Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.06.2016 - 3 U 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG vom 03.03.2010, § 3 UWG, § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010, § 8 Abs 1 UWG vom 03.03.2010
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Behauptung der generellen Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels bei indikationsgerechter Verschreibung - damm-legal.de
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung mit "Wirtschaftlichkeit" eines Präparats
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
- online-und-recht.de
Irreführende Werbung mit "Wirtschaftlichkeit" eines Arzneimittel-Präparats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei indikationsgerechter Verschreibung wirtschaftlich
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung mit "Wirtschaftlichkeit" eines Präparats
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung mit "Wirtschaftlichkeit" eines Arzneimittel-Präparats
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbeaussage zur Wirtschaftlichkeit eines Präparates
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit Wirtschaftlichkeitkeit eines Arzneimittels
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 108 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Hinweis auf Wirtschaftlichkeit aufgrund einer Vereinbarung eines Erstattungsbetrags
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.10.2015 - 312 O 132/14
- OLG Hamburg, 23.06.2016 - 3 U 13/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 466
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06
Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2016 - 3 U 13/16
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204). - OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 12/10
Preisvorteil bis zu 36%, Wirtschaftliche Alternative - Wettbewerbsverstoß: …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2016 - 3 U 13/16
Sie wissen daher jedenfalls in allgemeiner Form, dass im Interesse der Kostendämpfung im Gesundheitswesen die wirtschaftlichkeitsbezogenen Instrumentarien des Arznei- und Heilmittelbudgets und die auf das ärztliche Handeln bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeführt wurden und dass ihnen bei Überschreitung eines bestimmten Volumens Honorarkürzungen oder Regressforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung drohen (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 106, Rn 39).
- OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 180/16
Unentgeltliche Pen-Abgabe, Kostenloser Pen - Wettbewerbsverstoß: Unentgeltliche …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt den Sachverhalt anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (vgl. Senat, Urt. v. 23.06.2016, 3 U 13/16, GRUR-RR 2016, 466, Rn. 37, juris;… Urt. v. 21.12.2006, 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204, Rn. 37, juris). - LG Hamburg, 15.12.2022 - 406 HKO 119/22
Arzneimittelwerbung mit Wirtschaftlichkeit
Dies entspricht aber nicht den Tatsachen, da die Antragstellerin zu Recht unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vorträgt, dass eine Wirtschaftlichkeit nicht für jeden Einzelfall und nicht einmal im Rahmen der zugelassenen Indikation garantiert werden kann (vgl. OLG Hamburg, PharmR 2016, 462 ff. - Irreführende Arzneimittelwerbung mit "Wirtschaftlichkeit").