Rechtsprechung
OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses bei öffentlichen Ausschreibungen; Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt bei öffentlichen Ausschreibungen im Baugewerbe; Zuverlässigkeit des Bieters bei ...
- oeffentliche-auftraege.de
Schadenersatzanspruch eines Bieters: Grundsatz
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
Öffentlichen Ausschreibung im Baugewerbe: Verweigerung des Zuschlags wegen Nicheinhaltung des Mindeslohntarifs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuschlagsversagung bei verweigerter Tariftreueerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umfang der Tariftreuepflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tariflicher Mindestlohn unterschritten: Ausschluss! (IBR 2004, 92)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.02.2001 - 315 O 264/00
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Papierfundstellen
- ZfBR 2004, 307 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Hamburg, 22.02.2001 - 315 O 264/00
Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, 15 Zivilkammer, vom 22. Februar 2001 (315 O 264/00) wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2001 - 315 O 264/00 - zu ändern und der Klage nach den Schlussanträgen in der ersten Instanz stattzugeben.
- KG, 20.05.1998 - Kart 24/97
Darf öffentlicher Auftraggeber vom Bieter eine Tariftreueerklärung verlangen?
Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
24/97 - (ZIP 1998, 1600).24/97 - (ZIP 1998, 1600).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Zwar ist anerkannt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen dem Ausschreibenden einerseits und dem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet wird (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).Ein daraus abgeleiteter Anspruch ist im allgemeinen auf einen Ersatz des sogenannten negativen Interesses, d.h. auf den Ersatz der durch Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen beschränkt (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).
- BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Nach der Rechtsprechung des BGH setzt ein Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses voraus, dass der Bewerber bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten hätte oder hätte erhalten müssen (BGH NJW 1993, 520, 522;… Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 126 Rn. 26). - OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86
Verstoß gegen Tarifvertrag durch Gebäudereinigungsunternehmen; Untertarifliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Ein Unternehmer, der seinen Arbeitskräften bewusst und planmäßig weniger als den Lohn zahlt, den ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag vorsieht, verschafft sich zudem im Kampf gegen seine Wettbewerber einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung und verstößt damit gegen § 1 UWG (OLG Hamburg NJW 1987, 1651, 1652).
- VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!
Ein Bieter wäre (auch) dann nicht als gesetzestreu im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und als nicht geeignet im Sinne des § 19 Abs. 5 VOL/A anzusehen, wenn anzunehmen wäre, dass er seine Mitarbeiter nicht in einer Höhe entlohnen wird, die nach allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen zu zahlen sind (vgl. KG, Beschl. vom 26.09.2014, Verg 5/14, NZBau 2015, 185; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.12.2009, Verg 38/09: OLG Hamburg, Urt. vom 22.05.2003, 3 U 122/01, IBR 2004, 92). - VK Saarland, 04.08.2004 - 1 VK 04/04
Tariftreueerklärung: Bindung der Verwaltung an die Vorgaben des saarländischen …
Sofern das OLG Hamburg (am 22.05.2003 - 3 U 122/01) scheinbar dem entgegen einen Unternehmer für unzuverlässig hält, weil er für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarife nicht zahlte, so betrifft dies eine andere Frage.
Rechtsprechung
OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Schriftlicher Vertrag über die kleingärtnerische Nutzung eines Grundstücks; Entschädigung für die Rückgabe eines gepachteten Gartengrundstücks; Bindung an einen Vergleich über die Entschädigung; Unwirksamkeit wegen Irrtums über die Rechtsfolgen; Beachtlichkeit eines ...
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 543; ; BGB § 779; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 799; ; BGB § 799 Abs. 1; ; BGB §§ 284 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
BGB § 543; BGB § 779
Wirksamkeit eines Vergleichs bei einem beiderseitigen Rechtsirrtum - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 20.07.2001 - 10 O 371/00
- OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2000 - IX ZB 34/99
Wirksamkeit eines Vergleichs nach BEG
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
Deutlich wird die schwierige Abgrenzung zwischen Sach- und Rechtslage auch am folgenden Beispiel: Der Bundesgerichtshof hat wiederholt im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem BEG entschieden, dass einem im Streit um solche Ansprüche geschlossenen Vergleich, der nur zustande gekommen ist, weil beide Parteien die Rechtslage falsch beurteilt haben, die Geschäftsgrundlage fehle (BGH v. 20.01.2000, Az.: IX ZB 34/99 [recherchiert in JURIS]; MDR 1975, 486 [2 Entscheidungen], 487 [1 Entscheidung].b) Einem Vergleich, der auf einem übereinstimmenden Rechtsirrtum beider Parteien beruht, fehlt die Geschäftsgrundlage, wenn ohne den beiderseitigen Rechtsirrtum der Vergleich nicht geschlossen worden wäre (BGH v. 20.01.2000, Az.: IX ZB 34/99 [recherchiert in JURIS]; MDR 1975, 486 [2 Entscheidungen], 487 [1 Entscheidung]).
- OLG Hamm, 13.12.1996 - 7 U 34/96
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
Soweit ein Rechtsirrtum nach § 779 BGB beachtlich sein soll, setzt dies nach einem Teil der Rechtsprechung weiter voraus, dass dieser nicht lediglich eine reine Rechtsfrage betreffe, sondern auch Tatsachen umschließe, die von erheblichem Einfluss auf den Vergleichsschluss gewesen seien; der reine Rechtsirrtum dagegen sei unbeachtlich (BGH NJW 1952, 1131 [Gegenstand war die Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung]; NJW 1961, 1460; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1429). - BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem …
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
a) Die allgemeinen Grundsätze für das Fehlen der Geschäftsgrundlage sind auch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB, bei dem es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage handelt, nicht vorliegen (BGH NJW 2000, 2497;… Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 13;… Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn. 169 m.w.N.). - BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
Soweit ein Rechtsirrtum nach § 779 BGB beachtlich sein soll, setzt dies nach einem Teil der Rechtsprechung weiter voraus, dass dieser nicht lediglich eine reine Rechtsfrage betreffe, sondern auch Tatsachen umschließe, die von erheblichem Einfluss auf den Vergleichsschluss gewesen seien; der reine Rechtsirrtum dagegen sei unbeachtlich (BGH NJW 1952, 1131 [Gegenstand war die Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung]; NJW 1961, 1460; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1429). - BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85
Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
Demgegenüber meinen ein Teil der Rechtsprechung sowie die überwiegende Auffassung in der Literatur, dass zum Sachverhalt i. S. v. § 779 Abs. 1 BGB alle Verhältnisse tatsächlicher und rechtlicher Art gerechnet werden müssen, die die Parteien dem Vergleich als feststehend zugrunde gelegt haben, d. h. auch der reine Rechtsirrtum (OLG Frankfurt WM 1987, 189; LG Tübingen NJW-RR 1987, 472;… Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 779, Rn. 14;… MünchKomm/Pecher, BGB 3. Aufl., § 779 Rn. 64;… Staudinger/Marburger, BGB, 13. Bearbeitung, 1997, § 779 Rn. 71 m.w.N. zu beiden Auffassungen;… Erman/Terlau, BGB 10. Aufl., § 779 Rn. 24 [letzterer mit der Einschränkung, dass eine Rechtsfrage nicht unter den Sachverhalt gemäß § 779 BGB fällt, wenn die Parteien aus einem feststehenden Sachverhalt falsche Rechtsfolgen herleiten]).
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks
Als Vergleichsgrundlage in diesem Sinne ist grundsätzlich eine Vorstellung über Tatsachen erforderlich; reine Rechtsirrtümer jedenfalls können die Unwirksamkeit des Vergleichs nicht begründen (BGH, Urteile vom 7. Juni 1961 - BGH VIII ZR 69/60 -, NJW 1961, 1460; vom 25. Juni 1971 - BGH V ZR 54/69 -, NJW 1971, 1701 ; vom 18. Dezember 2007 - BGH XI ZR 76/06 -, NJW-RR 2008, 643 ; OLG Hamm, Urteil vom 13. Dezember 1996 - OLG 7 U 34/96 -, NJW-RR 1997, 1429; OLG Rostock, Urteil vom 21. Oktober 2002 - OLG 3 U 122/01 -, juris, RdNr. 55 ff.;… a.A. Habersack, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 779 RdNr. 65).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.01.2002 - 3 U 122/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)