Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5987
OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,5987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2009 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,5987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2009 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,5987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit einer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitenden Geschwindigkeit auf der Überholspur der Autobahn fahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrspurwechsler

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auffahrunfall Autobahn nach falschem Überholvorgang

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 1; ; StVO Abs. 2; ; StVO 5 Abs. 4; ; StVO 7 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit einer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitenden Geschwindigkeit auf der Überholspur der Autobahn fahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrspurwechsler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Überschreiten der Autobahnrichtgeschwindigkeit - Mithaftung, wenn es knallt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 604
  • MDR 2010, 78
  • NZV 2010, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    In der Rechtsprechung wird bei Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr angenommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974, Az. 5 U 184/73; OLG Hamm MDR 2000, 518; OLG Hamm RuS 2003, 342; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, 2008, Rn. 147 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    Im Fall des OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2008, Az. 10 U 72/07, wiederum war die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit durch das auffahrende Fahrzeug zwar möglich, jedoch nicht bewiesen (vgl. Juris-Ausgabe dieses Urteils, Rn. 66 und 67).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 748/01

    Haftung für einen Auffahrunfall auf der Überholspur der Autobahn nach direktem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    Im dem dem Urteil des OLG Koblenz vom 28.06.2004, Az. 12 U 748/01, zugrundeliegenden Fall wäre der Unfall für den von hinten mit hoher Geschwindigkeit herannahenden Fahrzeuglenker anders als im vorliegenden Fall auch bei der Einhaltung der Richtgeschwindigkeit unvermeidbar gewesen (vgl. Juris-Ausgabe dieses Urteils, dort, Rn. 32).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    Er muss sich vielmehr zunächst in den Verkehrsfluss auf der Normalspur einfügen, um sich selbst in die konkrete Verkehrssituation auf der Autobahn einzufühlen und sich zu vergewissern, dass er durch das beabsichtigte Überholen andere Fahrzeuge, die sich von hinten nähern, nicht gefährdet oder behindert (BGH NJW 1986, 1044).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    Auf die Unabwendbarkeit eines Unfalles kann sich ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, daher regelmäßig nicht berufen, es sei denn, er weist nach, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden war und es somit auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre (BGH NJW 1992, 1684).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1981 - 12 U 129/80

    Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    Dieses gilt insbesondere dann, wenn sich der Unfall bei Dunkelheit ereignet hat (vgl. OLG Düsseldorf, ZfS 1981, 161 und 168).
  • OLG Celle, 27.06.1974 - 5 U 184/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    In der Rechtsprechung wird bei Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr angenommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974, Az. 5 U 184/73; OLG Hamm MDR 2000, 518; OLG Hamm RuS 2003, 342; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, 2008, Rn. 147 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 6 U 190/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
    In der Rechtsprechung wird bei Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr angenommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974, Az. 5 U 184/73; OLG Hamm MDR 2000, 518; OLG Hamm RuS 2003, 342; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, 2008, Rn. 147 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    In der Rechtsprechung ist darüber hinaus zu beobachten, dass jedenfalls beim Ausscheren zum Überholen § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO gemeinsam mit § 7 Abs. 5 StVO (OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Stuttgart NZV 2010, 346 sowie die Nachweise bei Weiten aaO Fn. 87) oder letztere Vorschrift sogar allein angewendet wird, wenn der Überholvorgang auf einer Autobahn oder einer anderen Straße mit zwei oder mehr Spuren in eine Richtung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10 -, BGHZ 192, 84; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 22 U 150/13 -, juris; LG Rostock, Urteil vom 26. Februar 2016 - 9 O 286/14 (4) -, juris).
  • AG Haßfurt, 06.12.2012 - 2 C 385/12

    Haftungsverteilung nach Autobahnunfall: Anscheinsbeweis für eine

    Regelmäßig wird im Falle des Fehlens besonderer - über den verkehrsgefährdenden Fahrstreifenwechsel als solchen hinausgehender - Verschuldensbeiträge die einfache Betriebsgefahr des die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitenden Fahrzeugs nicht verdrängt werden: Denn auch das Verschulden des einen verkehrsgefährdenden Fahrstreifenwechsel durchführenden Spurwechslers führt nicht zu einem "Freibrief", mit einem erheblich über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo auf der Autobahn zu fahren und bei einem dann erfolgten Unfall jede Haftung von sich zu weisen, obwohl durch diese erhöhte Geschwindigkeit die Gefahrensituation und damit das Unfallrisiko ebenfalls gesteigert waren (Fortführung von OLG Nürnberg Urteil vom 09.09.2010, Aktenzeichen 13 O 712/10, Randzeichen 27 bis 30 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Aktenzeichen 3 U 122/09, Randzeichen 31 bis 35 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, Urteil vom 08.09.1999, Aktenzeichen 13 U 35/99, Randzeichen 11 - zitiert nach Juris).

    Dabei darf zum Überholen auf einer Autobahn insbesondere dann nicht angesetzt werden, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich bereits auf der Überholfahrbahn befindet, zu einer raschen und erheblichen Herabsetzung seiner Geschwindigkeit genötigt und hierdurch belästigt wird, geschweige denn durch das Ausschermanöver zu scharfem Bremsen oder anderen ungewöhnlichen Fahrvorgängen gezwungen wird (siehe dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 5 StVO Randnummer 42 f., § 18 StVO Randnummer 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Aktenzeichen 3 U 122/09, Randziffer 26 - zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 16.12.1996, Aktenzeichen 1 U 42/96, Randzeichen 12 - zitiert nach Juris).

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung

    Auch massives Verschulden eines Unfallgegners führt nicht zu einem "Freibrief", zur Nachtzeit mit einem erheblich über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo auf der Autobahn zu fahren und bei einem dann erfolgten Unfall jede Haftung von sich zu weisen (so zutreffend OLG Stuttgart MDR 2010, 78 bezogen auf einen Fall, in welchem den Unfallgegner sogar strafrechtlich relevantes erhebliches Verschulden traf).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Die alleinige Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zwar grundsätzlich zum Ausschluss eines unabwendbaren Ereignisses und damit zu einer Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr (OLG München Urt. v. 7.12.07, 10 U 4653/07, juris Rn. 7; OLG Stuttgart Urt. v. 11.11.09, 3 U 122/09, juris Rn. 33), dennoch kann bei einem groben Verschulden des Unfallverursachers die Betriebsgefahr im Rahmen der Abwägung ganz zurücktreten (OLG Hamm Urt. v. 6.2.18, 7 U 39/17 juris; OLG München 2.2.07, 10 U 4976/06, juris Rn. 27; OLG Jena Urt. v. 17.6.09, 5 U 797/08, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Das ist hinsichtlich des von dem Kläger gefahrenen Aston Martin der Fall, weil die Richtgeschwindigkeit in ganz erheblichem Maße, um unstreitig mindestens 70 km/h, überschritten wurde und aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen positiv feststeht, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre (vgl. zur Bedeutung der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei der Abwägung BGH, NZV 1999, 242, Juris Rn. 20; OLG Stuttgart, MDR 2010, 78; OLG Celle, ZfSch 1991, 150 sowie König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 55c m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17

    Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr

    Unter Berücksichtigung vergleichbarer Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2000, Az. 6 U 191/99: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, Az. 6 U 71/10: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Az. 3 U 122/09: 170 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm Urteil vom 8.9.1999, Az. 13 U 35/99: 150 km/h - 25 % Haftung; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.9.2010, Az. 13 U 712/10: 160 km/h und Dunkelheit - 25 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 6.2.2003, Az. 6 U 190/02: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017, Az.-1 U 44/17: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, Az. 12 U 313/13: 200 km/ h und Dunkelheit - 40 % Haftung) ist daher eine Mithaftung der Klägerin für die normale Betriebsgefahr, d.h. in Höhe von 20 %, anzunehmen.
  • LG München I, 31.10.2018 - 17 O 5549/17

    Haftungsquote bei deutlicher Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit

    Auch massives Verschulden eines Unfallgegners führt nicht zu einem Freibrief, bei widrigen Witterungsverhältnissen ("Vorsicht Glätte!") mit einem erheblich über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo auf der Autobahn zu fahren und bei einem dann erfolgten Unfall jede Haftung von sich zu weisen (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 604 im Falle eines bei Nachtzeit deutlich über der Richtgeschwindigkeit fahrenden Fahrzeuges).
  • LG Frankenthal, 12.03.2014 - 6 O 239/12

    Verkehrsrecht: Haftungsquoten bei Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch

    Nach alledem geht das Gericht aufgrund des festgestellten Fehlverhaltens des Klägers und der demgegenüber weniger ins Gewicht fallenden, jedoch nicht völlig zurücktretenden Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs (vgl. etwa BGHZ 117, 337; OLG Stuttgart NZV 2010, 346; OLG Hamm NZV 2000, 42, 43; OLG Nürnberg NJW 2011, 1154, 1155) von einer angemessenen Haftungsverteilung im Verhältnis 80:20 zu Lasten des Klägers aus (vgl. zur umfangreichen Kasuistik in ähnlich gelagerten Fällen neben den oben zitierten auch die zahlreichen Rechtsprechungsnachweise bei Hentschel/König/Dauer-König, StrVerkR 42. Aufl. § 3 StVO Rn. 55c und Grüneberg, Haftungsquoten 9. Aufl. Rn. 147).
  • LG Kleve, 17.02.2012 - 3 O 275/11

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf einer Autobahn bei Auffahrunfall auf

    Zwar nimmt die Rechtsprechung in Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr an (OLG Stuttgart, Urt. v. 11.11.2009 - 3 U 122/09 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2009 - I-3 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35934
OLG Hamm, 09.12.2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,35934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541 f.; BGH GesR 2007, 254 ff., wo feststand, dass das verwirklichte Risiko aus einem objektiv voll beherrschbaren Bereich herstammte; OLG Hamm GesR 2005, 164 f.).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541 f.; BGH GesR 2007, 254 ff., wo feststand, dass das verwirklichte Risiko aus einem objektiv voll beherrschbaren Bereich herstammte; OLG Hamm GesR 2005, 164 f.).
  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • LG Arnsberg, 07.02.2012 - 5 O 4/11

    Nachweis eines Verstoßes gegen Hygienestandards beim Anlegen einer Braunüle

    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (vgl. BGH NJW 2007, 1682; OLG Hamm v. 09.12.2009 - 3 U 122/09 -, zitiert in juris; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 109 Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.04.2010 - 3 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22903
OLG Brandenburg, 28.04.2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,22903)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,22903)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,22903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Insofern müssen sich die Beklagten den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Entfernung des klägerischen Pkws zum Jahreswechsel 2014/2015 zugelassen haben, ohne dass sie zuvor dem Klägerin die Möglichkeit gegeben hatten den Pkw noch selbst abzuholen, was aber in hohem Maße treuwidrig ist ( OLG Brandenburg , Urteil vom 28.04.2010, Az.: 3 U 122/09; LG Saarbrücken , Urteil vom 07.02.1991, Az.: 2 S 297/89, u.a. in: TranspR 1991, Seiten 157 f.; AG Göttingen , Beschluss vom 19.06.1995, Az.: 25 C 139/95, u.a. in: RRa 1996, Seiten 16 f. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.02.2010 - 3 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14790
OLG Hamburg, 11.02.2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,14790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,14790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,14790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Irreführende Werbung, wenn Nachteil eines Produkts als Vorteil dargestellt wird

  • openjur.de

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 5 UWG; § 3 HWG

  • Justiz Hamburg

    Eine Dosistiration ist nicht erforderlich

    § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 HeilMWerbG
    Heilmittelwerbung: Unterlassungsanspruch wegen irreführender Angaben hinsichtlich der Dosisanpassung eines Arzneimittels

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Werbung mit der Nichterforderlichkeit einer Dosistitration bei der Anwendung eines Arzneimittels

  • rechtsportal.de

    Irreführung durch Werbung mit der Nichterforderlichkeit einer Dosistitration bei der Anwendung eines Arzneimittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dosistitration eines Arzneimittels und die Patientenfreundlichkeit

  • vsw.info PDF, S. 6 (Leitsatz)

    § 3 HWG; §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 I UWG
    "Eine Dosistitration ist nicht erforderlich"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 123/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2010 - 3 U 122/09
    Unter dem 7. März erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 123/08, mit welcher der Beklagten bei Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel u.a. verboten wurde,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2010 - I-3 U 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35002
OLG Hamm, 20.01.2010 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,35002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2010 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,35002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2010,35002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht