Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 03.08.2017 | SG Lüneburg, 12.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29899
OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,29899)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,29899)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,29899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 1 ZPO, § 47 Abs 1 ZPO, § 47 Abs 2 S 1 ZPO
    Richterablehnung wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht: Unaufschiebbarkeit der Verlegung eines Verkündungstermins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Wartepflicht durch Verlegung eines Verkündungstermins durch den abgelehnten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unauffschiebare Verlegung eines Verkündungstermins

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen die Wartepflicht durch Verlegung eines Verkündungstermins durch den abgelehnten Richter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Wartepflicht begründet keine Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Health Claims-Verordnung: Werbung für Mittel für Muskelaufbau verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1263
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Eine solche wird regelmäßig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angenommen, nicht aber zum Beispiel dann, wenn die als fehlerhaft gerügte Anwendung des § 47 Abs. 1 ZPO bei objektiver Betrachtung zumindest vertretbar erscheint oder ein einmaliger Verstoß auf einem offensichtlichen Versehen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2016 - III ZR 461/15 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 19.10.1999 - 1 W 7/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Das Gericht verkennt nicht, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 1 W 7/99 -, juris die Verlegung eines Verkündungstermins nicht durchweg als eine Handlung angesehen hat, die im Sinne von § 47 ZPO keinen Aufschub duldet (wobei es weiter ausgeführt hat, dass sich hieraus nicht zwingend auf die Befangenheit des abgelehnten Richters schließen lasse).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Auf eine etwaige Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung kommt es, wie dargelegt, nicht an (BGH NJW-RR 2012, S. 61 ).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 18 WF 191/11

    Verfahrenskostenhilfe: Verweisung auf einen Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318.
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335) ; BVerfGE 82, S. 30 (38) ; BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335) ; BVerfGE 82, S. 30 (38) ; BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318.
  • KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335) ; BVerfGE 82, S. 30 (38) ; BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20

    Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit

    Ein Richter kann gemäß §§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, 42 Abs. 2 ZPO abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19 -, Rdnr. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 3 U 130/16 -, juris, Rdnr. 2).

    Dabei rechtfertigen - selbst sachlich fehlerhafte - Entscheidungen, für eine Partei ungünstige Rechtsauffassungen oder Verfahrensverstöße im Rahmen der Verfahrensleitung in aller Regel für sich genommen nicht die Annahme eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 61, 61 f., Rdnr. 7 und Rdnr. 9; OLG Saarbrücken, NJW 2019, 1084, 1084, Rdnr. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 3 U 130/16 -, juris, Rdnr. 2).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 3 U 130/16 -, juris, Rdnr. 2).

  • LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
    Ausreichend aber erforderlich ist es, dass aus der Sicht eines vernünftigen Betroffenen bei der gebotenen Gesamtschau aller Umstände begründete Anhaltspunkte Anlass bieten, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94, BVerfGE 92, 138, NJW 1995, 1277 m. w. N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2017 - 3 U 130/16).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39501
OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2017 - 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    HMB-Sportlernahrung

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Prozessführungsbefugnis eines Wettbewerbsvereins; Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Inhaltsstoff Beta-Hydroxy-Beta-Methyl Butyrat mit der muskelaufbaufördernder Wirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Für die Abgrenzung zwischen speziellen und nichtspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt es darauf an, ob mit der Angabe ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und einer Funktion des menschlichen Organismus hergestellt wird, dessen wissenschaftliche Absicherung (vgl. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung) in einem Zulassungsverfahren nach Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (für Angaben nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung) oder nach Art. 15 bis 17 dieser Verordnung (für Angaben nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung) überprüft werden kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 24 - Repair-Kapseln; GRUR 2016, 412, Rn. 26 - Lernstark).

    Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist aber grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem maßgeblichen Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 30 - Repair-Kapseln; GRUR 2016, 412, Rn. 52 - Lernstark, m.w.N.).

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Für die Abgrenzung zwischen speziellen und nichtspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt es darauf an, ob mit der Angabe ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und einer Funktion des menschlichen Organismus hergestellt wird, dessen wissenschaftliche Absicherung (vgl. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung) in einem Zulassungsverfahren nach Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (für Angaben nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung) oder nach Art. 15 bis 17 dieser Verordnung (für Angaben nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung) überprüft werden kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 24 - Repair-Kapseln; GRUR 2016, 412, Rn. 26 - Lernstark).

    Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist aber grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem maßgeblichen Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 30 - Repair-Kapseln; GRUR 2016, 412, Rn. 52 - Lernstark, m.w.N.).

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Dabei ist auf die Sicht eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH, GRUR 2013, 1061, Rn. 24 - Green - Swan Pharmaceuticals; BGH, GRUR 2014, 500, Rn. 13 - Praebiotik; GRUR 2014, 1013, Rn. 22 - Original Bachblüten; GRUR 2013, 958, Rn. 19 - Vitalpilze).

    bb) Ob diesen Angaben, weil Art. 10 Abs. 3 VNGA dies fordert, eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beizufügen ist, wie es etwa das Kammergericht (WRP 2016, 265, Ls.) oder das OLG Hamm (WRP 2015, 228, juris-Rn. 67 ff.) gegen die Rechtsprechung des BGH (BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 31 - Rescue-Produkte; GRUR 2013, 958, Rn. 15 - Vitalpilze; GRUR 2015, 403, Rn. 38 - Monsterbacke II) entschieden haben, oder ob dem BGH darin zu folgen ist, dass dies nicht erforderlich ist, solange die Liste noch nicht (vollständig) vorliegt (BGH, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    bb) Ob diesen Angaben, weil Art. 10 Abs. 3 VNGA dies fordert, eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beizufügen ist, wie es etwa das Kammergericht (WRP 2016, 265, Ls.) oder das OLG Hamm (WRP 2015, 228, juris-Rn. 67 ff.) gegen die Rechtsprechung des BGH (BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 31 - Rescue-Produkte; GRUR 2013, 958, Rn. 15 - Vitalpilze; GRUR 2015, 403, Rn. 38 - Monsterbacke II) entschieden haben, oder ob dem BGH darin zu folgen ist, dass dies nicht erforderlich ist, solange die Liste noch nicht (vollständig) vorliegt (BGH, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.

    Jedenfalls besteht nämlich die Notwendigkeit zur Beifügung von Angaben nach Art. 10 Abs. 2 VNGA (BGH, GRUR 2015, 403 Ls. 4 - Monsterbacke II).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15

    Energieverbrauchskennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Verpflichtung der Händler

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus jedoch nicht (BGH, GRUR 2017, 288, Rn. 18 - Energieverbrauchskennzeichnung; GRUR 2016, 516, Rn. 11 - Wir helfen im Trauerfall).
  • KG, 27.11.2015 - 5 U 96/14

    Rotbusch Tee, Vitamine GESUND - Werbeangabe "Vitamine GESUND" für einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    bb) Ob diesen Angaben, weil Art. 10 Abs. 3 VNGA dies fordert, eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beizufügen ist, wie es etwa das Kammergericht (WRP 2016, 265, Ls.) oder das OLG Hamm (WRP 2015, 228, juris-Rn. 67 ff.) gegen die Rechtsprechung des BGH (BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 31 - Rescue-Produkte; GRUR 2013, 958, Rn. 15 - Vitalpilze; GRUR 2015, 403, Rn. 38 - Monsterbacke II) entschieden haben, oder ob dem BGH darin zu folgen ist, dass dies nicht erforderlich ist, solange die Liste noch nicht (vollständig) vorliegt (BGH, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus jedoch nicht (BGH, GRUR 2017, 288, Rn. 18 - Energieverbrauchskennzeichnung; GRUR 2016, 516, Rn. 11 - Wir helfen im Trauerfall).
  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13

    Combiotik - Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Im Gegensatz dazu sind nach Art. 10 Abs. 1 VNGA zulassungsfähige spezifische gesundheitsbezogene Angaben solche, die angabegemäß auf bestimmte durch die Einnahme des (Lebens)Mittels zu fördernde Funktionen des Körpers Bezug nehmen (BGH, a.a.O. - Vitalpilze; GRUR 2015, 498, Rn. 25 ff. - Combiotik).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13

    RESCUE-Produkte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    bb) Ob diesen Angaben, weil Art. 10 Abs. 3 VNGA dies fordert, eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beizufügen ist, wie es etwa das Kammergericht (WRP 2016, 265, Ls.) oder das OLG Hamm (WRP 2015, 228, juris-Rn. 67 ff.) gegen die Rechtsprechung des BGH (BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 31 - Rescue-Produkte; GRUR 2013, 958, Rn. 15 - Vitalpilze; GRUR 2015, 403, Rn. 38 - Monsterbacke II) entschieden haben, oder ob dem BGH darin zu folgen ist, dass dies nicht erforderlich ist, solange die Liste noch nicht (vollständig) vorliegt (BGH, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.08.2017 - 3 U 130/16
    Dabei ist auf die Sicht eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH, GRUR 2013, 1061, Rn. 24 - Green - Swan Pharmaceuticals; BGH, GRUR 2014, 500, Rn. 13 - Praebiotik; GRUR 2014, 1013, Rn. 22 - Original Bachblüten; GRUR 2013, 958, Rn. 19 - Vitalpilze).
  • OLG Hamm, 07.10.2014 - 4 U 138/13

    Oberlandesgericht Hamm untersagt gesundheitsbezogene Werbung für

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

  • EuGH, 18.07.2013 - C-299/12

    Green Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • LG Hamburg, 24.05.2016 - 406 HKO 56/16
  • OLG Hamburg, 04.12.2019 - 3 U 40/19

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

    Die Entscheidung steht im Einklang mit der im Verfügungsverfahren 3 U 130/16 getroffenen Entscheidung des Senats vom 03.08.2017 (GRUR-RR 2018, 89 - HMB-Sportlernahrung), die das Landgericht umfangreich zitiert und deren Begründung es sich zu Eigen gemacht hat.

    Mit der Entscheidung "Sammelmitgliedschaft VI" des BGH (GRUR 2009, 692), die die Beklagte auf den vorliegenden Fall mangels eines vergleichbaren Sachverhalts nicht für anwendbar erachtet, haben sich weder das Landgericht noch der Senat in den vom Landgericht zitierten Urteilspassagen aus der Sache 3 U 130/16 befasst.

    Der Senat hat sich dazu bereits in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 03.08.2017 (GRUR-RR 2018, 89, juris Rn. 79ff.), auf die das Landgericht mit zutreffenden weiteren Erwägungen Bezug genommen hat, geäußert.

  • OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 U 194/18

    Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels als sogenannten Fatburner;

    Eine solche Angabe liegt auch dann vor, wenn sich aus dem konkreten Verwendungszusammenhang, also etwa der konkreten Verpackung und den dortigen übrigen Angaben ergibt, dass die Angabe auf bestimmte gesundheitsbezogene Eigenschaften des Lebensmittels zielt (Senat, Urteil vom 3. August 2017, 3 U 130/16, GRUR-RR 2018, 89, juris Rn. 75 - HMB-Sportlernahrung).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 20 U 133/17

    Unterlassung wettbewerbswidriger Bewerbung von Flohsamenschalenprodukten;

    Dies schon deshalb nicht, weil die für Proteine zugelassenen Claims keine Gültigkeit für deren einzelne Bestandteile und damit auch nicht für die hier in Rede stehende Aminosäure L'Arginin besitzen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 3. August 2017, 3 U 130/16, juris unter Verweis auf den Erwägungsgrund 13 der VO (EU) 536/2013).
  • OLG Hamburg, 18.01.2023 - 3 U 24/22

    Maca

    Eine solche Angabe liegt auch dann vor, wenn sich aus dem konkreten Verwendungszusammenhang, also etwa der konkreten Verpackung und den dortigen übrigen Angaben ergibt, dass die Angabe auf bestimmte gesundheitsbezogene Eigenschaften des Lebensmittels zielt (Senat, GRUR-RR 2018, 89, Rn. 75 - HMB-Sportlernahrung).
  • OLG Hamburg, 02.03.2022 - 3 U 137/20
    Eine solche Angabe liegt auch dann vor, wenn sich aus dem konkreten Verwendungszusammenhang, also etwa der konkreten Verpackung und den dortigen übrigen Angaben ergibt, dass die Angabe auf bestimmte gesundheitsbezogene Eigenschaften des Lebensmittels zielt (Senat, Urteil vom 3. August 2017, 3 U 130/16, GRUR-RR 2018, 89, juris Rn. 75 - HMB-Sportlernahrung).
  • LG Hamburg, 23.08.2019 - 408 HKO 1/19

    Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung "Low Carb" auf Lebensmittel als nährwertbezogene

    Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. August 2017, Az. 3 U 130/16, an.
  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 37 O 96/17

    Unterlassung der Werbung durch Äußerungen als gesundheitsbezogene Angaben über

    Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche auf Grundlage der §§ 8, 3, 3a UWG i.V.m. Art. 10 HCVO] zu (vgl. zu den nachstehenden Ausführungen insbesondere: Hans. OLG Hamburg GRUR-RR 2018, 89 - Nahrungsergänzungsmittel für Kraftsportler ).
  • LG Hamburg, 10.09.2019 - 416 HKO 72/19

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Losnummer auf Getränkeflaschen

    Mit der Vorlage der Liste mit seinen namentlich benannten Mitgliedern schafft ein Wettbewerbsverband, wie hier der Kläger, in dem gebotenen Maße die Voraussetzungen dafür festzustellen, welche Gewerbetreibenden und in welcher Zahl ihm angehören (vgl. GRUR-RR 2018, 89, Rn. 53 m.w.N..).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 12.04.2017 - S 3 U 130/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,99377
SG Lüneburg, 12.04.2017 - S 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,99377)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12.04.2017 - S 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,99377)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12. April 2017 - S 3 U 130/16 (https://dejure.org/2017,99377)
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Verfahrensgang

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