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   OLG Stuttgart, 21.01.1960 - 3 U 131/59   

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OLG Stuttgart, 21.01.1960 - 3 U 131/59 (https://dejure.org/1960,1676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.1960 - 3 U 131/59 (https://dejure.org/1960,1676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 1960 - 3 U 131/59 (https://dejure.org/1960,1676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.1960 - 3 U 131/59
    Der Grundsatz des ZPO § 515 Abs. 3 S 1 geht dann dem vom BGH 1951-12-17 GSZ 2/51 = NJW 1952, 384 aufgestellten anderen Grundsatz vor, wonach der seine Hauptberufung zurücknehmende Rechtsmittelkläger auch die Kosten der unselbständigen Anschlußberufung zu tragen hat.
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Denn die auf den Hinweis des Senats hin zunächst erfolgte Rücknahme der Berufung der Beklagten schließt trotz des auf diesen Fall sicherlich unmittelbar nicht passenden § 524 Abs. 2 S. 1 ZPO anerkanntermaßen eine spätere Anschlussberufung nicht aus (st. Rspr. seit RG v. 24.02.1897 - V 21/97, RGZ 38, 430, 431 f.; v. 10.02.1937 - V 108/36, RGZ 153, 348, 349; siehe auch etwa nur OLG Stuttgart v. 21.01.1960 - 3 U 131/59, NJW 1960, 1161; MüKo-ZPO/ Rimmelspacher , 5. Aufl. 2016, § 516 Rn. 21; § 524 Rn. 31; Zöller/ Heßler , ZPO, 33. Aufl. 2020, § 524 Rn. 39; BeckOK-ZPO/ Wulf , Ed. 37, § 524 Rn. 9; Rosenberg , Anm zu OLG Düsseldorf v. 27.03.1950 - 2 U 188/49, NJW 1950, 824, 825; Ahrens , in Hirtz u.a., Berufung im Zivilprozess, 6. Aufl. 2020, Kap. 13 Rn. 73).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 833/02

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Die dem früheren § 521 Abs. 1 ZPO entsprechende Vorschrift betrifft vor allem den Fall, dass die Anschließung auch dann statthaft ist, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hatte oder seine Berufung zurückgenommen und sich der selbständigen Anschlussberufung des Berufungsbeklagten angeschlossen hatte (vgl. z.B. OLG Stuttgart in NJW 1960, 1161).
  • LAG Hessen, 08.02.1985 - 13 Sa 864/84

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags; Berechtigung des Arbeitgebers zur Frage nach

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  • BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69

    Beteiligter - Fristgemäß Revision - Unselbständige Anschließung - Rücknahme der

    Nach dem Grundsatz des § 136 Abs. 2 FGO, wonach derjenige, welcher einen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Kosten dieses Rechtsbehelfs zu tragen hat, treffen deshalb die Kosten des Revisionsverfahrens, soweit sie durch die Revision des Beklagten veranlaßt wurden, diesen selbst (ebenso Beschluß des OLG Stuttgart 3 U 131/59 vom 21. Januar 1960, NJW 1960, 1161).
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