebung nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Roter Farbanstrich in zum Barbetrieb gemieteten Räumen keine Pflichtverletzung des Mieters, grell bunte Farben, Schönheitsreparaturen, Renovierung, Farbwahlklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Mieters von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Bar hinsichtlich der Farbgebung nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel beinhaltet keine Farbwahlpflicht nach Vertragsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Farbige Wände eines angemieteten Geschäftslokals ohne Farbwahlklausel zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rote Wände im Rotlichtmilieu - Vermieter fordert vom Mieter und Barbetreiber Renovierung wegen eines roten Anstrichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Farbige Wände eines angemieteten Geschäftslokals ohne Farbwahlklausel zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei teilweise rotem Anstrich der Wandbereiche

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schönheitsreparaturen in einer Bar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 913
  • MDR 2015, 330
  • NZM 2015, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2015 - 3 U 1209/14
    Eine solche würde einen Mieter nur dann nicht unangemessen benachteiligen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beansprucht wird und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11 - NJW 2012, 1280 f., [...] Rn. 9 m.w.N.).

    Im Übrigen würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11 - NJW 2012, 1280 f., [...] Rn. 9 m.w.N.) eine Farbwahlklausel einen Mieter nur dann nicht unangemessen benachteiligen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beansprucht wird und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.02.2015 - 3 U 1209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3353
OLG Koblenz, 26.02.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3353)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3353)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,3353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Mieters von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Bar hinsichtlich der Farbgebung nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Pflichten des Mieters von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Bar hinsichtlich der Farbgebung nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online

    Fehlende Farbwahlklausel: Wände können bei Rückgabe der Mietsache rot bleiben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei fehlender Farbwahlklausel können Wände bei Rückgabe der Mietsache rot bleiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Farbwahlklausel: Wände können bei Rückgabe der Mietsache rot bleiben! (IMR 2015, 157)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2015 - 3 U 1209/14
    Enthält der Mietvertrag eine Farbwahlklausel dahin, dass der Mieter die Räumlichkeiten mit einer bestimmten Farbe zu streichen hat, liegt nur dann keine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn die Klausel ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (in Anknüpfung an BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11, IBRRS 2012, 1092).

    Enthält der Mietvertrag eine Farbwahlklausel dahin, dass der Mieter die Räumlichkeiten mit einer bestimmten Farbe zu streichen hat, liegt nur dann keine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn die Klausel ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (in Anknüpfung an BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11, IBRRS 2012, 1092).

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Rechtsprechung
   OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27835
OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,27835)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,27835)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 3 U 1209/14 (https://dejure.org/2015,27835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis einer Pflichtverletzung des Anlageberaters

  • rewis.io

    Belehrungspflicht über Wideraufleben der Kommanditistenhaftung und Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Fremdfinanzierung eines Fonds

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis einer Pflichtverletzung des Anlageberaters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Nach der Entscheidung des BGH (Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08 = WM 2009, 2303, Tz. 25) hängen Inhalt und Umfang der Beratungspflicht nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und den von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, WM 2006, 851, Tz. 12).

    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenübersteht (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, Rz. 25).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Nach der Entscheidung des BGH (Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08 = WM 2009, 2303, Tz. 25) hängen Inhalt und Umfang der Beratungspflicht nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und den von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, WM 2006, 851, Tz. 12).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Nach der Entscheidung des BGH (Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08 = WM 2009, 2303, Tz. 25) hängen Inhalt und Umfang der Beratungspflicht nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und den von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, WM 2006, 851, Tz. 12).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Der jeweilige Prospekt weist auf den Umstand einer eingeschränkten Veräußerbarkeit der Beteiligung, wie gefordert (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 145/06, Rz. 11), hinreichend deutlich hin.
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Dafür reicht aus, dass die Hinweise in dem Prospekt in ihrer Zusammenschau dem Anleger vor Augen führen, dass während der Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts, die Kommanditistenhaftung wieder auflebt (BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - II ZR 16/09).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 53/14

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erforderliche

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Zudem entspreche der Güteantrag des Klägers nicht den Anforderungen des Bundesgerichtshofs laut den Entscheidungen vom 26.02.2015 (BGH III ZR 53/14) und vom 18.06.2015 (BGH III ZR 189/14) an hinreichende Individualisierung.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Zudem entspreche der Güteantrag des Klägers nicht den Anforderungen des Bundesgerichtshofs laut den Entscheidungen vom 26.02.2015 (BGH III ZR 53/14) und vom 18.06.2015 (BGH III ZR 189/14) an hinreichende Individualisierung.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Die Interessen des Anlegers werden vielmehr dadurch gewahrt, dass die Prognosen im Prospekt durch Tatsachen gestützt und ex ante betrachtet, vertretbar sein müssen (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Rz. 21).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2015 - 8 U 76/13

    Schutzbereich des Abschlussprüfer-Vertrages bei Manipulationen des

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Das klägerseits vorgelegte Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 18.02.2014 (5 U 102/13) bezeichnet sich ausdrücklich als Einzelfallentscheidung (s. Gründe S. 16), ebenso beruhte die Entscheidung des OLG Dresden vom 03.07.2014 (8 U 76/13) auf den "tatsächlichen Gegebenheiten im vorliegenden Einzelfall" (s. Gründe S. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/3 U 176/11

    Unfall bei unentgeltlichen provisorischen Reparaturarbeiten an Hausdach -

    Auszug aus OLG München, 29.07.2015 - 3 U 1209/14
    Es wäre nur dann nicht anlegergerecht gewesen, einen geschlossenen Immobilienfonds zu empfehlen, wenn es dem Anleger vorrangig und ausschließlich um die Altersversorgung, insbesondere um die Schließung einer Versorgungslücke, gegangen wäre (vgl. Urteil des OLG Bamberg, 3 U 176/11).
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

    Das Risiko, dass ein solches Unternehmen das Fremdkapital durch seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur zu Lasten des Unternehmensgewinns finanzieren kann, ist allgemein bekannt (vgl. zu einem geschlossenen Immobilienfonds das auf Seite 8 der Berufungserwiderung, Bl. 395 d. A., zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 -, juris, Rn. 2 f.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 29. Juli 2015 - 3 U 1209/14 -, juris, Rn. 39).
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