Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6647
OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01 (https://dejure.org/2001,6647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 3 U 13/01 (https://dejure.org/2001,6647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 3 U 13/01 (https://dejure.org/2001,6647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Krankheit; Hormonhaushalt; Hormonumstellung; Wechseljahre; Pharmazeutisches Unternehmen; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    AMG § 21; ; AMG § 2; ; UWG § 1; ; LMBG § 17 Abs. 5 Buchst. c; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • bah-bonn.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMG § 1 Abs. 1; AMG § 2; UWG § 1 a.F.
    Begriff des Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Präparat gegen Wechseljahresbeschwerden

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung: Nahrungsergänzungsmittel - Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH WRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; BGH GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln).

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird den werbenden Angaben für das Produkt bei Anlegung der Prüfungskriterien des BGH aus der Entscheidung "L-Carnitin" (BGH GRUR 00, 528) weder eine verbotene Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel (§§ 3a HWG, 1 UWG - hierauf bezieht sich der Hauptantrag) noch eine unzulässige, weil den Anschein eines Arzneimittels erweckende Werbung für ein Lebensmittel oder eine sonstwie unzulässige gesundheitsbezogene Werbung (§§ 17 Abs. 1 Nr. 5.c., 18 Abs. 1 Nr. 1 - hierauf bezieht sich der Hilfsantrag) entnehmen.

  • OLG Köln, 19.10.1990 - 3 U 173/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Damit hält sie sich mit ihrer Werbung im Rahmen der ständigen Rechtsprechung auch des Senats zur Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Arzneimitteln (vgl. Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

    Diesem Verständnis ist der Senat schon in der Vergangenheit nicht gefolgt (Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

  • OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99

    Werbung für ein nicht als Arzneimittel zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel für

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Damit hält sie sich mit ihrer Werbung im Rahmen der ständigen Rechtsprechung auch des Senats zur Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Arzneimitteln (vgl. Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

    Diesem Verständnis ist der Senat schon in der Vergangenheit nicht gefolgt (Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

  • BGH, 18.03.1999 - I ZR 33/97

    Hypotonietee - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Die Werbung spricht in ihrer Gesamtheit im Gegenteil dafür, dass der beworbene Hypotonietee lediglich zur Beeinflussung des konstitutionsbedingten niedrigen Blutdrucks bestimmt ist" (BGH WRP 99, 918, 920 - Hypotonietee).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Dieser hatte in der Entscheidung "Naturheilmittel" im Hinblick auf die Werbeaussage "Dieses Naturheilmittel ist sei Jahrhunderten zur Behandlung von Menstruationsbeschwerden bekannt und bewährt" ausdrücklich beanstandet, das Berufungsgericht hätte "auch den Umstand heranziehen müssen, dass es sich bei den Menstruationsbeschwerden, soweit sie in dem genannten Artikel angesprochen werden, regelmäßig nicht um Krankheiten oder jedenfalls krankhafte Erscheinungen handelt, sondern um eine natürliche Beeinträchtigung der Befindlichkeit" (BGH WRP 97, 1175, 1176 - Naturheilmittel).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH WRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; BGH GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01
    Entscheidend sei deshalb die allgemeine Zweckbestimmung, die ein solches Mittel nach der Verkehrsanschauung gattungsmäßig besitzt (BGH WRP 01, 542, 544 - Franzbranntwei-Gel).
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 1/07

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Abgrenzung des Gegenstandes eines

    Krankheit im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB ist jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit, der jeder Körper ausgesetzt ist, darstellt (Senat, Urt. v. 31.5.2001, Az. 3 U 13/01, S. 8 des Urteilsumdrucks, unter Hinweis auf Doepner, HWG, 2. Aufl. § 1 Rz. 52).

    Hier werden gerade nicht einzelne Beschwerdesymptome als dem Anwendungsbereich des Produkts unterliegend benannt, die isoliert betrachtet - seien sie auch ein Ausschnitt eines umfassenden Krankheitsbilds - noch nicht als krankheitswertig gelten müssen (so verhielt es sich im bereits zitierten, durch den Senat zum Az. 3 U 13/01 entschiedenen Fall).

  • OLG Hamburg, 14.06.2012 - 3 U 5/11

    Praebiotik + Probiotik, Praebiotik + Probiotik I - EU-Lebensmittelrecht:

    Allgemein wird unter Krankheit jede auch nur geringfügige oder vorübergehende Störung des gesundheitlichen Wohlbefindens und der normalen Funktion des Körpers verstanden, in Abgrenzung zu den gewöhnlichen Änderungen oder Schwankungen der Leistungsfähigkeit des Menschen, die noch keinen Krankheitswert haben (Urteil des Senats vom 31.5.2001, 3 U 13/01, MD 2001, 1243, Tz. 37 m.w.N. - Pflanzliche Östrogene).
  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 249/06

    Verbindliche Zolltarifauskunft für Einfuhren in Drittländer

    Die Klägerin bezieht sich auf die Urteile des LG Hamburg vom 29. November 2000 (Az. 315 O 507/00, des OLG Hamburg vom 31. Mai 2001 (Az. 3 U 13/01) und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2006 (Az. 13 A 2095/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01, L 3 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17338
LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01, L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,17338)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.04.2002 - L 3 U 10/01, L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,17338)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. April 2002 - L 3 U 10/01, L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,17338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist es deswegen grundsätzlich zulässig, die Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einem gemeinsamen Gewerbezweigtarif zu veranlagen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, in: HV-Info 1991, 2159 = Ez AÜG Nr. 387).

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Diese auf Einzelfälle begrenzte Korrekturmöglichkeit entbindet die Beklagte jedoch auch für die Zukunft nicht von ihrer Pflicht zu einer an die wirtschaftliche Entwicklung angepassten Ausgestaltung des Gefahrtarifs (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.).

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Ein Belastungsgefälle liegt nämlich noch nicht dann vor, wenn die zufallsbehaftete Unfalllast der einzelnen Unternehmen differiert, da Unterschiede der individuellen Unfalllasten der zusammengefassten Einzelunternehmen systemimmanent sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Bei der Aufstellung von Gefahrtarifen lässt das Gleichbehandlungsgebot eine den Bedürfnissen der Massenverwaltung entsprechende Typisierung zu, wobei Härten im Einzelfall hinzunehmen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.03.1982, 1 BvR 34/82 in: SozR 2200 § 734 Nr. 2).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen spielen jedoch keine Rolle (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 1983, 2 RU 27/81, in: BSGE 55, 26 m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01

    UV-Zuständigkeit der VBG für Arbeitsüberlassungsunternehmen - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Die Frage der Zuständigkeit der Beklagten für das Unternehmen der Klägerin ist Streitgegenstand des Berufungsverfahrens L 3 U 14/01.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Die Veranlagung für das Jahr 1997 sowie nach dem Gefahrtarif 1998 (Az: L 3 U 13/01) ist an den Vorschriften des SGB VII zu messen (§ 219 Abs. 1 Satz 1 und 2, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII, Kommentar zum Siebten Buche des Sozialgesetzbuchs und zu weiteren die Unfallversicherung betreffenden Gesetzen, Rdnr. 2 zu § 219 SGB VII).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2003 - L 8 U 90/02

    Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • SG Hamburg, 18.09.2002 - S 36 U 257/02

    Rechtmäßige UV-Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 2001 -

    Insoweit weist sie darauf hin, dass das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 07.03.2001, Az.: L 2 U 151/99, das Saarländische Landessozialgericht mit Urteil vom 31.10.2001, Az.: L 2 U 117/00, das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.02.2002, Az.: L 8 U 50/01, das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 03.04.2002, Az.: L 3 U 10/01 und L 3 U 13/01, sowie das Landessozialgericht Berlin mit Urteil vom 16.04.2002, Az.: L 2 U 66/00, die Gefahrtarife 1995 bzw. 1998 bezüglich der Zeitarbeitsunternehmen für rechtmäßig gehalten haben.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Im Übrigen haben auch alle anderen LSG´e, welche bisher über den Gefahrtarif der Beschwerdegegnerin entschieden haben, die gleiche Rechtsauffassung vertreten vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 7.3.2001, Az.: L 2 U 151/99; LSG für das Saarland, Urteil vom 31.10.2001, Az.: L 2 U 117/00; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.2.2002, Az.: L 8 U 50/01; LSG Hamburg, Urteil vom 3.4.2002, Az.: L 3 U 10/01; LSG Berlin, Urteil vom 16.4.2002, Az.: L 2 U 66/00.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Auf den Rechtsstreit L 3 U 10/01 (Veranlagung nach dem Gefahrtarif 1995) finden noch für die Jahre 1995 und 1996 die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) Anwendung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19442
LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.04.2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. April 2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist es deswegen grundsätzlich zulässig, die Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einem gemeinsamen Gewerbezweigtarif zu veranlagen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, in: HV-Info 1991, 2159 = Ez AÜG Nr. 387).

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Diese auf Einzelfälle begrenzte Korrekturmöglichkeit entbindet die Beklagte jedoch auch für die Zukunft nicht von ihrer Pflicht zu einer an die wirtschaftliche Entwicklung angepassten Ausgestaltung des Gefahrtarifs (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.).

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Ein Belastungsgefälle liegt nämlich noch nicht dann vor, wenn die zufallsbehaftete Unfalllast der einzelnen Unternehmen differiert, da Unterschiede der individuellen Unfalllasten der zusammengefassten Einzelunternehmen systemimmanent sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Bei der Aufstellung von Gefahrtarifen lässt das Gleichbehandlungsgebot eine den Bedürfnissen der Massenverwaltung entsprechende Typisierung zu, wobei Härten im Einzelfall hinzunehmen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.03.1982, 1 BvR 34/82 in: SozR 2200 § 734 Nr. 2).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01

    UV-Zuständigkeit der VBG für Arbeitsüberlassungsunternehmen - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Die Frage der Zuständigkeit der Beklagten für das Unternehmen der Klägerin ist Streitgegenstand des Berufungsverfahrens L 3 U 14/01.
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen spielen jedoch keine Rolle (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 1983, 2 RU 27/81, in: BSGE 55, 26 m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01

    Veranlagung zu den Gefahrklassen (§§ 730, 734 Abs.1 RVO; §§ 157, 159 SGB VII)

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Auf den Rechtsstreit L 3 U 10/01 (Veranlagung nach dem Gefahrtarif 1995) finden noch für die Jahre 1995 und 1996 die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) Anwendung.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01
    Die Veranlagung für das Jahr 1997 sowie nach dem Gefahrtarif 1998 (Az: L 3 U 13/01) ist an den Vorschriften des SGB VII zu messen (§ 219 Abs. 1 Satz 1 und 2, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII, Kommentar zum Siebten Buche des Sozialgesetzbuchs und zu weiteren die Unfallversicherung betreffenden Gesetzen, Rdnr. 2 zu § 219 SGB VII).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Aurich, 29.10.2002 - S 3 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,45552
SG Aurich, 29.10.2002 - S 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,45552)
SG Aurich, Entscheidung vom 29.10.2002 - S 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,45552)
SG Aurich, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - S 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,45552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,45552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht