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   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00   

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OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00 (https://dejure.org/2003,7336)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 3 U 124/00 (https://dejure.org/2003,7336)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 3 U 124/00 (https://dejure.org/2003,7336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung; Markenersetzung durch Umpacken und Vertrieb unter einer verwechslungsfähigen Marke; Markenverletzung, wenn die Markenersetzung nach den Grundsätzen zu Art. 28, 30 EG nicht erforderlich ist; ...

  • Judicialis

    AMG § 8; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 24; ; MarkenRL Art. 7; ; SGB V § 129; ; Rahmenvertrag § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und Vertrieb unter einer verwechslungsfähigen Marke - TRILOC / TRELOC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99

    Verfahrungsmangel in Arzthaftungssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Mit dem Berufungsurteil des Senats vom 24. Juni 1999 wurde die Beklagte insgesamt zur Unterlassung verurteilt (OLG Hamburg 3 U 8/99).

    Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten ist durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Juli 2002 (I ZR 198/99) zurückgewiesen worden (Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99).

    Im übrigen werde die Behauptung der Gegenseite zur Markteinführung des in TRELOC umgekennzeichneten Arzneimittels mit Nichtwissen bestritten; jedenfalls könne die Beklagte aus einer rechtswidrigen Markenverwendung keine Rechte herleiten: Die Vertriebsanzeige der Beklagten vom 17. August 1998 habe zum landgerichtlichen Verbot vom 10. September 1998 betreffend die neu hergestellten TRELOC-Packungen zu 50 und 100 Tabletten geführt, das Urteil des OLG Hamburg vom 10. Juni 1999 habe das Verbot auch auf die Packung zu 30 Tabletten erweitert (Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99 mit Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 315 O 115/98 = OLG Hamburg 3 U 187/98 und Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99 nebst der dortigen Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98 Bezug genommen.

    Der Unterlassungsklage steht die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten aus dem Rechtsstreit der Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99 nicht entgegen.

    Auch aus dem Umstand, dass die Klägerin im Vorprozess (Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99) das Anbieten und Vertreiben desselben parallelimportierten Arzneimittels in neu hergestellten TRELOC-Verpackungen nur - wie ausgeführt wegen der Eigenverpackungen der Beklagten angegriffen hatte, konnte die Beklagte nicht etwa herleiten, die Klägerin werde die Umkennzeichnung in TRELOC als solche nicht mehr beanstanden.

  • OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    In Österreich wird ein wirkstoffgleiches Mittel von einer Schwestergesellschaft der Klägerin seit 1983 unter der Bezeichnung TRILOC vertrieben (Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98: Anlage AG EVB 8).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 18. Februar 1999 zurückgewiesen (OLG Hamburg 3 U 187/98 - vgl. diese Beiakte).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 315 O 115/98 = OLG Hamburg 3 U 187/98 und Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99 nebst der dortigen Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98 Bezug genommen.

    Auf diesen Um stand hatte allerdings der Senat im vorangegangenen parallelen Verfügungsverfahren noch abgestellt (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98), diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen aufgegeben (vgl. die Senatsentscheidung vom 26. September 2002 - OLG Hamburg 3 U 251/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LG Hamburg, 15.04.1998 - 315 O 115/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    In dem parallelen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums hat das Landgericht mit Urteil vom 15. April 1998 den mit dem vorliegenden Klageantrag übereinstimmenden Verfügungsantrag zurückgewiesen (Landgericht Hamburg 315 O 115/98).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 315 O 115/98 = OLG Hamburg 3 U 187/98 und Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99 nebst der dortigen Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98 Bezug genommen.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass die Geltendmachung der Rechte aus der Marke nicht einer künstlichen Abschottung der Märkte dient (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim; EuGH a. a. O. - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn; BGH a. a. O. - ZOCOR, Zantac/Zantic).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Die Bestimmung greift dagegen nicht ein, wenn der Parallelimporteur die ursprüngliche Marke durch eine andere ersetzt (BGH WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic).
  • OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00

    Ersetzen der im Ausland verwendeten Marke durch die in Deutschland verwendete

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Der Senat hatte bereits Gelegenheit, zu § 4 Rahmenvertrag Stellung zu nehmen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 328), hieran ist festzuhalten.
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hierzu auch zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Da beide Bestimmungen dieselbe Zielrichtung haben, sind sie auch im gleichen Sinne auszulegen (EuGH WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb, EuGH a. a. O. - Pharmacia & Upjohn).
  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00

    Voraussetzungen der Erschöpfung des Markenrechts - Markenersetzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Auf diesen Um stand hatte allerdings der Senat im vorangegangenen parallelen Verfügungsverfahren noch abgestellt (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98), diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen aufgegeben (vgl. die Senatsentscheidung vom 26. September 2002 - OLG Hamburg 3 U 251/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
    Für eine Fallgestaltung wie im Streitfall hat der EuGH klargestellt, dass nach Art. 7 Abs. 1 MarkenRL eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nur für solche bestimmten Waren eintritt, die vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung "unter dieser Marke" in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind (EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn = GRUR Int. 2000, 159 Upjohn/Paranova; EuGH GRUR Int. 1999, 870 - Docksides/Sebago).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 198/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

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