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   OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02   

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https://dejure.org/2004,4495
OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 4 Abs. 2; BGB § 631 Abs. 1 § 242
    Berechnung der Mindestsätze nach HOAI durch den Subplaner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Honorargrundlagen - Planer dürfen anrechenbare Kosten künftig selbst schätzen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Subplaner verlangt Mindestsatz vom Hauptplaner: treuewidrig?

  • e-consult-ag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Probleme der Mindestsatzunterschreitung beim Generalplanvertrag (Ulrich Locher)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar des Subplaners: Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig? (IBR 2006, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
  • BauR 2006, 551
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Die zulässigen Ausnahmefälle dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. BGHZ 136, 1, 8) einerseits nicht dazu führen, dass der Zweck der Mindestsatzregelung gefährdet wird, einen "ruinösen Preiswettbewerb" unter Architekten und Ingenieuren zu verhindern; andererseits können alle die Umstände eine Unterschreitung der Mindestsätze rechtfertigen, die das Vertragsverhältnis in dem Sinne deutlich von den durchschnittlichen Vertragsverhältnissen unterscheiden, dass ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt ein Architekt oder Ingenieur treuwidrig, der nach Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen liegenden Honorars die Mindestsätze geltend macht, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn dieser sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 68/94

    Ist der Tragwerksplaner an seine Honorarschlußrechnung gebunden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Das gilt auch für den Tragwerksplaner (so OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 340, 341).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Das volle Honorar fällt grundsätzlich auch dann an, wenn nur die zentralen Teile der Grundleistungen nach § 64 Abs. 3 HOAI in vollem Umfang erbracht werden, andere in dieser Bestimmung aufgeführte Leistungen zur Errichtung eines mangelfreien Bauwerks aber nicht erforderlich waren (vgl. BGH NJW 1982, 1387 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 786, 788).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 176/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Architektenvertrages bei Änderung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Wenn die nachträgliche Rekonstruktion der nach § 10 Abs. 2 HOAI maßgeblichen Kostenansätze aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist, können diese Kostenansätze nach § 242 BGB auch durch ein Sachverständigengutachten ersetzt werden (BGH NJW-RR 1990, 601 ).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00

    Unterschreiten der nach HOAI vorgesehenen Mindesthöhe eines Pauschalhonorars für

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Der Senat folgt nicht der im Urteil des OLG Nürnberg vom 15.06.2001 (NJW-RR 2003, 1326 ) vertretenen Auffassung, dass ein Architekt oder Ingenieur, der mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar vereinbart habe und dieses an seinen Subunternehmer weitergebe, deshalb schutzwürdig sei, weil er nur dann eine Chance habe beauftragt zu werden, wenn er selbst sich auf ein solches Honorar einlasse.
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Ein Ausnahmefall in diesem Sinne kann beispielsweise bei engen Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art gegeben sein oder sich aus sonstigen besonderen Umständen ergeben, wie etwa der mehrfachen Verwendung einer Planung (vgl. BGH BauR 1997, 1062 ).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn der Gläubiger von einer Klage gegen den "richtigen" Schuldner dadurch abgehalten wird, dass der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, ihn auf eine Firmenänderung hinzuweisen (BGH NJW 2002, 3110, 3111).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Im vorliegenden Fall jedoch genügte die Beifügung einer bloßen Kostenschätzung, da der Auftraggeber dem Kläger die Grundlagen zur Erstellung einer Kostenfeststellung oder Kostenberechnung vorenthält (vgl. dazu BGH NJW 1995, 399, 401).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Zur Unterbrechung der Verjährung genügt auch die Erhebung einer Stufenklage (vgl. BGH NJW 1999, 1101 ).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2017 - 2 U 73/17

    Trotz Stundenhonorarvereinbarung: Freier Mitarbeiter kann nach HOAI abrechnen!

    Allein die pauschale Behauptung des Beklagten, auch er habe mit seinen Auftraggebern Honorare unterhalb der Mindestsätze der HOAI vereinbart, reicht hierfür nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004 - 3 U 1235/02).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Anm. Eich und OLG Köln NZBau 2003, 43; anders OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004, 3 U 1235/02, IBR 2006, 35 mit Anm. Bormann).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2008 - 24 U 14/08

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer zulässigen Unterschreitung der

    Als sachkundiger Auftraggeber ist er nicht schutzwürdig (KG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 4 U 113/04 - unter II. 2 b; OLG Braunschweig, BauR 2007, 903, 905; OLG Köln, NJW-RR 2007, 455, 456; OLG Frankfurt, BauR 2007, 1906, 1907; OLG Koblenz, BauR 2006, 551, 552; Werner/Pastor, Rn 721 m. w. N.).
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    - Im Fall BGH 10.11.2005 (VII ZR 238/04)/OLG Koblenz 7.9.2004 (3 U 1235/02) ließen es die Obergerichte nicht ausreichen, dass der Subplaner wusste, es könne sein Auftraggeber dem eigenen (Haupt-)Auftraggeber kein höheres Honorar durchreichen.
  • KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16

    Streit um Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung

    Allerdings handelt zum Beispiel im Verhältnis Generalplaner zu Subplaner Letzterer grundsätzlich auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er sich im Rahmen einer mündlichen Honorarvereinbarung unter den Mindestsätzen auf die Mindestsätze beruft, obgleich er weiß, dass der Generalplaner mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar vereinbart hat (vgl. OLG Koblenz, BauR 2006, 551; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.11.2015, Az. VII. ZR 238/04; s.a. Locher/Koeble/Frik-Koeble, HOAI, 13. Aufl. 2017, Einl. Rn. 432).
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