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   OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03   

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https://dejure.org/2003,4386
OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,4386)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.06.2003 - 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,4386)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,4386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen des Schuldners auf Grund eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs; Ausnahme von der insolvenzrechtlichen Anfechtung; Schluss auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO § 130
    Heranziehung von Informationen aus außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, um Kenntnis des Gläubigers von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu belegen

  • Judicialis

    InsO § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 130
    Gegenstand der insolvenzrechtlichen Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03
    Diese Mitteilung genügt als Anknüpfungspunkt für die Kenntnis der auf Zahlungsunfähigkeit deutenden Umstände (vgl. BGH NJW 1984, 1953 = ZIP 1984, 809).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03
    d) Die angefochtenen Zahlungen von jeweils 5.669,13 DM waren angesichts der Ausführungen im Schreiben der Rechtsanwälte W. und P. vom 20.01.2000 nicht geeignet, den Anschein fort- oder wiederbestehender Liquidität zu vermitteln, denn im Vergleich zum Umfang der der Beklagten bekannten Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners waren sie gering (vgl. BGH ZIP 2001, 2097 [2098] = NJW-RR 2002, 261; BGH ZIP 2003, 488, 491).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03
    d) Die angefochtenen Zahlungen von jeweils 5.669,13 DM waren angesichts der Ausführungen im Schreiben der Rechtsanwälte W. und P. vom 20.01.2000 nicht geeignet, den Anschein fort- oder wiederbestehender Liquidität zu vermitteln, denn im Vergleich zum Umfang der der Beklagten bekannten Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners waren sie gering (vgl. BGH ZIP 2001, 2097 [2098] = NJW-RR 2002, 261; BGH ZIP 2003, 488, 491).
  • LG Neubrandenburg, 28.02.2003 - 3 O 373/02

    Anfechtung von kongruenten Rechtshandlungen eines Gemeinschuldners durch einen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.06.2003 - 3 U 129/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.02.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 3 O 373/02) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • AG Chemnitz, 21.04.2005 - 22 C 4020/04

    Anfechtung des Sanierungsvergleichs durch insolventen Schuldner

    Auch wenn ein Sanierungsvergleich letztlich dazu dient, ein Insolvenzverfahren zu verhindern, sind Leistungen des Schuldners aufgrund eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs nicht von der insolvenzrechtlichen Anfechtung ausgenommen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2003, Az. 3 U 129/03).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.11.2003 - L 3 U 129/03   

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https://dejure.org/2003,22185
LSG Bayern, 25.11.2003 - L 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,22185)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.2003 - L 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,22185)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. November 2003 - L 3 U 129/03 (https://dejure.org/2003,22185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalls; Ursachenzusammenhang zwischen einem berufsbedingten Sturz auf die rechte Schulter und einer Rotatorenmanschettenruptur; Fehlen von typischen Primärbefunden; Vorliegen einer einschlägigen Vorschädigung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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