Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05   

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OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.04.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. April 2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,14596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung; Voraussetzungen für die Annahme des Vorsatzes der Gläubigerbenachteiligung; Anfechtbarkeit kongruenter Deckungsgeschäfte; Schlüssigkeit eines Sanierungskonzepts

  • Judicialis

    InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 143; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung - Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).

    Unverdächtig und ernsthaft ist ein Sanierungsversuch nur, wenn er auf einem schlüssigen Konzept beruht, das begründete Erfolgsaussicht bietet (BGH ZIP 1993, 276).

  • BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97

    Umqualifizierung von Forderungen der Treuhandanstalt aus

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Ausreichend ist vielmehr das Bewusstsein, dass die angefochtene Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligen kann und dass er dies als notwendige Nebenfolge seines Geschehens in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 124, 76, 81 = NJW 1994, 449).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar hat sie diese Kenntnisse im Zuge der Sanierungsbemühungen erlangt, indessen besteht insoweit kein Verwertungsverbot zu ihren Gunsten (vgl. OLG Rostock ZIP 2003, 356 = OLG Rep 2003, 1459; MünchKomm-Kirchhof, InsO, § 130, Rn. 37).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 314/95

    Gläubigeranfechtung - Nichtigkeit nach BGB - Gehaltsabtretung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZB 24/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05
    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
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   OLG Hamburg, 23.02.2006 - 3 U 134/05   

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OLG Hamburg, 23.02.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,81918)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,81918)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 3 U 134/05 (https://dejure.org/2006,81918)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 13.04.2006 - 31 O 777/05

    Ziele der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO); Vorliegen eines Verstoßes

    Die Verwendung von Monatsangeboten, wie aus dem Tenor ersichtlich, ist aus den Gründen unlauter, die das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 23.2.2006 (3 U 134/05 = Anlage K 23, Bl. 207 ff. d.A.) ausgeführt hat.
  • LG Hamburg, 11.03.2008 - 312 O 720/07

    Unlauterer Wettbewerb: Preisnachlass für Arzneimittel mit nur noch kurzer

    Sie schafft mit den Preisreduzierungen, die je nach Kürze der Restlaufzeit verschieden stark ausgefallen sind, keine verschiedenen Herstellerabgabepreise im Sinne der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.1.2006 (3 U 134/05).
  • LG Hamburg, 26.06.2006 - 312 O 500/06
    Die Kammer folgt der Gesetzesauslegung, die das HansOLG in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 23.2.2006 (3 U 134/05) vorgenommen und eingehend begründet hat.
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