Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.10.2015 - 3 U 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36179
OLG Rostock, 28.10.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,36179)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.10.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,36179)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,36179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319; ZPO § 321
    Berichtigung der Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten der Nebenintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergessene Kosten der Nebenintervention

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 381
  • MDR 2016, 362
  • NJ 2016, 219
  • FamRZ 2016, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06

    Keine Urteilsberichtigung bei Fehlen der Kostengrundentscheidung bezüglich

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2015 - 3 U 133/14
    Die Abweichung muss zudem "offenbar" sein, d.h. sie muss sich aus dem Zusammenhang des Urteils oder Beschlusses selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder seiner Verkündung nach außen deutlich ergeben und damit auch für Dritte ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.04.2013, II ZR 297/11, MDR 2013, 807 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2006, 7 W 68/06, OLGR Rostock 2007, 116).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2015 - 3 U 133/14
    Die Abweichung muss zudem "offenbar" sein, d.h. sie muss sich aus dem Zusammenhang des Urteils oder Beschlusses selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder seiner Verkündung nach außen deutlich ergeben und damit auch für Dritte ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.04.2013, II ZR 297/11, MDR 2013, 807 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2006, 7 W 68/06, OLGR Rostock 2007, 116).
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 24 U 6/18

    Entscheidung über die Kosten einer Streithilfe

    In dem Urteil ist durch ein Versehen des Senats nicht über die Kosten der Streithilfe entschieden worden, was daher nachzuholen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2016 - VIII ZR 287/15 - NJW 2016, 2754; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 6 U 62/17 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 3 U 133/14 - NJW-RR 2016, 381).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.06.2015 - 3 U 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78486
OLG Köln, 18.06.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,78486)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,78486)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,78486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Haftung des Generalunternehmers, des Tragwerksplaners und des planenden Architekten wegen fehlerhafter Höhen bei der Errichtung eines Bauwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleitender Bauunternehmer haftet vor planendem Architekten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleitender Bauunternehmer haftet vor planendem Architekten! (IBR 2020, 1013)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2015 - 3 U 133/14
    Die gesamtschuldnerische Haftung ist auch anzunehmen zwischen dem Bauunternehmer und dem planenden Architekten, wenn der Bauunternehmer auf Mängelbeseitigung und der planende Architekt auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06, BauR 2007, 1875).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14   

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https://dejure.org/2018,88950
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14 (https://dejure.org/2018,88950)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2018 - L 3 U 133/14 (https://dejure.org/2018,88950)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2018 - L 3 U 133/14 (https://dejure.org/2018,88950)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die sog Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris Rn 33 mwN; SozR 4-2700 § 56 Nr. 4).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14
    Insoweit gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/14
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.03.2015 - 3 U 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,111314
OLG Rostock, 16.03.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,111314)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.03.2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,111314)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. März 2015 - 3 U 133/14 (https://dejure.org/2015,111314)
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